Ich habe versucht im Internet zu recherchieren was es bedeutet, wenn ein außerhäusliches Arbeitszimmer seine Raumkosten in voller Höhe absetzbar sind?
Ich möchte zukünftig eine kleine Wohnung mieten, welche ich ausschließlich als Büro nutzen möchte.
In dieser Wohnung befindet sich standardmäßig auch ein Bad. Vor dem Einzug möchte ich die Wohnung renovieren, darunter auch das Bad. Ich möchte ich z.B. den Badschrank erneuern und den WC Deckel ersetzen.
Fälltder Kauf von Badschrank, WC Deckel auch unter die vollständige Absetzbarkeit?
-- Editiert von Moderator topic am 9. November 2022 17:36
steuerliche Absetzbarkeit außerhäusliches Arbeitszimmer
Ja.
taxpert
Zu berücksichtigen ist, dass die Aufwendungen angemessen sind, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG.
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Wo fängt bei Dir die Unangemessenheit bei Wirtschaftsgütern wie ...Zitat :Zu berücksichtigen ist, dass die Aufwendungen angemessen sind
... an?Zitat :Kauf von Badschrank, WC Deckel
taxpert
Zitat :Wo fängt bei Dir die Unangemessenheit bei Wirtschaftsgütern wie ...
Zitat (von stoupel):
Kauf von Badschrank, WC Deckel
... an?
Bei der "kleinen Wohnung".
Damit liegst Du dann aber leider falsch!
Wk und BA müssen weder notwendig oder gar sinnvoll sein, sondern „nur" durch die Einkünfteerzielung verursacht sein. Grade die letzten zwei Jahre haben doch gezeigt, dass viele Tätigkeiten auch vom Home Office aus erledigt werden können und viele ArbG möchten auch im Moment wegen der hohen Kosten die ArbN lieber gar nicht im Büro haben. Gleichzeitig haben aber auch viele ArbN oder Selbständige festgestellt, dass sie in der vorhandenen Wohnung gar kein häusliches AZ einrichten können! Die Alternative ist dann ein Umzug der ganzen Familie in eine größere Wohnung oder eben das Anmieten einer kleinen Wohnung als Büro/AZ!
Was spricht dagegen, dass z.B. ein Handelsvertreter, der ja keine Laufkundschaft hat, statt eines Büroraumes mit Teeküche und WC eine deutlich günstigere Wohnung für die anfallenden Bürotätigkeiten anmietet?
Bei der Unangemessenheit bist du ganz woanders! Der BFH hat z.B. festgestellt, dass JEDES Serienfahrzeug als angemessen gilt! Dabei spielt die Größe der Serie keinerlei Rolle! Also kannst du beruhigt auch jeden Ferrarri, Maseratti oder Bugatti nutzen! Es gibt aber z.B. Urteile, dass das Anmieten einer Hotelsuite für 1.500 € pro Nacht als unangemessen gilt, insbesondere wenn deine Angestellten mit popeligen Hotelzimmern für 250 € pro Nacht auskommen müssen! Hier wäre natürlich auch der nicht angemessene Betrag leicht zu ermitteln, denn der angemessene Betrag bleibt ja weiter Wk/BA!
taxpert
Hier ist die Rede von einer "kleinen Wohnung", insoweit wohl unproblematisch. Bei einer 100 qm-Wohnung sehe ich die Angemessenheit - vorbehaltlich einer etwaigen doppelten Haushaltsführung - anders, jedenfalls, wenn weitere Räume nicht als zusätzliche Lager- oder Besprechungsräume verwendet werden.
Zitat :Der BFH hat z.B. festgestellt, dass JEDES Serienfahrzeug als angemessen gilt!
Hat der BFH mittlerweile über den Lamborghini des Münchener Sachverständigen entschieden?
Ich habe die FG- und BFH-Rechtsprechung da anders in Erinnerung, weshalb mich das Az. interessieren würde.
Zudem waren es meist Einzelfallentscheidungen ohne solche allgemein bedeutende Zusagen.
Zudem muss gerade bei Sportwagen noch zwischen § 4 Abs 5 Satz 1 Nr. 7 und Nr. 4 EStG unterschieden werden und auch die Rechtsprechung zu § 15 Abs. 1a UStG berücksichtigt werden, wenngleich die Umsatzsteuer gesondert zu betrachten ist und hier keine Rolle spielt.
Und jetzt?
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