scheidungskosten aus 2001 und 2001 noch absetzbar?

19. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
baerbel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
scheidungskosten aus 2001 und 2001 noch absetzbar?

hallo,

mittlerweile bin ich geschiden und habe die endabrechnung meiner anwältin erhalten. nachdem die scheisung über 5 jahre dauerte, sind zwischenzeitlich natürlich schon anwaltskosten aufgelaufen.
diese wollte ich steuerlich geltend machen, mein steuerberater meinte aber, dass das nicht ginge.


jetzt lese und höre ich immer wieder, dass dies doch geht. kann ich die anwaltskosten aus den vergangenen beiden jahren noch nachträglich steuerlich geltend machen?

gruß
bärbel

puuuh, ich sag´euch: lasst euch niemals scheiden - welch gerenne!!!! ;-))

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo,

Scheidungskosten können immer nur mit der Steuererklärung für das Jahr geltend gemacht werden, in dem die Rechnung bezahlt (nicht erhalten) wurde. Beispiel: Rechnung aus Mai 2001, bezahlt im Juni 2001, Geltendmachung in der Steuererklärung für 2001.

Usw.

Geholfen?

-----------------
" Mit freundlichen Grüßen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
baerbel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo runa,

vielen dank für die antwort. jetzt muss ich wohl ein ernstes wort mit meinem "gewesenene" steuerberater führen, der mich dann ja falsch beraten hat, na klasse.

vielen dank und schönen tag

bärbel

1x Hilfreiche Antwort

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