Hallo Zusammen
ich trage gerade für meine Steuer alle Unterlagen zusammen und bin mir unsicher, ob mein Steuerberater mich richtig beraten hat.
Bin seit 2006 geschieden. bis zur endgültigen Entscheidung in 2009 musste ich meinem Ex nachehelichen Unterhalt zahlen,und zwar Nutzungsausgleich für das von mir und meinem Sohn alleinig genutzte Haus , zuzüglich zahlte ich ihm alle Schulden monatlich ab bei der Bank und anderen Gläubigern, Mein Steuerberater sagte mir, das könne ich alles nicht absetzen. Mein Sohn ist ausgezogen da erwachsen, Kosten für Wohnung und Unterhalt zahle ich allein. Ausbildung kann er momentan nicht weiterführen, weil Arbeitgeber alle Verträge beendete. Auch hier sagt der Steuerberater, diese Kosten könne ich nicht absetzen. Stimmt dies?
Kann ich Fahrtkosten absetzen bei gesetzlicher Betreuung für meinen Bruder?
Vielen Dank im Voraus
Cati
-----------------
" "
nachehelicher Unterhalt, Unterhalt Sohn
28. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2010 | 16:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
nachehelicher Unterhalt, Unterhalt Sohn
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Februar 2010 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Der Steuerberater hat Recht. Der Nutzungsausgleich ist übrigens keine Unterhaltszahlung.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.886
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten