sonstige Einkünfte

25. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go587801-56
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
sonstige Einkünfte

Hallo,

ich bekomme quartalsweise Auskünfte von einer dänischen Firma, die für uns unser Haus vermietet.
Das Unternehmen ist bevöllmächtigt und wickelt alles ab, sprich sie Inserieren, vereinnahmen die Miete sowie die VAT, ziehen dann Ihre Provision für die Dienstleistung ab und zahlen dies aus.

Kann ich dies einfach unter sonstige Einkünfte angeben, kann ich die Zins und Pachtkosten von den Einnahmen abziehen und besteht die Möglichkeit, die bereits abgeführten Steuern zu berücksichtigen?




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1284x hilfreich)

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland? Dann sind es m.E. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (ggf. aus Gewerbebetrieb), aber näheres regelt das DBA.

Ansonsten stimme ich zu, was die Ermittlung betrifft.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
go587801-56
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland? Dann sind es m.E. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (ggf. aus Gewerbebetrieb)


Wohnsitz ist in D. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kommt nicht hin! M w nach sollte hier die Vermietung beweglicher Gegenstände unter sonstige Einkünfte herangezogen werden, diese unterliegen der Einkommensteuer nach § 22 Nr. 3 EStG. Warum dies? Weil das Tinyhaus mobil ist ( hatte oben dies nicht genauer angegeben, sorry) und dauerhaft auf einen Trailer steht und nicht das ganze Jahr über fest angeschlossen ist.

Als Beispiel folgende Rechnung

Mieter zahlt 1000 € inkl. VAT an bev. Betreiber, dieser führt die VAT ab, zieht seine Provision ab und zahlt an Eigentümer dann z.b. 500 €. Der Eigentümer gibt dann unter sonstigen Einkünften die 500 € abzügl. eventueller Zinsen und Pachtkosten an? Oder könnte hier z.B. dann auch die vom Betreiber errichtete Steuer berücksichtigt werden?

-- Editiert von User am 25. Februar 2025 17:15

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2287 Beiträge, 1271x hilfreich)

Zitat (von go587801-56):
Oder könnte hier z.B. dann auch die vom Betreiber errichtete Steuer berücksichtigt werden?
Der ausgezahlte Betrag ist doch schon um die Umsatzsteuer gemindert, da sie vom Betreiber abgeführt wurde. Wenn dem Eigentümer die Beträge Bruttomiete und Provision bekannt sind, ist der Rest die abgeführte Umsatzsteuer. Damit lässt sich auch eine nachvollziehbare Ermittlung des Überschusses erstellen.

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2728 Beiträge, 759x hilfreich)

Zitat:
unser Haus vermietet.

Zitat:
Vermietung beweglicher Gegenstände unter sonstige Einkünfte herangezogen werden,

Finde den Widerspruch!

Bitte zunächst den Sachverhalt ergänzen!
Besteht ein Wohnsitz in D?
Wo befindet sich die Immo? D, DK oder doch wo anders?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1284x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Besteht ein Wohnsitz in D?

Zitat (von go587801-56):
Wohnsitz ist in D.


Ich glaube, der Rest wurde im Nachgang auch bereits beantwortet...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
go587801-56
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

@tom998

Es sind alle Beträge bekannt, da auf der Abrechnung klar ersichtlich, die der Eigentümer erhält.
Deine Antwort diesbezüglich habe ich jedoch inhaltlich anscheinend nicht verstanden .

Kannst Du es mit meinen Beispiel mal nennen, was in der SE unter sonstige Einkünfte dann angegeben werden muss.

Die VAT ist 25%, dementsprechend ist die Nettomiete 750€ abzüglich 250€ für die Provision für den Betreiber.

Wenn jetzt also Zinsen und Pacht 200€ wären, müssten dann 300€ in der SE angegeben werden oder aber eine andere ( da man die bereits 250€ gezahlte VAT des Betreibers berücksichtigten muss?)

@taxpert

Hatte ich in einer Antwort ergänzt, sollte für die Hilfe noch eine Antwort offen sein, bitte ich um Info

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2728 Beiträge, 759x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ich glaube, der Rest wurde im Nachgang auch bereits beantwortet...
Zitat (von go587801-56):
Hatte ich in einer Antwort ergänzt,
Mea culpa, mea maxima culpa!


Zitat (von go587801-56):
oder aber eine andere


Einnahmen:
Miete 1.000 €

Ausgaben:
abgeführte USt DK 250 €
einbehaltene Provision 250 €
Zinsen und Pacht (für Stellplätze) 200 €
Abschreibung xxx € (da wegen Zinsen Anschaffung unterstellt wird)


Bei Zinsen, Pacht und AfA wäre noch die Frage einer (teilweisen) Selbstnutzung zu klären.

taxpert


-- Editiert von User am 26. Februar 2025 12:35

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
go587801-56
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Ausgaben:
abgeführte USt DK 250 €
einbehaltene Provision 250 €
Zinsen und Pacht (für Stellplätze) 200 €
Abschreibung xxx € (da wegen Zinsen Anschaffung unterstellt wird)


Bei Zinsen, Pacht und AfA wäre noch die Frage einer (teilweisen) Selbstnutzung zu klären.


Mal unabhängig der AFA würde hier also dann als Einnahme 300 € unterstellt werden, richtig? Auch wenn die USt nicht von mir, sondern vom Betreiber abgeführt wird?

Vermietung und Eigennutzen ist ca. 60/40 %

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#9
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2287 Beiträge, 1271x hilfreich)

Zitat (von go587801-56):
Mal unabhängig der AFA würde hier also dann als Einnahme 300 € unterstellt werden, richtig?
Unterstellt wird hier gar nichts. Die Einnahmen betragen 1.000. Die Höhe der Einkünfte (Einnahmen abzgl. Werbungskosten) wäre noch zu klären wegen der teilweisen Selbstnutzung. Zudem noch umsatzsteuerliche Feinheiten wie der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung, die Behandlung der Selbstnutzung, der Empfang einer sonstigen Leistung eines ausländischen Unternehmers...eine echte Spielwiese für einen Steuerberater.
Zitat (von go587801-56):
Auch wenn die USt nicht von mir, sondern vom Betreiber abgeführt wird?
250 vereinnahmte USt minus 250 gezahlte UST macht...? Warum reiten Sie auf der USt rum?

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#10
 Von 
go587801-56
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Unterstellt wird hier gar nichts. Die Einnahmen betragen 1.000. Die Höhe der Einkünfte (Einnahmen abzgl. Werbungskosten) wäre noch zu klären wegen der teilweisen Selbstnutzung. Zudem noch umsatzsteuerliche Feinheiten wie der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung, die Behandlung der Selbstnutzung, der Empfang einer sonstigen Leistung eines ausländischen Unternehmers...eine echte Spielwiese für einen Steuerberater.


Die Einnahmen von 1T€ hat der Betreiber, nicht ich. Ich habe "lediglich" die Auszahlung nach Abzug der VAT und Provision seitens des Betreibers.

Ich habe den Fall damals beim Kauf bereits mit einem Steuerberater ausführlich besprochen, weil es u.a. darum ging, wie man dies am besten steuerlich darstellen kann ( privat/gewerblich) und wegen IBA, private Nutzung usw.

Letztendlich war die klare Empfehlung hier, dies mit den Rahmendaten so wie beschrieben anzugeben.
Wie es dann allerdings korrekt in der SE anzugeben ist kam dann tatsächlich nicht auf.
Muss dies eh erst für die SE 2025 berücksichtigen, aber da ich gerade an meiner für 24 sitze, wollte ich es vorab mal fragen, damit ich nächstes Jahr bescheid weiß. Deshalb war meine Überlegung von meiner Auszahlung die Zinsen für den Kredit sowie Kosten für die Pacht abzuziehen und dies dann als Einnahmen zu versteuern. Ist ja im Endeffekt nichts anderes als würde ich ab und an einen Wohnwagen vermieten. Und dann kam da halt noch die Frage wegen der bereits gezahlte VAT des Betreibers, was aber nach genaueren Überlegungen wenig Sinn macht anzusetzen/zu berücksichtigen. Würde ich ja bei anderen Sachen auch nicht machen, weil für mich ja nur das zählt, was ich als Einnahme bekomme und nicht der Betreiber.

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#11
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2728 Beiträge, 759x hilfreich)

Zitat (von go587801-56):
Die Einnahmen von 1T€ hat der Betreiber, nicht ich. Ich habe "lediglich" die Auszahlung nach Abzug der VAT und Provision seitens des Betreibers.
Das kommt jetzt ganz darauf an, wie die vertragliche Gestaltung zwischen Dir und dem "Betreiber" aussieht.

Zitat (von go587801-56):
die für uns unser Haus vermietet.
Das dürften die meisten so interpretiert haben, dass die dänische Firma als Verwalter/Vermittler das Tiny House für Dich vermietet. D.h. es kommt zu einem Vertrag zwischen dem Mieter und Dir, vertreten durch die dänische Firma. Dann hast Du natürlich 1.000 € Einnahmen. die dänische Firma führt die USt DK für Dich an den dänischen Fiskus ab.

Hast Du dagegen das Tiny House an die dänische Firma vermietet und bekommst einen bestimmte Betrag aus den erzielten Erlösen, sähe die Sache ggf. anders aus.

Aber da Du ja steuerlich beraten bist, sollte das doch alles kein Problem sein.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
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The Beatles, Taxman

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#12
 Von 
go587801-56
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

@taxpert

Danke... Tatsächlich wird es dann so sein, dass ich als Vermieter ggü den Mieter gelte.

Ich war damals beim Kauf zur Beratung beim Steuerberater, da diese Themen leider nicht mein alltäglich Brot sind und ich eine Einschätzung wollte, was steuerlich für mich am meisten Sinn macht.
Also das Thema dann beendet war und die klare Empfehlung war mit den Rahmendaten, dies als Privatperson zu kaufen und dementsprechend dann auch die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben, war das Thema dann nach einer erneuten Nachfrage erledigt.
Ich bin dann eigentlich, wahrscheinlich dann blöderweise, in unwissendheit davon ausgegangen, dass es dann relativ leicht wird später mit der Eingabe bei der Steuererklärung.
Einnahmen - die angefallen Kosten und Thema erledigt.

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