hallo, zusammen,
ich habe bisher immer von der 20%-regel zum absetzen des beruflichen anteils meiner telefonkosten und internetkosten gebrauch gemacht. dieses jahr wurde es nicht anerkannt - kurioserweise der gleiche bearbeiter wie letztes jahr.
wieviel zeit hat man für einen Einspruch?
reicht es ein schreiben vom arbeitgeber abzuliefern?
was sollte in dem schreiben drinstehen?
danke schon mal!
gruesse massatomba
pauschal Telefonkosten
22. Juni 2006
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Frage vom 22. Juni 2006 | 07:54
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 3x hilfreich)
pauschal Telefonkosten
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#1
Antwort vom 22. Juni 2006 | 09:55
Von
Status: Unbeschreiblich (48373 Beiträge, 17069x hilfreich)
Du hast einen Monat Zeit für den Einspruch.
Du solltest eine gute Begründung liefern, warumDu überhaupt von zu Hause aus betriebliche Telefongespräche führst, bzw. was dagegen spricht, dies von der Fa. aus zu machen.
Ein entsprechendes Schreiben des AG ist dabei sicher hilfreich.
#2
Antwort vom 22. Juni 2006 | 13:01
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke dir!
tagsüber kann ich die telekommunikation des büros nutzen. manchmal muss ich nach meiner arbeitszeit oder wenn ich unterwegs bin ein betriebliches telefonat führen und meine emails von daheim checken. ist relativ gering dieser anteil aber ich hatte ihn bislang immer geltend gemacht ohne irgendeinen einspruch.
mal schaun was sich machen lässt.
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