unbeschränkte Steuerpflicht in D

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
unbeschränkte Steuerpflicht in D

Hallo,
muss leider was vermischen.
Lebe seit 10/2022 mit Familie in Dänemark und arbeite zu 100% in D.
Die Kindergeldkasse sagt, ich muss, um weiterhin Kindergeld zu beziehen, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, das Finanzamt sagt nein, da ich ja weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeite....

Wer hat nun recht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wer hat nun recht?


Die Kindergeldkasse.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Kindergeldkasse.


Kannst Du das bitte kurz begründen?
Ist es richtig, dass es der Kindergeldkasse darum geht, dass bestätigt wird, keine ausländischen Einkünfte zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Kannst Du das bitte kurz begründen?


Anspruch auf Kindergeld besteht nur bei unbeschränkter Steuerpflicht (§ 62 Abs. 1 EStG).

Bei ausländischen Wohnsitz ist man nur auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig, es sei denn man arbeitet im öffentlichen Dienst.

Dass man mehr als 183 Tage in Deutschland gearbeitet hat reicht dagegen nicht für die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn man als Grenzpendler täglich an seinen Wohnort in Dänemark zurückkehrt.

Zitat (von Michael32):
Ist es richtig, dass es der Kindergeldkasse darum geht, dass bestätigt wird, keine ausländischen Einkünfte zu haben?


Du musst mindestens 90% Deiner Einkünfte in Deutschland erzielt haben, um auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden (§ 1 Abs. 3 EStG)

0x Hilfreiche Antwort

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