verheiratet, keine eig. Kinder aber 1 Kind auf der lohnsteuerkarteß

19. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)
verheiratet, keine eig. Kinder aber 1 Kind auf der lohnsteuerkarteß

Hallo Ihr Lieben,

kurze Frage: ich bin verheiratet und wir haben Steuerklasse 4/4 mein Mann hat 2 Kinder. Auf meiner Steuerkarte sowie Gehaltsabrechnung habe ich und mein Mann jeweils 1 Kinderfreibetrag. Meine Bank hatte mich darauf angesprochen, meine Personalabteilung sagt das stimmt so?

Was sagt ihr dazu?

LG
Hmanu

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Was ist denn mit der leiblichen Mutter?

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#2
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Becksgold,

verstehe Deine Frage nicht die leiblichen Mütter leben noch, wenn das Deine Frage war. Bei denen leben auch die Kinder.

Als ich nach meiner Heirat bei der Gemeinde war um meine Lohnsteuerkarte zu ändern, wurde ich gefragt ob ich Kinder hätte, ich sagte nein, mein Mann hat 2 Kinder.

Lg
Hmanu

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Bei den Steuerklassen IV/IV bedeutet der Eintrag 1,0 jeweils ein halber Kinderfreibetrag.

Bei den Steuerklassen III/V bedeutet der Eintrag 1,0 ein ganzer Kinderfreibetrag.

Die Stiefkinder sind zu berücksichtigten.

Der Eintrag stimmt so. Die Regelung ist jedoch vollkommen bescheuert und verwirrend.

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#5
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo hh,

vielen Dank für Deine Rückmeldung, wenn ich Deine Antwort in Google eingebe, kapiere ich nicht wirklich wo das steht.

Hast Du oder irgendeiner den Text dazu so das es auch mein Banker und ich verstehen: der meint nähmlich das gibt es nicht, und wenn ich keine Kinder habe kann ich nicht den Freibetrag haben.

Meine Personalabteilung sagt auch, das geht aber ich verstehe es nicht.

Hilfe.

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

§ 39 Abs. 3b EStG :

(3b) Für die Eintragungen nach den Absätzen 3 und 3a sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend, für das die Lohnsteuerkarte gilt.Auf Antrag des Arbeitnehmers kann eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. In den Fällen der Steuerklassen III und IV sind bei der Eintragung der Zahl der Kinderfreibeträge auch Kinder des Ehegatten zu berücksichtigen. [...]

Der Gesetzestext ist doch eindeutig.


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