Hallo,
ich habe vor einem Jahr für 5000 Euro 0.5ha Wald gekauft. Darin befinden sich zwei Eichen, die ich ca. für 4000 bis 5000 Euro verkaufen kann. Muss dieser Verkauf noch besteuert werden oder kann man dies mit der Anschaffung erstmal gegenrechnen?
Ansonsten habe ich nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Falls Steuern anfielen, wie hoch sind die? Kommt der Erlös einfach auf mein Gehalt ontop und wird mit diesem Steuersatz verrechnet?
Viele Grüße
privat Holzverkauf Bäume
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Welches Bundesland?
Genau 0,5 ha?
Hintergrund der Fragen: In Bayern wäre alles ab 0,5 ha im Regelfall forstwirtschaftliches Vermögen und der Verkauf somit zu versteuern. "Gegenrechnen" mit den AK ist so nicht möglich.
Bei weniger als 0,5 ha würde es sich im Regelfall um Privatvermögen handeln und somit wäre auch der Verkauf steuerfrei. Das entscheidet allerdings sowieso das zuständige Finanzamt und das würde IMO bei einem Verkauf dieser Größenordnung gleich zu Beginn wohl zu Betriebsvermögen tendieren (im Einzelfall sollte das nach bestimmten Kriterien wie z. B. Baumbestand geprüft werden).
Der entstehende Gewinn aus L+F würde mit Deinem individuellen Steuersatz (je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens, also unter Berücksichtigung Deiner Lohneinkünfte) versteuert werden.
Bei der Größe und wenn du keine weiteren Flächen hast, dann hast du wahrscheinlich keinen Forstbetrieb und dann keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Grenzen zwischen Forstbetrieb und Wald im Privatbesitz varieren aber je nach Bundesland.
Wenn der Wald privat ist, dann könnten ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegen.
Dafür müsstest du die Gegenstände (2 Bäume) weniger als ein Jahr besessen haben.
Dann Versteuerung Verkaufpreis abzgl. anteiliger Kaufpreis dieser beiden Bäume.
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Hallo
Sorry hab mich vertippt
Es sind 0,2ha und in Bayern.
Es ist völlig privat und keine LF wird betrieben. Es liegen auch keine weiteren wald Flächen vor.
Viele Grüße
Hallo,
ich sehe das als Sonstige Einkünfte, zu erklären in der Anlage SO. Vergleichbar ist das mit dem einmaligen nicht auf Dauer angelegten Verkauf von Erzeugnissen aus dem Garten (etwa Obst oder Stauden).
Ob dabei die anteiligen Anschaffungskosten gegengerechnet werden können dürfte imho davon abhängen, ob überhaupt etwas für die Bäume gezahlt wurde (sprich: wäre das Grundstück ohne Bäume günstiger gewesen?).
Was man natürlich absetzen kann sind die direkten Kosten, etwa das Fällen und der Abtransport (soweit das nicht der Käufer übernimmt natürlich).
Stefan
Soweit ich weiß, liegt die Grenze bei 2 ha.ZitatHintergrund der Fragen: In Bayern wäre alles ab 0,5 ha im Regelfall forstwirtschaftliches Vermögen und der Verkauf somit zu versteuern. :
Ich nicht. M.E. handelt es sich um ein steuerlich irrelevantes Geschäft.Zitatich sehe das als Sonstige Einkünfte, zu erklären in der Anlage SO. Vergleichbar ist das mit dem einmaligen nicht auf Dauer angelegten Verkauf von Erzeugnissen aus dem Garten (etwa Obst oder Stauden). :
ZitatSoweit ich weiß, liegt die Grenze bei 2 ha. :
Nein, das ist ein überholter Rechtsstand. Aktuell liegt die Grenze bei 0,5 ha.
Alles, was darüber ist, ist in der Regel ein forstwirtschaftlicher Betrieb.
Darunter prüft das FA im Einzelfall, ob nicht auch dann ein forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt.
ZitatIch nicht. M.E. handelt es sich um ein steuerlich irrelevantes Geschäft. :
Auch da nein. Ich schließe mich hier der Meinung von @reckoner an. Falls das FA nicht sowieso schon einen forstwirtschaftlichen Betrieb annimmt.
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