§ 130 StGB / Volksverhetzung

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.10.2010 13:42:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 130 StGB / Volksverhetzung

Guten Abend!

wie wird § 130 StGB gehandhabt in Bezug auf einen angeblichen Witz eines Buchhaltungs-Lehrers vor 20 Schüler über KZ? Der Lehrer meinte, er hätte sich verschrieben, und mit einem Lächeln darauf hingewiesen:"Schreiben Sie nicht KZ-Kosten". Dabei lachten einige.

Danke.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Gar nicht, da nichts aus dem § hier zutrifft.

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Gar nicht, da nichts aus dem § hier zutrifft.

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.10.2010 13:42:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher wollen Sie das wissen?

Wir werden sehen... Anzeige ist schon erstattet worden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.10.2010 13:42:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vollpfosten?

Was ist wenn 4 jüdische Mitbürger dabei sind...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.10.2010 13:42:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ausserdem hat der Lehrer dies als Witz aufgefasst, er fand das witzig.
Er wird womöglich seine Zulassung verlieren. Gut so. Verharmlosen des Holocausts ist kein Kavalierdelikt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er wird womöglich seine Zulassung verlieren. <hr size=1 noshade>


Bei geschildertem Sachverhalt ganz bestimmt nicht. Eine Volksverhetzung nach § 130 StGB ist nicht ansatzweise ersichtlich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vollpfosten?Was ist wenn 4 jüdische Mitbürger dabei sind... <hr size=1 noshade>


Sorry aber auch wenn das evtl. geschmackslos von dem Lehrer war, aber lies dir bitte mal den § 130 StGB durch.

Hier mal die Strafbaren Handlungen:

1. "zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder"

Er hat niemanden zu irgendwas aufgestachelt oder aufgefordert.

2. "die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

Er hat weder beschimpft. verächtlich gemacht oder verleumdet (abgestritten)

3. In "Schriften [..]"

Also fällt der gesamte Abs. 2 schon mal weg da er nichts schriftlich verbreitet hat.

4. "billigt, leugnet oder verharmlost."

Hat er auch nicht getan.

5. "dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt."

Ist hier auch nicht gegeben!


Also was bleibt ist evtl eine Geschmackslosigkeit die aber keinerlei rechtliche Relevanz hat!


-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Verharmlosen des Holocausts


Nicht einmal das ist gegeben.

quote:
Woher wollen Sie das wissen?
Wir werden sehen...


Wenn du beratungsresistent bist und sowieso alles besser weißt, wieso fragst du dann hier?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich schließe mich den bisherigen Antwortgebern an. Eine Strafbarkeit ist nicht mal ansatzweise ersichtlich. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 liegen ersichtlich nicht vor. Insbesondere wurde der Holocaust auch nicht "verharmlost". Im Grunde ist überhaupt gar nichts passiert.

Wer immer der Fragesteller/Anzeigeerstatter auch ist, vermutlich sucht er nur mit Gewalt irgendeinen fadenscheinigen Grund, dem Lehrer zu versuchen, eins reinzuwürgen. Das wird aber nicht funktionieren.

Da der Fragesteller an juristisch korrekten Antworten offenkundig kein Interesse hat, frage ich mich, was er hier überhaupt will.

By the way.... es ist mir auch völlig neu, dass Lehrer eine "Zulassung" haben sollen.

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen