Guten Abend!
wie wird § 130 StGB
gehandhabt in Bezug auf einen angeblichen Witz eines Buchhaltungs-Lehrers vor 20 Schüler über KZ? Der Lehrer meinte, er hätte sich verschrieben, und mit einem Lächeln darauf hingewiesen:"Schreiben Sie nicht KZ-Kosten". Dabei lachten einige.
Danke.
§ 130 StGB / Volksverhetzung
Notfall oder generelle Fragen?
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Gar nicht, da nichts aus dem § hier zutrifft.
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
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Woher wollen Sie das wissen?
Wir werden sehen... Anzeige ist schon erstattet worden.
--- editiert vom Admin
Vollpfosten?
Was ist wenn 4 jüdische Mitbürger dabei sind...
ausserdem hat der Lehrer dies als Witz aufgefasst, er fand das witzig.
Er wird womöglich seine Zulassung verlieren. Gut so. Verharmlosen des Holocausts ist kein Kavalierdelikt.
quote:<hr size=1 noshade>Er wird womöglich seine Zulassung verlieren. <hr size=1 noshade>
Bei geschildertem Sachverhalt ganz bestimmt nicht. Eine Volksverhetzung nach § 130 StGB ist nicht ansatzweise ersichtlich.
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""
quote:<hr size=1 noshade>Vollpfosten?Was ist wenn 4 jüdische Mitbürger dabei sind... <hr size=1 noshade>
Sorry aber auch wenn das evtl. geschmackslos von dem Lehrer war, aber lies dir bitte mal den § 130 StGB durch.
Hier mal die Strafbaren Handlungen:
1. "zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder"
Er hat niemanden zu irgendwas aufgestachelt oder aufgefordert.
2. "die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Er hat weder beschimpft. verächtlich gemacht oder verleumdet (abgestritten)
3. In "Schriften [..]"
Also fällt der gesamte Abs. 2 schon mal weg da er nichts schriftlich verbreitet hat.
4. "billigt, leugnet oder verharmlost."
Hat er auch nicht getan.
5. "dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt."
Ist hier auch nicht gegeben!
Also was bleibt ist evtl eine Geschmackslosigkeit die aber keinerlei rechtliche Relevanz hat!
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quote:
Verharmlosen des Holocausts
Nicht einmal das ist gegeben.
quote:
Woher wollen Sie das wissen?
Wir werden sehen...
Wenn du beratungsresistent bist und sowieso alles besser weißt, wieso fragst du dann hier?
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Ich schließe mich den bisherigen Antwortgebern an. Eine Strafbarkeit ist nicht mal ansatzweise ersichtlich. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 liegen ersichtlich nicht vor. Insbesondere wurde der Holocaust auch nicht "verharmlost". Im Grunde ist überhaupt gar nichts passiert.
Wer immer der Fragesteller/Anzeigeerstatter auch ist, vermutlich sucht er nur mit Gewalt irgendeinen fadenscheinigen Grund, dem Lehrer zu versuchen, eins reinzuwürgen. Das wird aber nicht funktionieren.
Da der Fragesteller an juristisch korrekten Antworten offenkundig kein Interesse hat, frage ich mich, was er hier überhaupt will.
By the way.... es ist mir auch völlig neu, dass Lehrer eine "Zulassung" haben sollen.
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"justice"
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-- Editiert am 23.10.2010 11:09
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