nebenkostenpauschale in der steuererklärung absetzbar als vermieter?

22. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
koloss
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
nebenkostenpauschale in der steuererklärung absetzbar als vermieter?

Hi, leider weiß ich nicht ob das Anliegen Steuerrecht oder Mietrecht betrifft.

e der eigentümer möchte seinen angehörigen a ein zimmer in seinem haus vermieten.

e vereinbart eine nebekostenpauschale mit a im mietvertrag. (verteilerschlüssel: anzahl der personen im haus)

darf e die nebenkostenpauschale auch steuerlich absetzen oder muss e was beachten?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Erhaltene Nebenkosten des E sind Einnahmen, die Ausgaben entsprechende Werbungskosten.
Aus Vereinfachungsgründen wird regelmäßig geduldet, wenn man beides außer Acht lässt, da es sich im Ergebnis aufhebt.
Gerade bei Angehörigen sollte jedoch auf eine richtige Abrechnung geachtet werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koloss
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

da das zimmer von a dann auch im haus befindet von e, sind z.b stromversorgung/wasserverbrauch etc nicht möglich einzeln zu berechnen daher auch nebenkostenpauschale

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zahlt A die Miete inkl. Strom, Wasser etc., sind die Kosten ebenso anteilig abzusetzen (s.o.).

Zitat (von Cybert.):
Gerade bei Angehörigen sollte jedoch auf eine richtige Abrechnung geachtet werden.

Besser ausgedrückt: Gerade bei Angehörigen sollte jedoch auf eine richtige Durchführung der Abführung geachtet werden. Stichwort Fremdvergleich und zudem Entgeltlichkeit (§ 21 Abs. 2 EStG).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von koloss):
stromversorgung/wasserverbrauch etc nicht möglich einzeln zu berechnen daher auch nebenkostenpauschale


Für steuerliche Zwecke kann man die Kosten anteilig nach Wohnfläche ermitteln. Das Problem, dass man eine Quote für Kosten ermitteln muss, die nicht direkt dem vermieteten oder unvermieteten Teil zuzuordnen sind, hat man ja nicht nur bezüglich der Nebenkosten.

Das Ansetzen der vereinbarten Pauschale auch als Werbungskosten ist nach meiner Auffassung unzulässig. Andernfalls könnte man ja durch Vereinbarung einer überhöhten Pauschale anteilige Miete steuerfrei vereinnahmen.

Für ebenfalls zulässige würde ich die Aufteilung jedenfalls der verbrauchsabhängigen Kosten nach einem anderen angemessenen Maßstab, wie z.B. nach Anzahl der Personen halten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.793 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen