unregelmäßiges Nebeneinkommen neben der Ausbildung

10. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kiksuyapi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
unregelmäßiges Nebeneinkommen neben der Ausbildung

Hallo,

meine Internetrecherche macht mich noch wahnsinnig, überall steht was anderes! -.-'

Folgender Sachverhalt:

Ich (20 Jahre alt) bin zurzeit noch in der Ausbildung und verdiene im Monat 650€ brutto. Jetzt habe ich die Möglichkeit mir sporadisch etwas Geld dazuzuverdienen, dies wird aber ein unregelmäßiges Einkommen sein, mal verdiene ich einen Monat nichts, in anderen wieder mehr (Auftragsabhängig)
Wie sieht es hier mit Steuerabgaben aus? Muss ich dem Finanzamt die Nebentätigkeit melden?

Ich hoffe es kann mir hier jemand die richtige Anwort auf meine Frage liefern.

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Kiksuyapi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelt sich um eine Online-Plattform von der ich meine Aufträge beziehe, also warum ein Gewerbe anmelden?! Und eine Steuererklärung? Ich falle auch mit den Aufträgen unter die Verdienstgrenze, ab der eine Steuererklärung gemacht werden muss, das ist was ich nicht kapier. Ich zahle für meine Ausbildungsvergütung ja auch keine Steuern, weil ich unter der Grenze liege.Und dass ich da drunter bleibe darauf werde ich achten, da ja sonst auch das Kindergeld gestrichen wird.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Nur mal zur Info: Die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld existiert schon seit 2012 nicht mehr.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
es handelt sich um eine Online-Plattform von der ich meine Aufträge beziehe, also warum ein Gewerbe anmelden?!
Weil es Pflicht ist vielleicht?!

Da du ja die wichtigste Info gar nicht gegeben hast, können wir auch nur raten.

quote:
Ich zahle für meine Ausbildungsvergütung ja auch keine Steuern, weil ich unter der Grenze liege.
Soviel Platz ist da aber auch nicht mehr (grob 4000 Euro p.a.).

Stefan

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#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Es lässt die Vermutung nahe liegen, dass du ein Nebengewerbe (Kleingewerbe )betreibst. D.h. anmelden, Gewerbeschein, Gewinnermittlung (Einnahmen - Überschuß Rechnung), evtl. Anlagenverzeichnis fürs Finanzamt, usw...
Positiver Gewinn wird dabei deinem Einkommen (Ausbildung...)dazugerechnet.

-----------------
""

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#7
 Von 
Kiksuyapi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso darf ich einen 400€ annehmen zusätzlich ohne Steuern zahlen zu müssen, aber wenn ich mir weitaus weniger dazu verdienen will ohne Festanstellung soll ich so einen Aufwand betreiben, dass es sich überhaupt nicht lohnt?

Ist ja ätzend unsere Bürokratie!

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
wieso darf ich einen 400€ annehmen zusätzlich ohne Steuern zahlen zu müssen,
Ersten stimmt das nicht, auch ein Minijob wird - pauschal - versteuert, und ob das nun der Arbeitnehemer oder der Arbeitgeber zahlt, ist am Ende egal, erwirtschaften muss der Arbeitnehmer nämlich auch das.
Zweitens gibt es diese Sonderregelung halt speziell für nichtselbstständige Nebenjobs, das ist nun mal so (wie so viele andere Sonderregelungen, etwa bei Renten, bei Kapitalanlagen u.s.w.).
Und drittens bleibst du doch mit 400 Euro vermutlich auch - fast - steuerfrei.

Fazit: Mach dir doch keine Sorgen um die Steuer, so viel wird das nicht, die Gewerbeanmeldung ist - gleich aus mehreren Gründen - viel wichtiger.

Stefan

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#9
 Von 
are2705
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Finanzamt muss den Gewinn zunächst feststellen, bevor es eine Steuer festsetzt. Dazu muss man halt eine Steuererklärung abgeben und den Gewinn ordentlich ermitteln.

Neben Finanzamt solltest Du übrigens noch GEZ, IHK und die Krankenversicherung beachten. Die meisten Aasgeier melden sich nach der Gewerbeanmeldung von selbst.

Wahrscheinlich musst Du hier nur die Bürokratie befürchten und keine Beitragszahlungen. Dazu ist es aber erforderlich, den Gewinn ordentlich zu ermitteln und dem Finanzamt zu melden.

Ich würde das Vorhaben unbedingt vorher mit der eigenen Krankenversicherung absprechen, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn neben der Höhe der Einnahmen zählt hier auch das Arbeitsvolumen und eine Nachzahlung bei der Krankenversicherung kann teurer werden als die Steuer.

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