Hallo,
wenn ich aufgrund einer Announce in der Zeitung privat Unterricht (Bsp. Sprachen, Musik etc.) nehme, muß ich mich dann vorher schlau machen, ob die Steuern ordnungsgemäß vom Lehrer abgeführt werden oder ist dieser selbst dafür verantwortlich und ich brauche mir keine Gedanken machen.
Wenn der Musiklehrer keine Steuern abführt und das Geld unrechtmäßig "in die Tasche" steckt, kann ich dann auch irgendwie belangt werden? Evtl. könnte das ja als "Schwarzarbeit" ausgelegt werden
Danke für Eure Hilfe.
privater Unterricht
9. Oktober 2003
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Frage vom 9. Oktober 2003 | 10:37
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
privater Unterricht
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2003 | 15:17
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Sie sollten sich natürlich eine Quittung für Ihre Zahlungen an den Lehrer geben lassen - dann sind sie auf der sicheren Seite.
Aber auch ohne Quittung kann ihnen meiner Ansicht nach nichts passieren, da sie den Nachhilfelehrer ja nicht "angestellt" haben, sondern eine Dienstleistung von ihm in Anspruch nehmen - wer kann schon wissen, ob z.B. sein Frisör ordentlich versteuert - und hier gibts ja auch keine Quittung.
Strafbar machen Sie sich auf jeden Fall nicht, da die Zahlung des Nachhilfelehrers für Sie keine steuerlich erhebliche Tatsache ist.
Gruß
MCNeubert
#2
Antwort vom 17. Oktober 2003 | 12:53
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
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