Hi, leider weiß ich nicht ob das Anliegen Steuerrecht oder Mietrecht betrifft.
e der eigentümer möchte seinen angehörigen a ein zimmer in seinem haus vermieten.
e vereinbart eine nebekostenpauschale mit a im mietvertrag. (verteilerschlüssel: anzahl der personen im haus)
darf e die nebenkostenpauschale auch steuerlich absetzen oder muss e was beachten?
nebenkostenpauschale in der steuererklärung absetzbar als vermieter?
22. Dezember 2021
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Frage vom 22. Dezember 2021 | 15:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
nebenkostenpauschale in der steuererklärung absetzbar als vermieter?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2021 | 15:33
Von
Status: Master (4843 Beiträge, 1171x hilfreich)
Erhaltene Nebenkosten des E sind Einnahmen, die Ausgaben entsprechende Werbungskosten.
Aus Vereinfachungsgründen wird regelmäßig geduldet, wenn man beides außer Acht lässt, da es sich im Ergebnis aufhebt.
Gerade bei Angehörigen sollte jedoch auf eine richtige Abrechnung geachtet werden.
#2
Antwort vom 22. Dezember 2021 | 15:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
da das zimmer von a dann auch im haus befindet von e, sind z.b stromversorgung/wasserverbrauch etc nicht möglich einzeln zu berechnen daher auch nebenkostenpauschale
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#3
Antwort vom 22. Dezember 2021 | 16:20
Von
Status: Master (4843 Beiträge, 1171x hilfreich)
Zahlt A die Miete inkl. Strom, Wasser etc., sind die Kosten ebenso anteilig abzusetzen (s.o.).
ZitatGerade bei Angehörigen sollte jedoch auf eine richtige Abrechnung geachtet werden. :
Besser ausgedrückt: Gerade bei Angehörigen sollte jedoch auf eine richtige Durchführung der Abführung geachtet werden. Stichwort Fremdvergleich und zudem Entgeltlichkeit (§ 21 Abs. 2 EStG).
#4
Antwort vom 22. Dezember 2021 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitatstromversorgung/wasserverbrauch etc nicht möglich einzeln zu berechnen daher auch nebenkostenpauschale :
Für steuerliche Zwecke kann man die Kosten anteilig nach Wohnfläche ermitteln. Das Problem, dass man eine Quote für Kosten ermitteln muss, die nicht direkt dem vermieteten oder unvermieteten Teil zuzuordnen sind, hat man ja nicht nur bezüglich der Nebenkosten.
Das Ansetzen der vereinbarten Pauschale auch als Werbungskosten ist nach meiner Auffassung unzulässig. Andernfalls könnte man ja durch Vereinbarung einer überhöhten Pauschale anteilige Miete steuerfrei vereinnahmen.
Für ebenfalls zulässige würde ich die Aufteilung jedenfalls der verbrauchsabhängigen Kosten nach einem anderen angemessenen Maßstab, wie z.B. nach Anzahl der Personen halten.
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