Guten Tag an alle Leser!
Ich hatte mich im Jahre 2007 kurzzeitig von meiner Ehefrau getrennt, bin aber nach 2 Monaten wieder zurück zu ihr gezogen. Zwischenzeitlich hatte ich einen anderen Wohnraum zu unserem EFH angemietet, den ich natürlich bis Ende Kündigungsfrist zahlen musste. Es isnd naturgemäß auch Renovierungskosten angefallen. Kann ich diese Kosten wie die entstandenen Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen in unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben oder gibt das Mecker? Hat da jemand eine Idee??? Danke für Antwort.
Jürgen
vorübergehende Trennung
24. März 2008
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Frage vom 24. März 2008 | 16:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorübergehende Trennung
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. März 2008 | 11:40
Von
Status: Unbeschreiblich (50070 Beiträge, 17543x hilfreich)
Der § 35a für die Renovierungskosten kommt allerdings nur in Frage, wenn die Renovierung durch einen Handwerker auf Rechnung druchgeführt wurde und der betrag überweisen wurde.
Und jetzt?
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