Hallo Gemeinde,
habe mal mehrere Fragen.
Angenommen, ich würde meinem Bruder ein zinsloses Darlehen (40.000 Euro) für 7 Jahre geben. Das Finanzamt unterstellt hier natürlich einen sogenannten geltwerten Vorteil und berechnet dann die Schenkungssteuer. So wie ich es im Internet gelesen habe, werden hier 5,5 Prozent Zinsen zugrunde gelegt. Nach 7 Jahren würden hier also 15.400 Euro an Zinsen anfallen.
Frage 1 : Bin ich als Darlehensgeber dem Finanzamt gegenüber anzeigepflichtig, obwohl der Zinsvorteil unter der Freigrenze von 20.000 Euro liegt? Muss ich eine Meldung machen?
Frage 2: Muss sich mein Bruder beim Finanzamt melden oder reicht es aus, wenn er den Zinsvorteil in der nächsten Steuererklärung angibt?
Danke für eure Hilfe.
zinsloses Darlehen an Verwandte
16. Juli 2023
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Frage vom 16. Juli 2023 | 15:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
zinsloses Darlehen an Verwandte
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#1
Antwort vom 16. Juli 2023 | 17:11
Von
Status: Master (4596 Beiträge, 1094x hilfreich)
ZitatBin ich als Darlehensgeber dem Finanzamt gegenüber anzeigepflichtig, obwohl der Zinsvorteil unter der Freigrenze von 20.000 Euro liegt? Muss ich eine Meldung machen? :
M.E. ja.
ZitatMuss sich mein Bruder beim Finanzamt melden oder reicht es aus, wenn er den Zinsvorteil in der nächsten Steuererklärung angibt? :
Nein, es reicht, wenn Sie es anzeigen. Für die Einkommensteuererklärung ist es eh irrelevant.
#2
Antwort vom 16. Juli 2023 | 17:57
Von
Status: Philosoph (13448 Beiträge, 4312x hilfreich)
Hallo,
laut Gesetz muss man jede Schenkung anzeigen, und zwar von beiden (kann aber in einem Schreiben erfolgen).
Und da bei 15k Euro der Freibetrag fast erreicht ist würde ich es auch tun (kostet nichts, schadet nichts, erspart aber vielleicht Nachfragen und Ärger).
Einkommensteuer fällt mangels Einkommen keine an.
Stefan
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