neue Steuerklasse nach hochzeit.

20. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
rieckhoff
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
neue Steuerklasse nach hochzeit.

Hallo zusammen,

hab letzte woche geheiratet, und wir haben uns darauf geeinigt die Steuerklassen in 3 + 5 aufzuteilen, da meine Frau auch demnächst ein Kind erwartet.

Gibt es irgend etwas worauf wir noch achten müssten, bzgl Steuererklärung usw.

Hoffe es ist nicht zu allgemein gefragt.

Danke, für eure Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

quote:
hab letzte woche geheiratet, und wir haben uns darauf geeinigt die Steuerklassen in 3 + 5 aufzuteilen, da meine Frau auch demnächst ein Kind erwartet.


Wie ist das gemeint? Steuerklasse 5 für Dich und Steuerklasse 3 für Deine Frau wäre jedenfalls für die Optimierung des Elterngeldes zu empfehlen.

Falls das aufgrund der Einkommensverhältnisse anders herum gemeint war, sollte Ihr Eure Entscheidung noch einmal überdenken. Hoffentlich habt Ihr den Wechsel noch nicht durchgeführt, da dann eine erneute Änderung nicht mehr möglich ist.

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#2
 Von 
rieckhoff
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

nein der Wechsel wurde noch nicht vollzogen.

also es war schon so gedacht das ich mit steuerpflichtigem Einkommen in die klasse 3 gehe.
und meine frau in 5, wobei ich bis jetzt immer davon ausgegangen bin, das auf das elterngeld keine steuern gezahlt werden müssen.??

wäre 4/4 dann doch die bessere alternative????
auch in bezug einer gemeinsam veranlagten steuererklärung????

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Das Elterngeld ist auch nicht steuerpflichtig. Jedoch wird das Elterngeld nach dem Nettogehalt vor der Geburt ermittelt und das sinkt, wenn Deine Frau jetzt in die Steuerklasse 5 wechselt.

Während die durch ungünstige Steuerklassenwahl zuviel gezahlte Steuer im Rahmen der Abgabe einer Steuererklärung wieder ausgeglichen wird, gilt das für das Eltergeld nicht. Ein durch geschickte Steuerklassenwahl erzieltes höheres Elterngeld darf man behalten.

Die im Rahmen der Steuererklärung festgesetzte Einkommensteuer ist unabhängig von der Steuerklassenwahl. Die Steuerklassen dienen nur der Festlegung der Steuervorauszahlung. Zuviel gezahlte Steuern werden dann erstattet und wenn man zu wenig gezahlt hat, muss man nachzahlen. Eine Nachzahlung kann übrigens bei den Steuerklassen 3/5 durchaus auftreten.

Ich habe den Vorschlag mit der Steuerklasse 3 für Deine Frau und 5 für Dich übrigens durchaus ernst gemeint. Auch wenn das auf den ersten Blick unsinnig klingt, ist es im Hinblick auf die Maximierung des Eltergeldes durchaus überlegenswert.

Sobald das Mutterschaftsgeld (Beginn Elterngeld) für Deine Frau ausläuft, solltest Du übrigens in die Stkl. 3 wechseln.

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#4
 Von 
rieckhoff
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

gut, und danke für deine Ausführungen.

Jedoch muss ich dazu erwähnen das wir wie anfangs geschrieben, letzte Woche geheiratet haben und unser Nachwuchs nächste Woche wohl das licht der Welt erblickt.
Also Meine Frau schon in Mutterschutz ist und dadurch ihr Nettoeinkommen der letzten 12 Monate sich nicht mehr ändert, nach meinem Verständnis.


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#6
 Von 
rieckhoff
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke

und

Danke

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