§ 263 StGB

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
nimesch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
§ 263 StGB

Hallo,

ein Bekannter hatte im Januar 2003 mehrere Einkäufe mit seiner EC-Karte getätigt.Das Konto lies er damals neu einrichten.Zum damaligen Zeitpunkt erhielt er irgendwelche Sozialleistungen vom Amt und erwartete wohl durch den Verkauf eines geerbten Großbildfernsehers(?) einen Betrag in Höhe von 1000,- Euro,also normal wäre das Konto eigentlich gedeckt gewesen.
Zum damaligen Zeitpunkt war er auch mit einer Frau zusammen die Drogenabhängig war.Diese hat wohl das Geld für den Fernseher bei den Käufern in Bar abgeholt und in Drogen investiert wovon mein Bekannter nichts gewußt haben wollte.
Somit bestand ja keine Kontodeckung und die ganzen Beträge konnten nicht beglichen werden.
Zahlungserinnerungen,Mahnungen etc erhielt er wohl nicht da seine damalige Freundin diese wohl abfing.
Im Juli 2003 verstarb seine Freundin bei einem Autounfall und auf einmal flatterten sämtliche Briefe von Inkassounternehmen etc ein.Reagiert habe er erstmal darauf garnicht auf Grund der gesamten Umstände mit seiner Freundin.
Im Jahr 2004 kam es dann zu einer Verhandlung da ein Schuhhaus Strafantrg stellte.Mein Bekannter wurde zu 3 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
Vor ca 2 Wochen erhielt mein Bekannter erneut ein Schreiben von der Polizei betreffend der selben Angelegenheit nur eben wegen einem Baumarkt.Beschuldigung : Weitere Arten des Warenkreditbetruges.
Tatzeit beträgt die selbe wie bei der Verurteilung von dem Schuhhaus.
So,nun zu meinen Fragen : 1) Kann der Baumarkt nach über 4 Jahren noch einen Strafantrag stellen?
2) Was kann meinem Bekannten jetzt alles passieren,vorausgesetzt er wird verurteilt?
3) Wie lange ist überhaupt die Verjährungsfrist bei dieser Sache?

Vielen Dank im voraus

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

Verjährungsfrist für Betrug ist 5 Jahre, Strafantrag ist nur für geringwertige Sachen (bis ca. 50 Euro) erforderlich, ansonsten ist ein Offizialdelikt, welches keinen Strafantrag erfordert. Urteil kann ich nicht vorhersagen - vielleicht verraten Sie uns mal die Schadenshöhe?

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nimesch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Also die Schadenshöhe beträgt 109 Euro.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
und auf einmal flatterten sämtliche Briefe von Inkassounternehmen etc ein.Reagiert habe er erstmal darauf garnicht


Es ist doch eigentlich klar, daß die Angelegenheit nicht im sande verläuft, sondern irgendwann zu einem ernsten Problem wird, oder ?

Aber mal zu den Antworten:

zu 1: Ein StrafANTRAG wäre verjährt, aber er ist auch nicht notwendig, da es sich um ein Offizialdelikt handelt, was erst nach 5 jahren verjährt. Somit ist eine Bestrafung möglich.

zu 2: Wenn die Tat vor dem letzten Urteil begangen wurde, dann gibt es eine nachträgluche Gesamtstrafe. Das heißt er wird wegen dieser Tat und der letzten INSGESAMT verurteilt. Da es bei der letzten Ta bereits 3 Monate gab, wird es wohl auf eineGesamtstrafe von 4-5 Monaten hinauslaufen.

zu 3: 5 Jahre

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.652 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen