Hallo,
ein Bekannter hatte im Januar 2003 mehrere Einkäufe mit seiner EC-Karte getätigt.Das Konto lies er damals neu einrichten.Zum damaligen Zeitpunkt erhielt er irgendwelche Sozialleistungen vom Amt und erwartete wohl durch den Verkauf eines geerbten Großbildfernsehers(?) einen Betrag in Höhe von 1000,- Euro,also normal wäre das Konto eigentlich gedeckt gewesen.
Zum damaligen Zeitpunkt war er auch mit einer Frau zusammen die Drogenabhängig war.Diese hat wohl das Geld für den Fernseher bei den Käufern in Bar abgeholt und in Drogen investiert wovon mein Bekannter nichts gewußt haben wollte.
Somit bestand ja keine Kontodeckung und die ganzen Beträge konnten nicht beglichen werden.
Zahlungserinnerungen,Mahnungen etc erhielt er wohl nicht da seine damalige Freundin diese wohl abfing.
Im Juli 2003 verstarb seine Freundin bei einem Autounfall und auf einmal flatterten sämtliche Briefe von Inkassounternehmen etc ein.Reagiert habe er erstmal darauf garnicht auf Grund der gesamten Umstände mit seiner Freundin.
Im Jahr 2004 kam es dann zu einer Verhandlung da ein Schuhhaus Strafantrg stellte.Mein Bekannter wurde zu 3 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
Vor ca 2 Wochen erhielt mein Bekannter erneut ein Schreiben von der Polizei betreffend der selben Angelegenheit nur eben wegen einem Baumarkt.Beschuldigung : Weitere Arten des Warenkreditbetruges.
Tatzeit beträgt die selbe wie bei der Verurteilung von dem Schuhhaus.
So,nun zu meinen Fragen : 1) Kann der Baumarkt nach über 4 Jahren noch einen Strafantrag stellen?
2) Was kann meinem Bekannten jetzt alles passieren,vorausgesetzt er wird verurteilt?
3) Wie lange ist überhaupt die Verjährungsfrist bei dieser Sache?
Vielen Dank im voraus
LG
§ 263 StGB
28. Februar 2007
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Frage vom 28. Februar 2007 | 00:11
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
§ 263 StGB
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#1
Antwort vom 28. Februar 2007 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Hi,
Verjährungsfrist für Betrug ist 5 Jahre, Strafantrag ist nur für geringwertige Sachen (bis ca. 50 Euro) erforderlich, ansonsten ist ein Offizialdelikt, welches keinen Strafantrag erfordert. Urteil kann ich nicht vorhersagen - vielleicht verraten Sie uns mal die Schadenshöhe?
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 28. Februar 2007 | 23:36
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
Also die Schadenshöhe beträgt 109 Euro.
LG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Februar 2007 | 23:43
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
quote:
und auf einmal flatterten sämtliche Briefe von Inkassounternehmen etc ein.Reagiert habe er erstmal darauf garnicht
Es ist doch eigentlich klar, daß die Angelegenheit nicht im sande verläuft, sondern irgendwann zu einem ernsten Problem wird, oder ?
Aber mal zu den Antworten:
zu 1: Ein StrafANTRAG wäre verjährt, aber er ist auch nicht notwendig, da es sich um ein Offizialdelikt handelt, was erst nach 5 jahren verjährt. Somit ist eine Bestrafung möglich.
zu 2: Wenn die Tat vor dem letzten Urteil begangen wurde, dann gibt es eine nachträgluche Gesamtstrafe. Das heißt er wird wegen dieser Tat und der letzten INSGESAMT verurteilt. Da es bei der letzten Ta bereits 3 Monate gab, wird es wohl auf eineGesamtstrafe von 4-5 Monaten hinauslaufen.
zu 3: 5 Jahre
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