privater Unterricht

9. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Keks
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
privater Unterricht

Hallo,

wenn ich aufgrund einer Announce in der Zeitung privat Unterricht (Bsp. Sprachen, Musik etc.) nehme, muß ich mich dann vorher schlau machen, ob die Steuern ordnungsgemäß vom Lehrer abgeführt werden oder ist dieser selbst dafür verantwortlich und ich brauche mir keine Gedanken machen.

Wenn der Musiklehrer keine Steuern abführt und das Geld unrechtmäßig "in die Tasche" steckt, kann ich dann auch irgendwie belangt werden? Evtl. könnte das ja als "Schwarzarbeit" ausgelegt werden

Danke für Eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sie sollten sich natürlich eine Quittung für Ihre Zahlungen an den Lehrer geben lassen - dann sind sie auf der sicheren Seite.

Aber auch ohne Quittung kann ihnen meiner Ansicht nach nichts passieren, da sie den Nachhilfelehrer ja nicht "angestellt" haben, sondern eine Dienstleistung von ihm in Anspruch nehmen - wer kann schon wissen, ob z.B. sein Frisör ordentlich versteuert - und hier gibts ja auch keine Quittung.

Strafbar machen Sie sich auf jeden Fall nicht, da die Zahlung des Nachhilfelehrers für Sie keine steuerlich erhebliche Tatsache ist.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
Keks
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

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