steuernachzahlung..?!?!?!?!?!?

26. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
oke1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
steuernachzahlung..?!?!?!?!?!?

hallo leute,

habe mitte januar 2007 mein arbeitsverhältnis aufgenommen und ´da ich leider meine lohnsteuerkarte zu spät abgegeben habe wurde ich mit der steurklasse 6 abgerechnet...
habe ich eine chance den "rest" des geldes wiederzubekommen...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo oke1,

du musst eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, entsprechende Formular gibt es auch dort.
PS: Ist auch elektronisch (via ELSTER) möglich.

MfG Stefan

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Auch der Arbeitgeber kann die Januar-Abrechnung nachträglich ändern und zuviel gezahlte Steuern verrechnen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo ikarus02,

aber nicht bei Steuerklasse VI (siehe §42b EStG ).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

hallo reckoner,
ich bin der Meinung, dass doch !
siehe § 41 c EStG .

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo ikarus02,

quote:<hr size=1 noshade>§ 41 c EStG Abs.(3) Satz 1Nach Ablauf des Kalenderjahres ... ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig. <hr size=1 noshade>

Ich vermute einmal, dass die Lohnsteuerbescheinigung bereits erstellt wurde.
quote:<hr size=1 noshade>§ 41 c EStG Abs. Satz 3Eine Erstattung von Lohnsteuer ist nach Ablauf des Kalenderjahres nur im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach § 42b zulässig. <hr size=1 noshade>

Und dort ist die Steuerklasse VI eben ausdrücklich ausgenommen.

MfG Stefan

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@ reckoner: Natürlich hast du Recht, es war ja schon im Jahr 2007, das übersah ich.
Gruß und danke!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#7
 Von 
oke1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

danke auch, also finanzamt

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