Hallo,
muss leider was vermischen.
Lebe seit 10/2022 mit Familie in Dänemark und arbeite zu 100% in D.
Die Kindergeldkasse sagt, ich muss, um weiterhin Kindergeld zu beziehen, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, das Finanzamt sagt nein, da ich ja weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeite....
Wer hat nun recht?
unbeschränkte Steuerpflicht in D
1. Februar 2023
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Frage vom 1. Februar 2023 | 14:49
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
unbeschränkte Steuerpflicht in D
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#1
Antwort vom 1. Februar 2023 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
ZitatWer hat nun recht? :
Die Kindergeldkasse.
#2
Antwort vom 1. Februar 2023 | 21:47
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatDie Kindergeldkasse. :
Kannst Du das bitte kurz begründen?
Ist es richtig, dass es der Kindergeldkasse darum geht, dass bestätigt wird, keine ausländischen Einkünfte zu haben?
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#3
Antwort vom 1. Februar 2023 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
ZitatKannst Du das bitte kurz begründen? :
Anspruch auf Kindergeld besteht nur bei unbeschränkter Steuerpflicht (§ 62 Abs. 1 EStG).
Bei ausländischen Wohnsitz ist man nur auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig, es sei denn man arbeitet im öffentlichen Dienst.
Dass man mehr als 183 Tage in Deutschland gearbeitet hat reicht dagegen nicht für die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn man als Grenzpendler täglich an seinen Wohnort in Dänemark zurückkehrt.
ZitatIst es richtig, dass es der Kindergeldkasse darum geht, dass bestätigt wird, keine ausländischen Einkünfte zu haben? :
Du musst mindestens 90% Deiner Einkünfte in Deutschland erzielt haben, um auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden (§ 1 Abs. 3 EStG)
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