tatsächliche Fahrzeugkosten / teils eigener PV-Strom

5. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)
tatsächliche Fahrzeugkosten / teils eigener PV-Strom

Hallo Zusammen,

man kann ja für Dienstreisen u.ä. die tatsächlichen Fahrzeugkosten ermitteln.

Es stellt sich nun die Frage, was für Stromkosten ich bei einem Hybrid-PKW mit aufnehmen.

Wenn eine eigene PV Anlage da ist, man mit der Wallbox zwar ermitteln kann, wieviel Strom getankt wurde aber man ja nicht feststellen kann, ob der Strom vom Dach oder aus dem Netz kam. Welche Strompreis für den geladenen Strom kann man dann ansetzen ? hab da keine plausible Lösung gefunden.

Vielen Dank schon mal an Alle

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich würde hier analog zur (zumindest noch) geltenden Regelung der Umsatzbesteuerung bei Privatverbrauch abstellen.
Diese sagt, das (Umsatzsteuerlich) der Strom zu Bezugskosten des Versorgers zu bewerten ist.
Das ist m.E. auch hier angemessen, da sie ja den Strom den sie Verfahren haben nicht selbst im Haus verbrauchen können.

Aber vielleicht hat noch jemand eine andere Idee.

€: Auf der anderen Seite entnehmen sie ja Betriebsvermögen. Die Wertigkeit die der Strom aus isolierter Sicht des Betriebs "Stromerzeugung aus PV" hat entspricht der Einspeisevergütung, auf die verzichtet wurde.
Dies würde allerdings dazu führen, dass die Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage und der tatsächliche Wert auseinanderfallen würden.

-- Editiert von User am 5. Oktober 2022 08:30

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke Kalledelhaie,

die Variante klingt erst mal ganz plausibel, dass die Entnahmekosten (also die Kosten, die ich für den Eigenverbrauch versteuern muss) ansetze. Allerdings hatte ich da zuletzt die pauschal ich glaube ca. EUR 0,20 angesetzt und nicht den tatsächlich gezahlten Bezugspreis - in dem Fall würde ich bei gekauftem Strom die PKW Kosten zu günstig rechnen.

Weiß aber gar nicht, ob das mit dem Pauschalpreis (fiktiver Strompreis) noch möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

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