selbstängig als Kleinunternehmer und Kauf einer PV Anlage

26. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
puenktchen123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
selbstängig als Kleinunternehmer und Kauf einer PV Anlage

Guten Tag,

meine Partnerin hat Wohneigentum , und sie ist neben ihrer täglichen "nichtselbständigen" Arbeit , selbständig (Kleinunternehmerreglung).
Kleinunternehmerreglung, da die dort erwirtschafteten Einkünfte , gering sind.
Nun haben wir eine PV Anlage erworben , welche den Energie-Eigenbedarf decken soll ( keine Gewinnabsichten) .

Dazu habe ich folgende Fragen;

Ist es hier möglich, zusätzlich die PV Anlage als "Regelbesteuerung" gegenüber dem Finanzamt anzumelden?
Oder ist dies durch die schon bestehende Kleinunternehmer Reglung , nicht möglich?

Desweiteren :

Kann ich , der Anlagenbetreiber sein , obwohl mir das Objekt nicht gehört , (sondern meiner Partnerin ) auf dem die PV Anlage montiert ist?
Oder muss auch der Eigentümer des Objekts , der Anlagenbetreiber sein, und diese beim Finanzamt anmelden?

Vielen Dank im vorraus



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Zitat (von puenktchen123):
Ist es hier möglich, zusätzlich die PV Anlage als "Regelbesteuerung" gegenüber dem Finanzamt anzumelden?
Nein.
Zitat (von puenktchen123):
Oder ist dies durch die schon bestehende Kleinunternehmer Reglung , nicht möglich?
Ja. Entweder alles KleinU oder alles Regelbesteuerung.
Zitat (von puenktchen123):
Kann ich , der Anlagenbetreiber sein , obwohl mir das Objekt nicht gehört , (sondern meiner Partnerin ) auf dem die PV Anlage montiert ist?
Ja. Sollte man nur vertraglich regeln.

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#2
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 61x hilfreich)

Wenn die Partnerin die PV-Anlage betreibt: Man ist umsatzsteuerlicher Unternehmer mit allem, was man tut, eine Unterscheidung wie bei der Einkommensteuer gibt es dort nicht. Also entweder Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung.
Nun schreibst Du aber "wir haben eine PV-Anlage erworben".
Wenn Ihr die Anlage gemeinsam betreibt als GbR, dann ist die GbR umsatzsteuerlich ein eigenes Steuersubjekt und kann unabhängig von dem, was die Partnerin macht, die Regelbesteuerung anwenden.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Wenn Ihr die Anlage gemeinsam betreibt als GbR, dann ist die GbR umsatzsteuerlich ein eigenes Steuersubjekt und kann unabhängig von dem, was die Partnerin macht, die Regelbesteuerung anwenden.

Genauso sieht es aus.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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