waws heißt "steuerlich absetzen"?

24. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
clincelia
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)
waws heißt "steuerlich absetzen"?

Hallo an alle,

ich habe einen neuen Arbeitsvertrag, in dem vermerkt ist, daß ich in meinen Privaträumen ein Arbeitszimmer/Büro betreiben muß. Der Arbeitgeber stellt mir im Gegenzug die Notwendigkeit des Büros per Schriftstück für das Finanzamt zur Verfügung, zahlt aber selbst keinen Zuschuß.

Was bedeutet nun steuerliche Absetzbarkeit? Wird der aufgewendete Betrag für das Arbeitszimmer vom Brutto-Gehalt abgezogen und somit nur noch die Differenz versteuert?

Ich möchte mir gern für das Arbeitszimmer einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil es sich in meiner Wohnung immerhin um ein Drittel der Wohnfläche handelt, die ich der Arbeit zur Verfügung stelle (ist der einzige separate Raum, der als Büro auch abschließbar ist).

Wäre klasse, wenn mir jemand sagen könnte, was "steuerlich absetzbar" heißt.

Danke vorab und viele Grüße aus dem heißen Hamburg.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 75x hilfreich)

1) 'Steuerlich absetzen' heißt, daß diese Ausgaben als Werbungskosten vom Gehalt abzuziehen sind, ehe es versteuert wird. Das bedeutet also keinesfalls, daß man die gesamten Kosten per geminderter Einkommensteuer vergütet bekommt, sondern lediglich den Bruchteil, der dem individuellen Steuersatz entspricht - je nach Einkommen also höchstens etwa 50 %.

2) Die Bescheinigung des Arbeitgebers ist keinerlei Garantie dafür, daß das Finanzamt später das Arbeitszimmer als solches steuerlich anerkennen wird. Auch die eventuelle Eintragung eines entsprechenden Freibetrages in der Lohnsteuerkarte ist noch keine endgültige Feststellung.

3) Es gibt zahlreiche Bedingungen und Einschränkungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers. Zum Beispiel kommt es darauf an, welchen Anteil der beruflichen Tätigkeit man im häuslichen Arbeitszimmer verbringt oder ob an der Arbeitsstätte kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hier sollte man sich genau informieren.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Ergänzend öchte ich folgendes hinzufügen:

Die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern wird ab 2007 erheblich eingeschränkt.

Das Arbeitsimmer muss nicht nur notwendig sein, sonern den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden.

Wenn Du also ein Büro beim Arbeitgeber hast, dann ist ein Arbeitszimmer spätestens ab 2007 nicht mehr absetzbar. Dabei spielt es dann keine Rolle, dass der AG Dir die Nowendigkeit des Arbeitszimmers betätigt.

Der Spitzensteuersatz beträgt übrigens nur 42% zzgl. SoliZuschlag und Kirchensteuer. Im Extremfall erhält man dann ca. 48% der Kosten zurück, Das gilt aber erst ab einem Einkomen von ca. 60.000€ (Single) oder 120.000€ (verheiratet).

ei einem Durchschnittseinkomme kann man mit einer Steuererstattung in Höhe von ca. 30-35% der Aufwendungen rechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
clincelia
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich arbeite im Außendienst und werde ca. 3 - 4 Stunden täglich im Büro zubringen. Mein Arbeitgeber sitzt in München, ich in Hamburg.

Darüber hinaus werde ich vom Arbeitgeber regelmäßig mit massenweise Prospektmaterial u.ä. beliefert. Das sind schon pro Quartal ein paar Kubikmeter. Kann ich diese auch im Arbeitszimmer lagern und wird damit die ganztätige Nutzung plausibel? Oder ist Lagerraum nicht gleich Büroraum bzw. diese beiden nicht kombinierbar? Falls nicht kombinierbar, ist ein externer Lagerraum absetzbar?

Vielen Dank nochmal für weitere Infos.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 75x hilfreich)

In diesen Dingen kommt es sehr auf die konkreten Einzelheiten an, sogar auf Feinheiten.

Alle Einschränkungen gelten nur für ein häusliches Arbeitszimmer, dh einen Raum, der Bestandteil der selbstgenutzten Wohnung ist.

Wenn man also einen Raum außerhalb der eigenen Wohnung anmietet, stellt sich dieses Problem überhaupt nicht. Dann sind Miete und Nebenkosten für diesen Raum natürlich berufsbedingte Werbungskosten. Genauso eventuelle Fahrtkosten zu diesem Raum.

Besonders interessant wird es, wenn dieser externe Raum einem Verwandten oder Bekannten gehört, weil die Mietzahlungen dann nicht an einen Fremden gehen. Der Vermieter muß natürlich alle Mieteinnahmen (abzüglich seiner eigenen Werbungskosten aus der Vermietungstätigkeit) ordnungsgemäß versteuern. Per saldo kann es aber durchaus lohnend sein.

Hier sollte man sich genau beraten lassen bzw. einen guten Steuerratgeber durchlesen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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