§ 263 StGB Betrug??

22. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hilfegesucht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 263 StGB Betrug??

Hallo,

ich wollte Silvester mit einem Taxi nach Hause fahren und habe dann an der Straße ein Taxi herbeigewunken.
Nachdem ich eingestiegen bin, habe ich dem Taxifahrer gesagt wo ich hin möchte (ca. 40€ Fahrtkosten) und danach, dass ich nicht genug Geld bei mir habe und ich auf dem Weg noch einmal zur Bank muss. Er stimmte zu (durch nicken) und fuhr los.
Nach ca. 5 Minuten fahrt fing der Taxifahrer (der leider nur sehr schlecht deutsch sprach) an mich zu fragen, ob ich denn genug Geld auf dem Konto hätte. Ich sagte Ihm, dass ich genug Geld habe und wir einfach zur nächsten Bank fahren können. Danach fragte er mich nochmal das selbe...
Ich dachte mir natürlich schon, dass er mir nicht glaubt, aber mehr als sagen, dass ich genug Geld habe kann ich ja nicht.
Dann sagte er mir, dass er mir nicht glaubt und er jetzt mit mir zur Polizei fährt!!! Gesagt getan. Anzeige wegen Betrug und ausgesetzt am A.d.W.! Super, genau SO hatte ich mir das neue Jahr vorgestellt! ;)
Danach bin ich übrigens zur Bank gegangen und habe mir Geld geholt, um nach hause zu kommen. Kontoauszug habe ich mir schon geholt.

Jetzt habe ich das Schreiben der Polizei erhalten um mich zu dem Thema zu äußern.
Auf diesem Schreiben steht, dass ich mich nach Hause bringen lassen wollte ohne Geld zu haben. Und das vorher keine Absprachen getätigt wurden. Das stimmt natürlich überhaupt nicht. Woher sollte der Taxifahrer denn wissen, dass ich kein Geld habe, wenn ich es ihm nicht gesagt hätte? Und meiner Meinung nach wirkte ich auch nicht unbedigt mittellos.

Jetzt wollte ich gerne wissen, was ich am besten angeben soll.
Dort wird u.A. gefragt, ob ich einem Strafbefehl zustimmen würde, falls das Verfahren nicht eingestellt wird. Sollte ich das machen? Was sind hier Vor- bzw. Nachteile?
Und soll ich den Text einfach so schreiben, wie ich es hier gemacht habe und ankreuzen, dass ich dem so nicht zustimme bzw. nicht schuldig bin (ich weiß gerade nicht wie es auf dem Schreiben steht)?
Ich meine, ich hoffe sehr stark, dass das Verfahren eingestellt wird. Alles Andere würde mich schon sehr wundern.
Nur habe ich überhaupt keine Lust wegen sowas einen Anwalt aufzusuchen und Geld zu bezahlen, da ich meiner Meinung nach überhaupt nichts gemacht habe was eine Anzeige rechtfertigen würde.
Alles in allem finde ich das schon extrem frech. Gut, er hat damit vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht, aber dass kann ja eigentlich nicht mein Problem sein.

Vielen Dank für die Hilfe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

ob ich einem Strafbefehl zustimmen würde
Bloß nicht.

Und soll ich den Text einfach so schreiben, wie ich es hier gemacht habe und ankreuzen, dass ich dem so nicht zustimme bzw. nicht schuldig bin
Sie können als Beschuldigter Angaben machen, müssen das aber nicht. In diesem Fall dürfte es aber sinnvoll sein, den Sachverhalt so zu schreiben, wie Sie es hier getan haben. Sie müssen auch nicht das Formular der Polizei benutzen oder irgendetwas ankreuzen. Sie können einfach einen Brief schreiben. Wichtig ist insbesondere, dass klar ist, dass Sie bereits bei Antritt der Fahrt klar gemacht haben, dass Sie derzeit nicht genug Geld dabei haben und noch zur Bank müssen (ich verstehe auch nicht, wo da ein Problem sein soll, das habe ich ganz genau so auch schon gemacht).

Gut, er hat damit vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht, aber dass kann ja eigentlich nicht mein Problem sein.
So sehe ich das auch.

Einen Verteidiger brauchen Sie nicht. Sie können den Sachverhalt vermutlich besser schildern als der Taxifahrer, so dass klar wird, dass der einfach etwas falsch oder nicht verstanden hat.

edit:
Schicken Sie am besten eine Kopie vom Kontoauszug mit, dann sieht man, dass genug Geld da war.

-- Editiert wastl am 22.01.2013 18:30

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#2
 Von 
Hilfegesucht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mich dann einmal daran machen den Text zu verfassen.

Ich habe gerade eine Rechnung des Taxiunternehmens über die Fahrkosten zur Polizei bekommen (knapp 20€). Ich befürchte diese werde ich wohl zahlen müssen, da er diese "Leistung" ja wirklich erbracht hat und die Polizei auch auf dem Weg lag. Oder?
Wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich bei dem Gedanken daran, dass dieser Taxifahrer dafür auch noch Geld bekommt, auch nicht wirklich glücklich bin.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ich befürchte diese werde ich wohl zahlen müssen, da er diese "Leistung" ja wirklich erbracht hat


Wieso, er hat doch die vereinbarte Leistung (dich nach Hause zu fahren) nicht erbracht. Werkvertrag (= Erfolg geschuldet).

Man könnte sich als Außenstehender aber auch umgekehrt fragen, wieso der Taxifahrer grundlos so eine Story erfinden soll...

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#5
 Von 
Hilfegesucht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso, er hat doch die vereinbarte Leistung (dich nach Hause zu fahren) nicht erbracht. Werkvertrag (= Erfolg geschuldet).


Ja, aber zumindest die Hälfte der Leistung. Ich habe nun die knapp 20€ bezahlt. Ich habe wirklich auch keine Lust das ausarten zu lassen.


Man könnte sich als Außenstehender aber auch umgekehrt fragen, wieso der Taxifahrer grundlos so eine Story erfinden soll...


Ja, das könnte man. Meiner Meinung nach hatte der Taxifahrer angst um sein Geld gebracht zu werden. Da es eine lange Fahrt gewesen wäre, kann ich das sogar ein Stück weit nachvollziehen. Aber diese Angst war eben komplett unbegründet...
Durch den Kontoauszug kann ich immerhin nachweisen, dass ich genug Geld auf der Bank hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hilfegesucht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast Du Dich schon in der besagten Nacht bei der Polizei geäußert oder weise auf Deinem Schweigerecht beharrt?

Nein, ich habe schon gesagt, dass ich nie vor hatte ihn nicht zu bezahlen.

Man könnte auch dahingehend argumentieren, dass Du genug Geld bei Dir hattest, aber trotzdem einen Zwischenstop bei einem Geldautomaten anlegen wolltest. Der Fahrer hat Dich halt nur falsch verstanden.

Nein, hatte ich ja nicht. Und das habe ich ihm und auch der Polizei gesagt.

Falls nicht noch unwesentliche Kleinigkeiten nachgereicht werden, die die rechtliche Situation grundlegend verändern, solltest Du gute Karten haben.

Bzw. seine Aussage komplett von meiner Abweicht. Aber beweisen wird er das sicher nicht können. Genauso wenig wie ich, da ich es eben nur zu ihm gesagt habe, dass ich nicht genug Geld bei mir habe.


-- Editiert Hilfegesucht123 am 23.01.2013 14:17

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Konsultation eines Verteidigers ist selbst zu bezahlen und hier vermutlich überflüssig. Und eine Anzeige nach § 164 StGB würde derzeit schlicht nicht bearbeitet werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ja, aber zumindest die Hälfte der Leistung.


Womit du aber nichts anfangen kannst, wenn du - wie beschrieben - irgendwo in der Pampa ausgesetzt wirst.

Wenn ich jemanden beauftrage, mir die Zähne zu ziehen und Implantate reinzusetzen, hat er auch keine sinnvolle Leistung erbracht, wenn er mir die Zähne einschlägt und mich dann vor die Tür setzt.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Besonders wenn der aufgeregte Taxifahrer im Gerichtssaal mehr im Dialekt seiner Heimat schwadroniert und der Richter dreimal nachfragen muß.
Für solche Fälle gibt es Dolmetscher.

Man könnte auch über eine prophylaktische Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung(§ 164 Absatz 2) nachdenken.
...um dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Unsinn wäre.
Der Glaube, dass man irgendwie bessere Karten im eigenen Verfahren hat, wenn man seiner Empörung durch eine Strafanzeige Luft verschafft, ist offenbar nicht auszurotten.
Klar gesagt: Es bringt absolut nichts.
Entweder besteht nach Abschluss des gegenwärtigen Verfahrens ein Anfangsverdacht, dann muss sowieso ein Verfahren eingeleitet werden, oder er besteht nicht, dann würde das auf die Anzeige einzuleitende Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden. Jetzt wäre es ohnehin vorläufig gem. § 154e StPO einzustellen, weil das Betrugsverfahren noch läuft.
Gerade in so einem Fall wie hier spricht doch sehr viel dafür, dass es gerade keine falsche Verdächtigung ist, sondern ein Irrtum des Taxifahrers.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Für solche Fälle gibt es Dolmetscher.


Du hast schon mal einen Dolmetscher für einen extrem schwäbelnden oder sächselnden Zeugen erlebt? Geil! :)



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nach ca. 5 Minuten fahrt fing der Taxifahrer (der leider nur sehr schlecht deutsch sprach)
Daraus habe ich jetzt nicht lesen können, dass es um einen schwäbelnden oder sächselnden Taxifahrer ging. Oder stand das irgendwo?

Besonders wenn der aufgeregte Taxifahrer im Gerichtssaal mehr im Dialekt seiner Heimat schwadroniert
Das stammt nicht vom TE sondern von Winterplanet, der den Taxifahrer kaum kennen dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)


an der gesamten Situation stört mich folgender Punkt:

Bisher hat mich jeder Taxifahrer zu einem Geldautomaten meiner Wahl gefahren

es gibt keinen Taxifahrer, der ohne Grund einen Fahrgast zur nächsten Polizeiwache fährt

und selbst wenn er es nicht getan hätte, sondern auf ein Polizeirevier,
hätte dort niemand eine Anzeige aufgenommen, wenn ich den Sachverhalt so geschildert hätte, wie hier angegeben

ich fürchte, daß hier wesentliche Punkte des Hergangs fehlen,
wobei es natürlich dem Hilfesuchenden wenig hilt, hier geschönte Sachverhaltsschilderungen abzugeben



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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich sehe das genauso wie Problemloser. Die Geschichte kann nicht so gewesen sein. Das ergibt keinerlei Sinn. Man müsste die Aussage des Taxifahrers kennen, um hier wirklich eine Einschätzung zur Sache abgeben zu können.



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"justice"

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