zuviel gezahltes Geld vom Finanzamt

22. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
radler7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
zuviel gezahltes Geld vom Finanzamt

Guten Abend,

das Finanzamt hat meine Einkommensteuererklärung falsch berechnet und mir mehr Geld ausgezahlt, als normalerweise zu zahlen wäre.
Soll ich die Füße still halten oder dem Finanzamt diesen Umstand melden? Wird eine Einkommensteuererklärung evt. später nochmals geprüft?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Sie haben leider nicht den Grund angegeben. War es evtl. ein Eingabe- oder Übertragungsfehler des Finanzamts? Wenn ja, kann bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist (4 Jahre und mehr) bei Auffallen im Amt der Bescheid jederzeit geändert werden.

War eine andere Rechtsauffassung o. ä. der Grund, dann sieht es wieder anders aus.

Haben Sie evtl. sogar falsche Angaben gemacht, dann kann bis ca. 13 Jahre noch rückwirkend ein Bescheid geändert werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radler7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank!
Bei mir auf Arbeit gab es einen Gesellschafterwechsel, so dass ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen bekam und beim Finanzamt eingereicht hatte. Es wurde aber nur eine Bescheinigung von dem Sachbearbeiter eingepflegt, so dass mein Jahresverdienst natürlich nur halb so hoch ist als normal und deshalb ist eine höhere Rückerstattung zustande gekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Unterstellt, dass die Anlage N richtig mit der Summe beider Bescheinigungen ausgefüllt war, liegt hier ein Fall der sogenannten offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des §129 AO vor, der das Finanzamt berechtigt, den Steuerbescheid innerhalb der Verjährungsfrist noch einmal zu berichtigen.
Sie sind auch im vorliegenden Fall durch keine gesetzliche Vorschrift verpflichtet, das Finanzamt auf seinen eigenen Fehler aufmerksam zu machen, immer unter der Voraussetzung, dass die Anlage N richtig ausgefüllt war.

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