§ 266 Untreue

7. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Chris-28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 266 Untreue

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu § 266 StGB .

§ 266 StGB gliedert sich ja in 2 Tatbestände: Mißbrauchstatbestand und Treuebruchstatbestand.

Mißbrauchstatbestand liegt vor, wenn
1. eine Betreuungspflicht aus Gesetzm Rechtsgeschäft oder behördlichem Antrag vorliegt,
2. eine Zugriffsmöglichkeit auf fremdes Vermögen besteht,
3. ein Vermögensnachteil durch Verletzung der Sorgfaltspflicht besteht.

Treuebruch liegt vor, wenn
1. kraft Gesetz, behördlichem Auftrag oder Rechtsgeschäft ein Treueverhältnis besteht
2. eine Zugriffsmöglichkeit auf fremdes Vermögen besteht,
3. ein Vermögensnachteil durch Verletzung der Sorgfaltspflicht besteht.

Aber irgendwie ist mir hier der Unterschied nicht so ganz klar. Wann liegt denn nun Mißbrauch und wann Treuebruch vor?!?!?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

hier gilt das Gleiche, was ich bereits zu Ihrem anderen Beitrag geschrieben habe.

Wo sehen Sie hier genau das Problem?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris-28
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Strafe ist das gleiche. Es gibt ja aber Unterschiede in dem Tatbestand. Mir fällt es schwer, die beiden Tatbestände auseinander zu halten. Nehmen wir mal folgende Beispiele:

Fall 1:
Notar B nimmt den Kaufpreis für einen Grundstück des C entgegen, kehrt dieses Geld jedoch nicht aus, sonden verbraucht es für sich selber. Dies ist ein Treuebruch.

Fall 2:
Die Eltern des B sind Treuhänder über das Vermögen ihres Sohnes C, der ein größeres Erbe erhalten hat. Die Eltern verlieren das Geld im Ragmen eines höchst riskanten und erkennbaren hochspekulativen Anlagegeschäftes. Die ist ein Mißbrauch.

Warum gibt es denn hier diese Unterschiede? Woran erkenne ich, dass der erste Fall ein Treuebruch und der zweite Fall ein Mißbrauch ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

generell gilt für mich auch das Gleiche wie im anderen Beitrag, Herr Roenner, immer muss ich nachplappern, is ja schrecklich ;)

Auch hier für den ersten Überblick zum reinlesen :
http://www.lrz-muenchen.de/~Lars.Lehre/jura/3244.htm

Grüssle
S.

P.S. wieviel nette Seiten doch auf dem lrz muenchen liegen, u.a. meine ZiviR-Lieblings-Ich-bereitete-mich-aufs-Examen-vor-HP... ;)

0x Hilfreiche Antwort

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