Hallo zusammen.
Seit anfang des monats arbeite ich eeeendlich wieder in Vollzeit für 1320,- €uro NETTO. (1965,- brutto)
Meine Lebensgefährtin ist weiterhin arbeitssuchend, bekommt aber keine Alg2 bezüge mehr, da mein einkommen unseren bedarf zum lebensunterhalt (angäblich) deckt. - Sprich: ich zahle nun für sie mit.
Da sie ja nun auch von meinem Einkommen lebt, kann ich sie da vielleicht auf meiner lohnsteuerkarte eintragen lassen, um mehr netto vom brutto übrig zu haben, oder müssen wir dafür heiraten?
Hat jemand eine Ahnung?
Mfg: Michael
-----------------
""
unehelicher Lebenspartner mit auf steuerkarte?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
oooohhh... mir fällt grad noch ein: Ist meine Partnerin OHNE Alg2 überhaupt noch krankenversichert?
-----------------
""
nein...wenn sie nich mehr unter 23 is und somit bei der Familienversicherung ihrer Eltern raus is, is sie nich versichert
wenn sie vom amt nix kriegt, is sie auch darüber nich versichert...ergo geht nur freiwillig versichern, solange ihr nich verheiratet seid und somit keine Familienversicherung greifen kann
und nein, meines wissens nach is es nich möglich die Steuerklasse zu wechseln, (meintwegen von 1/1 in 4/4 oder 3/5) solange man nich verheiratet is
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke, luisa. Das hat meine vermutung bestätigt.
Tja, dann werden wir jetzt wohl auch nur 100€ mehr zum leben haben, als zu Alg2-zeiten. Ein bißchen enttäuschend, aber war ja mit zu rechnen.
Dann werden wir wohl unsere Hochzeit etwas vorziehen müssen.
-----------------
""
Na, den Unterhalt für Ihre Lebensgefährtin dürfen Sie aber mit bis zu 696 Euro pro Monat steuerlich absetzen. Davon haben Sie freilich erst nächstes Jahr was, wenn die entsprechende Steuererstattung kommt.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Na, den Unterhalt für Ihre Lebensgefährtin dürfen Sie aber mit bis zu 696 Euro pro Monat steuerlich absetzen. Davon haben Sie freilich erst nächstes Jahr was, wenn die entsprechende Steuererstattung kommt.
Das kann man sich auch als Freibetrag eintragen lassen, dann hat man sofort etwas davon.
-----------------
""
Da hat der Kollege natürlich recht. Insofern können Sie Ihre Lebensgefährtin durchaus auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen - halt in Form eines Freibetrages. Da Sie ja dann vermutlich auch Ihre Krankenversicherungskosten übernehmen müssen, können Sie den Höchstbetrag von derzeit 696 Euro pro Monat nehmen, womit sich Ihre Steuer von derzeit 211 Euro (Lohnsteuer plus Soli) auf 46 Euro verringern dürfte.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Vielen, vielen Dank für alle eure nützlichen Tipps!!!
Ich war schon kurz vorm verzweifeln, weil ich mich mit so etwas ÜBERHAUPT nicht auskenne!
... also um diesen entsprechenden Freibetrag eintragen zu
lassen, muss ich mich einfach mit dem zuständigen Finanzamt
in Verbindung setzen?! Oder wird es wieder kompliziert?
Gruß: Michael
-----------------
""
muss ich mich einfach mit dem zuständigen Finanzamt
in Verbindung setzen?! Oder wird es wieder kompliziert?
Legen Sie halt die Leistungsablehnung des zuständigen Jobcenters vor - das sollte reichen. Schlußendlich prüft das Finanzamt das ohnehin noch mal, wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen, was Sie mit einem eingetragenen Freibetrag verpflichtend tun müssen. Und von dem eingetragenen Freibetrag muß man dann vermutlich auch noch den Arbeitgeber informieren, der ja dann den Steuerabzug bei Ihnen entsprechend verändert vornehmen muß.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten