wer es noch nicht weiß....

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
cindarella01
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
wer es noch nicht weiß....

Hallo , ihr Alleinstehenden Frauen und Männer mit Kinder . Ich war heute Morgen auf dem FA und wollte " nur " meinen Kinderfreibetrag ändern lassen , wie ich es schon 15 Jahre lang mache ! Ich habe den Anspruch auf den ganzen KFB , da ich vom KV keinen Unterhalt bekomme .
Ich hatte immer die Steuerklasse zwei und nun sieht es auf einmal ganz anders aus . Man stellte mir die Frage , ob ich mit jemanden zusammen Lebe ( Haushaltsführung) und ich sagte die Wahrheit " ja" ! Das wurde mir zum Verhängniss . Man sagte mir darauf eiskalt ins Gesicht , das es ein neues Gesetz gibt , was nun aus meiner Steuerklasse "zwei ", innerhalb von Sekunden, eine "eins "macht ! Ich habe gedacht , ich bin in einem schlechten Film ! Das ist doch wohl das letzte , was da der Staat mit einem macht ! Man wird auf eine Stufe gestellt , mit Menschen , die keine Kinder haben , vieleicht noch zu Hause bei Mama und Papa leben . Das kann es doch nicht sein , bin stinke sauer , denn nun fehlen mir und meinem Sohn ca. 150 euro zum Leben . Mein Partner hat auch die " eins " und ist 2 Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig ! Da fragt aber kein schei.... Finanzamt danach , das interessiert die überhaupt nicht ! Es wurde nicht mal gefragt , ob er Berufstätig ist oder was er für Einkommen hat ! Das ist denen doch schei...... egal !!!
Also , wer es noch nicht wußte , dem sage ich oder rate ich nur , zieht nicht zusammen oder schmeißt euern Partner-in schnell raus * scherz* , sonst gehts euch auch an den kragen ! Ich , für meine Person , bin stinke sauer , nach dem ich das heute erleben durfte und ich frage mich nur , was soll aus uns Alleinerziehenden noch werden ? Können wir unseren Kindern überhaupt noch etwas bieten ? Unser System wird immer mehr wie eine " Schere " reich-arm ! Ich gehe immer mehr zu der Seite der armen , bleibt ja nicht aus , bei den Gesetzen !

Mußte das hier mal los werden , vieleicht kann ich damit den einen oder anderen vor dem Fehler bewahren , sich gemeinsam eine Wohnung zu suchen , man wird dafür nur bestraft !!!

Liebe grüße und alles Gute für euch ..... cindarella01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48790 Beiträge, 17190x hilfreich)

denn nun fehlen mir und meinem Sohn ca. 150 euro zum Leben

Wie hast Du das denn ausgerechnet? Bevor Du Dich und alle anderen verrückt machst: Die Berechnung ist völlig falsch!!

Wenn Du z.B. ein Bruttoeinkommen von 2500€ hast, dann fehlen Dir genau 38,75€ im Monat. Das ist zwar auch Geld, aber bei weitem nicht so viel, wie Du angenommen hast. Wenn Du weniger verdienst, dann ist der Betrag sogar noch kleiner.

Für die finanzielle Belastung, die durch Kinder entsteht, ist das Kindergeld und der Kinderfreibetrag gedacht. Dass man davon die Aufwendungen für Kinder nicht bezahlen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Der Haushaltsfreibetrag, jetzt heißt er Freibetrag für Alleinerziehende, war schon immer dafür gedacht, die Mehrbelastungen auszugleichen, die Alleinstehende gegenüber Paaren haben. Ein gemeinsamer Haushalt ist für jeden Einzelnen im Vergleich zu einem Einzelhaushalt billiger (z.B. bei der Miete).

Die Abschaffung des Haushaltsfreibetrages für unverheiratete Paare ist daher nur konsequent und resultiert ursprünglich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Es sei mir aber noch folgender Hinweis gestattet: Die Gesetzesänderung stammt noch aus dem Jahr 2003 und gilt bereits seit dem 01.01.2004. Da Du Dich offensichtlich so wenig für Politik interessierst, dass das Ganze bislang an Dir vorbei gegangen ist, wirst Du spätestens mit Deiner Steuererklärung rückwirkend zum 01.01.2004 in Steuerklasse I eingestuft.

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#2
 Von 
cindarella01
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh ........

da bist du aber jetzt auf dem falschen Dampfer !!!!!! Das Gesetz ist ganz neu , wurde mir heute erst auf dem FA gesagt !!!
Übrigens , interessiere ich mich sehr für die Politik , aber man kann es ja bald nicht mehr mit ansehen , wie man ausgesaugt wird !

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#3
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

@cinderella,
da muss ich dir aber wiedersprechen.
ich bin auch alleinerziehend und ich habe es schon im januar 04 erfahren das es die steuerklasse 2 nur noch für "wirkliche alleinerziehende" gibt.selbst wenn du ein kind über 18,welches schon einkommen hat,steht dir die steuerklasse 2 nicht mehr zu.
@hh,
ich verdiene nur die hälfte von dem was du in deiner rechnung aufgestellt hast und ich habe monatlich durch die steuerklasse 1 fast 100,00 euro weniger.
lg
und schönen abend noch.
beccy

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cindarella01
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo beccy313......

danke für deine Antwort ! Ich glaube bald , ich habe das etwas verpasst ! Wie kann ich dann heute so überascht gewesen sein , als man mir das sagte ? Ich war wie vorm Kopf geschlagen und wurde ganz blass , wo die Sachbearbeiterin mir das mit der Steuerklasse " eins " gesagt hat . Ich vertehe nur nicht , wo ich Dez./03 auf dem FA war , um meinen Kinderfreibetrag ändern zu lassen ,für 2004 mir da noch keiner etwas gesagt hat und ich weiter für 2004 die STK " zwei " erhalten habe ! Nun ja , kann eh nichts daran ändern , finde es aber totzdem eine große Sauerei !
Dir alles Gute ....... cindarella01

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48790 Beiträge, 17190x hilfreich)

Das Gesetz ist vom 29.12.2003. Das Gesetzgebungsverfahren lief aber bereits vorher.

Ihr erinnert Euch doch sicher noch an die Diskussion über die Steueränderungen kurz vor Weihnachten 2003. In diesem Zusammenhang wurde auch diese Bestimmung geändert. Da im gleichen Gesetz noch 20-30 andere steuerliche Vorschriften (z.B. Entfernungspauschale) geändert wurden, ist die Änderung an Vielen, die sich nicht per Zeitung oder anders über die Änderungen informiert haben, vorbeigegangen. Die damalige Diskussion in den Medien hat sich an anderen Dingen fokussiert.

Im Übrigen ist der hier betroffene § 24b EStG aufgrund von Protesten in der Zwischenzeit nochmals rückwirkend zum 01.01.2004 geändert worden, so dass die Zahl derjenigen, die noch Anspruch auf Steuerklasse II haben, wieder erweitert wurde. Wer jedoch mit einem Lebenspartner zusammen lebt, der bekommt auch nach der neuen Variante nicht die Steuerklasse II.

In der ersten Variante bekam man nämlich den Freibetrag für Alleinerziehende schon dann nicht mehr, wenn das Kind volljährig war. Es spielte ursprünglich keine Rolle ob es noch in der Ausbildung war. Dass so ein handwerklicher Fehler in das Gesetz hineingekommen ist, liegt sicher auch an der mangelhaften Beachtung dieser Gesetzesänderung durch die Öffentlichkeit.

@beccy313
Ich weiß nicht, was Du Dir da ausgerechnet hast. Der Unterschied zwischen Steuerklasse I und Steuerklasse II und einem Kind auf der Steuerkarte bei einem Bruttoeinkommen von 1250€ beträgt genau 23€ pro Monat.

Egal, wie ich hin oder her rechne, komme ich bei so einem Einkommen nicht auf eine Differenz von 100€. Das kannst Du gerne mit einem im Internet überall verfügbaren Gehaltsrechner nachprüfen (bitte googeln).

Die 100€ Differenz müssen einen anderen Grund haben. Kann es sein, dass bei Dir die Kürzung der Entfernungspauschale zugeschlagen hat?



-- Editiert von hh am 16.11.2004 10:35:24

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#6
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

@hh,ich komme darauf weil ich,seit dem ich die steuerklasse 1 habe ,fast 100 euro weniger ausgezahlt bekomme.
ich habe da nicht so genau nachgerechnet!
mit steuerklasse 2bekam ich 1245euro ausgezahlt und jetzt bekomme ich 1145 euro ausgezahlt und ich habe nich mehr oder weniger gearbeitet!
lg
beccy

-- Editiert von beccy313 am 16.11.2004 10:41:34

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48790 Beiträge, 17190x hilfreich)

mit steuerklasse 2bekam ich 1245euro ausgezahlt
Das ist ja auch netto und nicht brutto. Meine vorherigen Angaben haben sich auf das Bruttogehalt bezogen.

Bei einem Nettogehalt von 1145€ in Steuerklasse I dürftest Du etwa ein Bruttogehalt von 1700€ haben. Dann macht der Unterschied bei Dir etwa 30-31€ Monat aus.

Die restlichen 70€ müssen andere Gründe haben. Dafür gibt es verschiedene Möglichkleiten. Es kann z.B. sein, dass zufällig gleichzeitig der Krankenversicherungsbeitrag erhöht wurde.

Ein zusätzlicher Kinderfreibetrag macht ca. 5,70€ im Monat aus, wenn Du Kirchensteuer zahlst (bei 1700€ brutto). Bei 1900€ brutto sind es aber schon ca. 15€. Das liegt daran, dass die Grenze, ab der der Soli bei Steuerklasse I gezahlt werden muss, bei etwa 1770€ brutto liegt.



-- Editiert von hh am 16.11.2004 11:42:02

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