zu spät umgemeldet - jetzt zur Zweitwohnsitzsteuer Nachzahlung angehalten

13. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go578292-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
zu spät umgemeldet - jetzt zur Zweitwohnsitzsteuer Nachzahlung angehalten

Ich habe beim Zuzug in nach Leipzig vor zwei Jahren damals das Ummelden versäumt. War weiterhin bei meinen Eltern gemeldet. Habe dies dann ein Jahr später beim Einwohnermeldeamt nachgeholt, jedoch mit der Angabe dass ich gerade erst hergezogen sei (damit ich keine Mahngebühren/ Strafe zahlen muss). Das hat auch alles geklappt.

Jetzt kam jedoch ein Brief, dass aktenkundig wurde, dass ich schon länger in Leipzig wohne, ohne eine Zweitwohnung angemeldet zu haben. Ich werde jetzt angehalten das zu erklären, die Zweitwohnsitzsteuer nachzuzahlen und meine Wohnung als Zweitwohnung zu melden. Wäre es nun schlauer, der Forderung nachzukommen oder sollte ich lieber erklären dass ich mich einfach zu spät umgemeldet habe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wäre es nun schlauer, der Forderung nachzukommen Als was wurde die Wohnung in Leipzig denn angemeldet - HWS oder ZWS? Entsprechend sollte man antworten, dass man
a) keinen ZWS in Leipzig habe, sondern den HWS oder
b) einfach bezahlen - mit einem gemeldeten Zweitwohnsitz kann schlecht bestreiten, einen solchen zu haben.


-- Editiert von muemmel am 14.04.2021 19:20

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go578292-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Als was wurde die Wohnung in Leipzig denn angemeldet - HWS oder ZWS?



als Hauptwohnsitz wurde die Wohnung in LPZ gemeldet

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Dann darf ab dem Zeitpunkt der Anmeldung keine ZWS-Steuer gefordert werden. Für die Zeit davor werden Sie zahlen müssen, da noch keine Verjährung eingetreten ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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