spesen

20. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
nima4321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
spesen

hallo,
beginne eine neue arbeit als reisende, habe in meiner ehemaligen firma bei 8stündiger abwesenheit vom wohnort einen spesentagessatz von 6 euro erhalten,bei 14h 12 euro und 24h 24 euro...bei meiner neuen firma soll es nur spesen bei 24h abwesenheit geben.frage mich nun ob man denn trotzdem spesenanspruch bei der steuererklärung für die tage ab 8h hat und wie das dann funktioniert?
danke*

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Der Spesensatz ab 8h von 6€ bzw. 12€ kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Die Dienstreisen können dann in der Steuererklärung als weitere Werbungskosten (Anlage N, Zeile 53 für 2007) aufgeführt werden und es sollte eine Aufstellung der Dienstreisen beigefügt werden.

Falls es sich um Einsatzwechseltätigkeit handelt, alternativ auch in den Zeilen 61-65.

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