vermietete eigentumswohnung erworben, dann selbst genutzt

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
peterpane112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
vermietete eigentumswohnung erworben, dann selbst genutzt

Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung Ende letzten Jahres erworben. Die Wohnung war noch 4 Monate vermietet, bevor ich selbst eingezogen bin. Wie würde ich das in der Steuererklärung angeben? Kann ich 1/3 der "Jahres-AfA" geltend machen? Die Wohnung wurde 2008 erstellt.

Danke!

-- Editiert von peterpane112 am 17.05.2019 10:25

-- Editiert von peterpane112 am 17.05.2019 10:25

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von peterpane112):
Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung Ende letzten Jahres erworben. Die Wohnung war noch 4 Monate vermietet, bevor ich selbst eingezogen bin.
Soweit unter Berücksichtigung der AfA und der anteiligen Schuldzinsen ein Verlust rauskommt, kann man sich die Arbeit sparen, da dieser steuerlich nicht anerkannt werden wird!

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
das sehe ich anders!
Das darfst Du gerne ;) !

Zitat (von peterpane112):
Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung Ende letzten Jahres erworben. Die Wohnung war noch 4 Monate vermietet, bevor ich selbst eingezogen bin.
Entweder wurde die Wohnung umgehend wegen Eigenbedarf gekündigt oder der Mieter hatte schon vor gekündigt/ist gekündigt worden!

Es besteht daher beim Erwerber kein unbefristetes Mietverhältnis was zur Generalannahme der Ünberschusserzielungsabsicht führen würde. Es ist daher eine Prognoseberechnung durchzuführen, ob im Zeitraum der Vermietung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden kann.

In diesem Fall ...
Zitat (von taxpert):
Soweit unter Berücksichtigung der AfA und der anteiligen Schuldzinsen ein Verlust rauskommt,
... wird man sich schwer tun, die Überschusserzielungsabsicht nach zu weisen.

Etwas anderes kann eigentlich nur dann gelten, wenn der Mieter erst nach Erwerb selber gekündigt hat und der Eigenbedarf ...
Zitat (von peterpane112):
bevor ich selbst eingezogen bin
... extrem kurzfristig vor dem Einzug entstanden ist! Da die Überschusserzielungsabsicht wegen des angefallen Verlustes eine steuermindernde Tatsache ist, läge die Nachweislast für diese Konstellation beim Stpfl..

Bin aber gerne bereit zu lernen, daher lass hören, warum Du anderer Ansicht bist!

taxpert

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#5
 Von 
peterpane112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Der Nutzen/Lastenübergang war Anfang Januar. Eigenbedarf wurde Ende Januar angemeldet.

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