hallo an alle,
bin seit 2004 freiberufler, habe eben den steuerbescheid für 2004 erhalten. der steuerbetrag ist um einiges höher ausgefallen als erwartet. grund: die ermittelten einnahmen enthalten auch die umsatzsteuer. das finanzamt hat die richtigkeit, auf meine telfonische nachfrage hin nochmal bestätigt.
kann es wirklich sein, dass ich die umsatzsteuer, die mir gar nicht gehört und die ich abgeführt habe, versteuern muss?
gibt es einen weg dies umzugehen, oder das geld zurückzubekommen?
vielen dank im voraus für Eure antwort,
jule
umsatzsteuer versteuern?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Umsatzsteuer gehört zu den Betriebseinnahmen, dafür die Vorsteuern zu den Betriebsausgaben. Dies ist völlig korrekt im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG
.
jetzt leuchtet es mir ein: ich habe die umsatzsteuer 2004 erst anfang 2005 agbeführt, daher wird wohl die vorsteuer zu den betriebsausgaben 2005 dazukommen. hoffe ich zumindest.
vielen dank nochmals für die antwort!
jule
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--- editiert vom Admin
Selbstverständlich ist die VoSt als BA im Rahmen der Gewinnermittlung mit einzubeziehen. Die VoSt wirkt sich jedoch nur teilweise, nach Verrechnung mit der USt, gewinnmindernd aus.
Grd. gilt § 11 EStG
, d. h. der Zeitpunkt des Abfluss und der Zeitpunkt des Zufluss ist massgeblich für die Zuordnung in welches Jahr die VoSt/USt kommt.
-- Editiert von helmchen am 09.01.2006 06:58:58
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