vorübergehende Trennung

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
hayabusa63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorübergehende Trennung

Guten Tag an alle Leser!

Ich hatte mich im Jahre 2007 kurzzeitig von meiner Ehefrau getrennt, bin aber nach 2 Monaten wieder zurück zu ihr gezogen. Zwischenzeitlich hatte ich einen anderen Wohnraum zu unserem EFH angemietet, den ich natürlich bis Ende Kündigungsfrist zahlen musste. Es isnd naturgemäß auch Renovierungskosten angefallen. Kann ich diese Kosten wie die entstandenen Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen in unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben oder gibt das Mecker? Hat da jemand eine Idee??? Danke für Antwort.

Jürgen




2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50070 Beiträge, 17543x hilfreich)

Der § 35a für die Renovierungskosten kommt allerdings nur in Frage, wenn die Renovierung durch einen Handwerker auf Rechnung druchgeführt wurde und der betrag überweisen wurde.

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