mit welcher strafe soll man rechnen?

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
eve123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
mit welcher strafe soll man rechnen?

Hallo:)

bitte euch um eine Auskunft.

39000 wurden in 2 Jahren eingenommen, das Finanzamt hat ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (keine Einkommens und Umst. Abgaben gemacht) eingeleitet, die Person gibt sich der Hinterziehung schuldig.

Wie hoch wird die Strafe sein? muss man die Steuern nachzahlen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
muss man die Steuern nachzahlen?

Späßchen gemacht ?
(Autodiebe dürfen den Wagen ja schließlich auch behalten).



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#2
 Von 
eve123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

kein spass, ich habe davon keinerlei ahnung.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eve123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm, hier bekommt man kostenfrei keine antwort mehr?

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 177x hilfreich)

Also auch wenn ich kein STB bin:
Die Steuern werden nachgezahlt werden müssen plus eine saftige Strafe.
Ab einem gewissen Hinterziehungsbetrag darf man sogar in den Bau. Weiss allerdings nicht wie hoch der ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Eine Freiheitsstrafe ist nicht zu erwarten. Dass die hinterzogenen Steuern zzgl. Nachzahlungszinsen nachzuentrichten sind, sollte sich eigentlich von selbst verstehen.

Wie hoch die zu erwartende Geldstrafe ausfällt, hängt nicht nur von der Höhe der hinterzogenen Steuern ab, sondern auch von den Umständen, die dazu geführt haben. Außerdem dürfte die Geldstrafe nach Tagessätzen bemessen werden, so dass die Gesamthöhe auch vom Einkommen abhängig ist.


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