Guten Tag,
meine Partnerin hat Wohneigentum , und sie ist neben ihrer täglichen "nichtselbständigen" Arbeit , selbständig (Kleinunternehmerreglung).
Kleinunternehmerreglung, da die dort erwirtschafteten Einkünfte , gering sind.
Nun haben wir eine PV Anlage erworben , welche den Energie-Eigenbedarf decken soll ( keine Gewinnabsichten) .
Dazu habe ich folgende Fragen;
Ist es hier möglich, zusätzlich die PV Anlage als "Regelbesteuerung" gegenüber dem Finanzamt anzumelden?
Oder ist dies durch die schon bestehende Kleinunternehmer Reglung , nicht möglich?
Desweiteren :
Kann ich , der Anlagenbetreiber sein , obwohl mir das Objekt nicht gehört , (sondern meiner Partnerin ) auf dem die PV Anlage montiert ist?
Oder muss auch der Eigentümer des Objekts , der Anlagenbetreiber sein, und diese beim Finanzamt anmelden?
Vielen Dank im vorraus
selbstängig als Kleinunternehmer und Kauf einer PV Anlage
26. Juli 2022
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Frage vom 26. Juli 2022 | 17:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
selbstängig als Kleinunternehmer und Kauf einer PV Anlage
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#1
Antwort vom 26. Juli 2022 | 17:39
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Nein.ZitatIst es hier möglich, zusätzlich die PV Anlage als "Regelbesteuerung" gegenüber dem Finanzamt anzumelden? :
Ja. Entweder alles KleinU oder alles Regelbesteuerung.ZitatOder ist dies durch die schon bestehende Kleinunternehmer Reglung , nicht möglich? :
Ja. Sollte man nur vertraglich regeln.ZitatKann ich , der Anlagenbetreiber sein , obwohl mir das Objekt nicht gehört , (sondern meiner Partnerin ) auf dem die PV Anlage montiert ist? :
#2
Antwort vom 26. Juli 2022 | 22:41
Von
Status: Schüler (310 Beiträge, 61x hilfreich)
Wenn die Partnerin die PV-Anlage betreibt: Man ist umsatzsteuerlicher Unternehmer mit allem, was man tut, eine Unterscheidung wie bei der Einkommensteuer gibt es dort nicht. Also entweder Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung.
Nun schreibst Du aber "wir haben eine PV-Anlage erworben".
Wenn Ihr die Anlage gemeinsam betreibt als GbR, dann ist die GbR umsatzsteuerlich ein eigenes Steuersubjekt und kann unabhängig von dem, was die Partnerin macht, die Regelbesteuerung anwenden.
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#3
Antwort vom 27. Juli 2022 | 07:16
Von
Status: Student (2113 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatWenn Ihr die Anlage gemeinsam betreibt als GbR, dann ist die GbR umsatzsteuerlich ein eigenes Steuersubjekt und kann unabhängig von dem, was die Partnerin macht, die Regelbesteuerung anwenden. :
Genauso sieht es aus.
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