hallo,
ich habe folgende frage, auch schon woanders hingesetzt:
ich arbeite seit nov. als dienstleister im häuslichen bereich, weil meine damaligen kunden mich nicht anmelden wollten, ich ncht schwarz arbeiten wollte, meldete ich ein gewerbe an, allerdings ohne finanziellen mittel, und ohne öffentliche förderung.
die kunden von damals habe ich fast alle nicht merh, volk gibt es...
jetzt habe ich sehr nette, und auch zahlungswillige kunden, und jetzt kommts.
durch die ganze hin und hermacherei vom anfang habe ich nicht wie vorgeschrieben die usterkl. mtl gemacht. aufforderung vom finanzamt, nachgeholt.
aber da meine damaligen kunden nicht oder urplötzlich sehr unregelmässig zahlten, konnte ich nicht mehr ans finanzamt ue, und irgendwann habe ichs dann schleifen lassen, weil gleichzeitig noch private gründe vorlagen.
die privaten gründe sind geklärt, jetzt war ein vollzugsbeamter da.
ich kann noch sachen nachreichen, um meine steuerschuld zu verringern. zeit habe ich bis 15.n.m.
frage, da ich auch miete etc. zahlen muss: brauche geld, logisch, sonst muss ich insolvenz anmelden. chance auf einen festjob habe ich nicht mehr.
ich möchte bonusstunden anbieten bei vorausbezahlen der rechnung. habe mich informiert. da ich viele gewerbliche kunden dabei habe, habe ich gelesen, dass diese die ust erst von der rechnung abziehen dürfen, wenn meine leistung erbracht ist.
bedeutet doch, wenn ich jetzt beispielsweise eine rechnung über 100 € schreibe, zuzugl. mwst, und ich die std. erst im nächsten monat leisten sollte, kann der kunde diese rechnung erst mit der ust im okt. einreichen?
ich wüsste gern bescheid, bevor ich den kunden so etwas anbiete, bei den privaten gibt es da ja eine beschränkung?
wäre für jeden tipp sehr dankbar!!!
gruss moppelchen
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"nur nicht aufgeben"
rechnung mit bonusstunden, gewerblich
22. September 2005
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Frage vom 22. September 2005 | 19:22
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 18x hilfreich)
rechnung mit bonusstunden, gewerblich
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