§ 185 StGB Beleidigung

15. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marvin42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 185 StGB Beleidigung

Hallo,

nachdem ich bei eBay bei einem Buchhändler (gewerblicher Anbieter) Bücher bestellt hatte, fragte ich nach einer Zusammenstellung meiner ersteigerten Artikel.

Ich ging davon aus das es sechs ersteigerte Bücher seien.

Es waren aber nur fünf, dieses teilte mir der Händler über E-Mail mit der Anrede "Sehr geehrter Herr Scherzbold" mit. Der weitere Text ist auch kein Ruhmesblatt.

Außerdem wurde ich noch darauf hingewiesen, sollte ich Artikel stornieren würde dieses Gebühren nach sich ziehen.

Dies ist meines Erachtens auch nicht richtig, da nach § 312 e BGB ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Belehrung in Gesetzestext gegossen wurde.

Anyway, welche Möglichkeiten habe ich gegen diese Unverschämtheit vorzugehen und wie könnte ein mögliches Prozedere aussehen.

Vielen Dank im vorraus,

Marvin42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Ihre Frage ist missverständlich. Bitte formulieren Sie diese anders.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn sie nicht zufrieden sind und der Händler gewerblich ist schicken sie die Bücher zurück und verlangen ihre Kosten wieder. Fertig! :)

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marvin42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die raschen Antworten.

Die Bücher wurden noch nicht versendet. Selbstverständlich habe ich den Auftrag sofort storniert. (Grund: Beleidigung, obwohl kein Grund vorliegen muss)

Meine Fragen lauten:

1) Dürfen Stornierungsgebühren erhoben werden? (gewerblicher Händler; Widerruf erfolgte innerhalb von 2 Tagen).

2) Wie sieht das mit der schriftlichen Beleidigung aus (Anrede: Hallo Herr Scherzbold)?
Muss ich mich als Kunde/Verbraucher beleidigen lassen?

Ich hoffe, das ganze ist nicht zu sophistisch.

Ein solches Verhalten ist mir noch nicht (schriftlich) untergekommen.
Im Moment befindet sich unser Patentanwalt im Urlaub.

Ich wollte nicht zuviel Zeit verstreichen lassen und habe mich aus diesem Grund an das Forum gewandt.

Eine schöne Woche,

Marvin 42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Stornierungsgebühren dürfen bei gewerblichen Anbietern nicht verlangt werden. Allerdings muß der Käufer bei Widerruf die Kosten für den Rückversand tragen. Wenn Sie also die Lieferung dennoch bekommen, müßten Sie diese Kosten wohl auf sich nehmen.
Natürlich müssen Sie sich nicht beleidigen lassen aber ob hier eine Anzeige verhältnismäßig ist, erscheint mir fraglich.

Warum bestehen Sie nicht auf den 6 Büchern, wenn Sie sie tatsächlich ersteigert haben. Sie haben doch Anspruch darauf.?

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also ich finde >scherzbold< nicht beleidigend ... zum rest schließe ich mich den anderen an ...

m.

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