Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung Ende letzten Jahres erworben. Die Wohnung war noch 4 Monate vermietet, bevor ich selbst eingezogen bin. Wie würde ich das in der Steuererklärung angeben? Kann ich 1/3 der "Jahres-AfA" geltend machen? Die Wohnung wurde 2008 erstellt.
Danke!
-- Editiert von peterpane112 am 17.05.2019 10:25
-- Editiert von peterpane112 am 17.05.2019 10:25
vermietete eigentumswohnung erworben, dann selbst genutzt
17. Mai 2019
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Frage vom 17. Mai 2019 | 10:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
vermietete eigentumswohnung erworben, dann selbst genutzt
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#2
Antwort vom 17. Mai 2019 | 12:13
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Soweit unter Berücksichtigung der AfA und der anteiligen Schuldzinsen ein Verlust rauskommt, kann man sich die Arbeit sparen, da dieser steuerlich nicht anerkannt werden wird!ZitatIch habe eine vermietete Eigentumswohnung Ende letzten Jahres erworben. Die Wohnung war noch 4 Monate vermietet, bevor ich selbst eingezogen bin. :
taxpert
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#4
Antwort vom 17. Mai 2019 | 14:45
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Das darfst Du gerne !Zitatdas sehe ich anders! :
Entweder wurde die Wohnung umgehend wegen Eigenbedarf gekündigt oder der Mieter hatte schon vor gekündigt/ist gekündigt worden!ZitatIch habe eine vermietete Eigentumswohnung Ende letzten Jahres erworben. Die Wohnung war noch 4 Monate vermietet, bevor ich selbst eingezogen bin. :
Es besteht daher beim Erwerber kein unbefristetes Mietverhältnis was zur Generalannahme der Ünberschusserzielungsabsicht führen würde. Es ist daher eine Prognoseberechnung durchzuführen, ob im Zeitraum der Vermietung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden kann.
In diesem Fall ...
... wird man sich schwer tun, die Überschusserzielungsabsicht nach zu weisen.ZitatSoweit unter Berücksichtigung der AfA und der anteiligen Schuldzinsen ein Verlust rauskommt, :
Etwas anderes kann eigentlich nur dann gelten, wenn der Mieter erst nach Erwerb selber gekündigt hat und der Eigenbedarf ...
... extrem kurzfristig vor dem Einzug entstanden ist! Da die Überschusserzielungsabsicht wegen des angefallen Verlustes eine steuermindernde Tatsache ist, läge die Nachweislast für diese Konstellation beim Stpfl..Zitatbevor ich selbst eingezogen bin :
Bin aber gerne bereit zu lernen, daher lass hören, warum Du anderer Ansicht bist!
taxpert
#5
Antwort vom 18. Mai 2019 | 11:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten. Der Nutzen/Lastenübergang war Anfang Januar. Eigenbedarf wurde Ende Januar angemeldet.
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