schwerbehindertes Kind mit Betreuung

2. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
sucher2011
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 12x hilfreich)
schwerbehindertes Kind mit Betreuung

Hallo zusammen,

zu folgender Situation würden mich einige Dinge interessieren:

Frau(Mutter und eingetragene Betreuerin) mit schwerbehindertem Kind (Downsysndrom); Kind wird in kürze 21 Jahre und wurde vor sehr langer Zeit "eingestuft" im Grad der Behinderung.

- Eine erneute Einstufung ist sicherlich sinnvoll um zumindest das "B" auf dem Schwerbehindertenausweis zu erhalten ?
- Ändert sich etwas wegen dem 21.sten Lebensjahr des Kindes ?
- Wäre mit steuerlichen Vorteilen bei der Mutter zu rechnen, da sie das Kind betreut und bislang in dieser Hinsicht keinerlei Vorteile hatte / in Anspruch genommen hat ?

Vielen Dank für Infos :-)

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-- Editiert sucher2011 am 02.11.2012 19:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

1. Wieso "erhalten"? Hat es aktuell das Merkzeichen B oder nicht?
2. u. 3. Für Behinderte gibt es einen Pauschbetrag zwischen 310 und 1420 Euro, je nach dem Grad der Behinderung. Solange das Kind Kindergeld erhält, und das wird ja hier ja wohl unbegrenzt der Fall sein, kann der Pauschbetrag auf die Mutter übertragen werden. Ich weiß ja nun nicht, warum das bisher nicht erfolgt ist, aber das kann für 4 Jahre noch rückwirkend per Steuererklärung erfolgen. Die Voraussetzung ist aber natürlich, daß die Mutter auch Lohnsteuern zahlt bzw. in den letzten 4 Jahren gezahlt hat.

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#2
 Von 
sucher2011
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 12x hilfreich)

Das B war bislang nicht eingetragen, ist aber erforderlich.
Daher der Gedanke das endlich mal eintragen zu lassen.

Lohnsteuer wurde bezahlt und zumindest im letzten Jahr auch so "alles" per normalem Einkommensteuererklärung "zurückgeholt". Die Jahre zuvor wurde dieses per Steuerberater abgewickelt und ich gehe auch von optimalfall aus.

Gab es nicht mal soetwas, wo man die Kfz-Steuer als Betreuer sparen konnte bei entsprechendem Behindertenausweis ?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Das gehört jetzt zwar ins Sozialrecht, aber wo wir gerade dabei sind: Das Merkzeichen B berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kfz-Steuer-Befreiung gibt es mit dem Merkzeichen H, Bl oder aG, 50%ige Ermäßigung gibt es mit dem Merkzeichen G. Infrage käme hier wohl nur H ("hilflos").

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