§ 283StGB (Bankrott) - macht man sich so strafbar?

23. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rübchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 283StGB (Bankrott) - macht man sich so strafbar?

Nehmen wir folgende Situation an:

Eine Familie (Eltern, 1 Kind) lebt von dem Einkommen des Mannes aus selbstständiger Tätigkeit. Es reicht finanziell knapp zum Leben aus (etwa auf ALGII-Niveau). Dann läuft das Geschäft schlecht. Einige Monate lang kann der Mann die Krankenkassenbeiträge nicht zahlen (die übrige Familie ist über ihn familienversichert und hat daher keine eigene Zahlungsverpflichtung).
Schließlich muß die Familie ALG II beantragen und lebt 2 Jahre lang davon. Die Krankenkassenschulden können also nicht beglichen werden. Der Mann muß eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Dann bekommt die Frau Arbeit. Die Familie lebt davon sowie vom geringen Einkommen des Mannes (die Schulden können weiterhin beim besten Willen nicht getilgt werden).
Der Mann benötigt für seine Arbeit unbedingt ein Auto. Bisher waren die Kosten dafür sehr hoch, weil entweder Altautos oder Leihwagen gefahren werden mußten (Kauf eines soliden Gebrauchtwagens war finanziell ausgeschlossen. Altautos verursachen so hohe Kosten, daß Leihwagen bei Dauerleihe immer noch etwas günstiger sind).

Nun will jemand die Anzahlung für einen Gebrauchtwagen übernehmen und so den Kauf ermöglichen. Durch die reduzierten mtl. Autokosten würde das Haushaltseinkommen mtl. um ca. 200 EUR gesteigert!
Die Frau würde von ihren mtl. 1600 EUR die Raten zahlen, SIE wäre also die Käuferin.

FRAGE: Angenommen, aus irgendeinem Grund würde die Frau die Raten nicht mehr bzw. eine Zeit lang nicht aufbringen können (wegen ungeplanter Schwangerschaft, Unfall oder auch wegen gesunkenen Haushaltseinkommens, weil der Mann wider Erwarten sich nicht so schnell "hocharbeiten" könnte, sondern vorübergehend Verluste machte).
Würde sie sich dann strafbar machen - weil zwar nicht sie, wohl aber ihr Mann ja wegen der KK-Schulden eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und er diese Schulden nicht abzahlt?
(Es sind ja anscheinend seine Schulden, nicht ihre. Und durch den Kauf stünde der Familie mehr Geld als bisher zur Verfügung, nicht weniger. Andererseits kennt sie ja die geringe Höhe des Haushaltseinkommens.)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Würde sie sich dann strafbar machen - weil zwar nicht sie, wohl aber ihr Mann ja wegen der KK-Schulden eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und er diese Schulden nicht abzahlt?


Wieso denn? Seine EV geht sie doch nichts an.
Sie macht sich aber strafbar, wenn sie eine Verpflichtung eingeht im Wissen, sie (höchstwahrscheinlich) nicht erfüllen zu können - sogen. Eingehungsbetrug.

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