uneheliches Kind - Kinderfreibetrag, Betreuungskosten

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Backpacker
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
uneheliches Kind - Kinderfreibetrag, Betreuungskosten

Hallo zusammen,

wie verhält es sich bei einem unehelichen Kind bez. des Kinderfreibetrags, Betreuungskosten?

Kann hier jeder Elternteil 50% in seiner Steuererklärung angeben?

Bei Kindergeld ist es ja wohl so dass jeder 50% bekommt.
Oder bekommt hier das Elternteil welches Kindergeld beantragt alles (gemeinsammes Sorgerecht) und erst wenn beide Elternteile beantragen bekommt jeder 50%?

Ab 2007 können Betreuungskosten bis 4000 EUR angegeben werden. Teilen sich diese 4000 EUR auf beide Sorgeberechtigte auf da diese ja steuerlich getrennt veranlagt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Das Kindergeld erhält der, der das Kind versorgt und bei dem es überwiegend lebt (Regelfall).

Die Kinderbetreuungskosten kann der ansetzen, der sie bezahlt.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49129 Beiträge, 17293x hilfreich)

Und den Kinderfreibetrag erhalten beide Elternteile zu je 50%.

Obwohl das Kindergeld nur einem Elternteil ausgezahlt wird, wird es beiden Elternteilen steuerlich zu je 50% zugerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Backpacker
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal vielen dank für die Antworten. Damit weiß ich ja schon fast alles.

> Die Kinderbetreuungskosten kann der ansetzen, der sie bezahlt.

Prima, dann bezahl sie natürlich derjehnige der mehr verdient und somit mehr von Steuerabzug hat.

Was fällt unter die Kinderbetreuungskosten?
Klar wären hier wohl die Kosten für einen Kinderkrippenplatz, welcher mir eine Rechnung stellt.

Wie sieht es aber bei einer "Tagesmutter", welche dies z.B. im Rahmen eines 400€ Jobs erledigt?

Oder geht das noch einfacher, wenn z.b. mein Vater (Rentner) auf das Kind aufpaßt. Am Jahresende schreibt er mir dann eine Rechnung über "Kinderbetreuungskosten" von 4000 € und ich überweise dies.

Klar, dies wäre der einfachste Fall und wird wahrseinlich so leicht nicht gehen. Was muß berücksichtigt werden damit die "Kinderbetreuungskosten" anerkannt werden?

Gruß Markus


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