§ 153-- Stellung nehmen?

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
celest
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 153-- Stellung nehmen?

Guten Tag,
ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht gekriegt in dem steht: "...in Ihrer Strafsache wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist beabsichtigt, das Verfahren wegen geringer Schuld gemäß $ 153 StPO einzustellen. Es besteht Gelegenheit, hierzu innerhalb von 2 Wochen Stellung zu nehmen."

Macht es einen schlechten Eindruck, wenn ich mich nicht melde? Oder ist es gar "Pflicht"? Ich habe Angst jetzt entscheidend falsch zu reagieren. :???:

Schon mal vielen Dank!
celest

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nein, wenn Sie keine Stellung nehmen, wird eingestellt. Sie können aber natürl. netterweise hinschreiben, dass Sie die Einstellung ebenfalls für eine gute Idee halten :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es ist beabsichtigt, das Verfahren einzustellen. Wenn Sie mitteilen, dass Sie damit einverstanden sind und das Geschehene bereuen usw. wird das auch so geschehen. Wenn Sie nicht reagieren kann das auch als Bestreiten ausgelegt werden und ein Strafbefehl beantragt werden, gegen den Sie erst mal Einspruch einlegen müssten. Mit ungewissem Verfahrensausgang. Also folgen Sie Bobs Idee, auf das Anschreiben zu reagieren und mitzuteilen, dass Sie aus der Sache gelernt haben und mit der Einstellung gem. § 153 einverstanden sind. Das ist der sicherste Weg.

0x Hilfreiche Antwort

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