Hallo zusammen,
ich habe einen Dienstwagen, wo ich den Listenpreis mit 1 % = 300,00 € sowie mit 270,00 € (0,03 % von 30.000 EUR x 30 km) für die Fahrt zw. Wohnung und Arbeitsstätte versteuer. Von den 570,00 zusätzlich zu versteuernden Euros werden mir pauschal 135,00 € (0,30 € x 15 Tage x 30 Km) abgezogen, so dass ich nur noch 435,00 € zu versteuern habe. Dadurch habe ich beim Nettoentgelt einen Vorteil.
Wer kann mir ein paar Infos zu der pauschalen Versteuerung von 135,00 € geben?
Wer trägt den auf die 135,00 € anfallenden Steuervorteil, den ich dadurch habe?
Hat der AG durch die pauschale Versteuerung einen Nachteil?
Vielen Dank vorab.
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pauschale Versteuerung Arbeitgeber Dienstwagen
4. März 2014
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Frage vom 4. März 2014 | 18:57
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 63x hilfreich)
pauschale Versteuerung Arbeitgeber Dienstwagen
#1
Antwort vom 5. März 2014 | 12:48
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1250x hilfreich)
quote:
werden mir pauschal 135,00 € (0,30 € x 15 Tage x 30 Km) abgezogen
Das ist Dein Arbeitsweg zur Firma, den Du eigentlich steuerlich geltend machen könntest - natürlich nur einmal; also jetzt nicht mehr in der Steuererklärung.
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#2
Antwort vom 5. März 2014 | 17:20
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 63x hilfreich)
quote:
Das ist Dein Arbeitsweg zur Firma, den Du eigentlich steuerlich geltend machen könntest - natürlich nur einmal; also jetzt nicht mehr in der Steuererklärung.
Also ist das quasi durch mein höheres mon. Nettoentgelt als eine monatliche Steuerrückerstattung zu sehen?
Also fallen für den Arbeitgeber keine Kosten an?
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#3
Antwort vom 5. März 2014 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (49812 Beiträge, 17464x hilfreich)
Doch, für den AG fällt die pauschale Steuer in Höhe von 15% an.
Dadurch, dass Dir der AG diesen Betrag bezahlt, kannst Du keine Pendlerpauschale mehr geltend machen.
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#4
Antwort vom 6. März 2014 | 08:59
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 63x hilfreich)
quote:
Doch, für den AG fällt die pauschale Steuer in Höhe von 15% an.
Auf welchen Betrag fallen die 15 % an?
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#5
Antwort vom 6. März 2014 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (49812 Beiträge, 17464x hilfreich)
Die fallen auf die 135€ an (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
).
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