§ 288 StGB bei wiederholter Fahrt in ein Covid19 Risikogebiet?

26. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
SusanneKl1982
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
§ 288 StGB bei wiederholter Fahrt in ein Covid19 Risikogebiet?

Wie ist das juristisch zu bewerten, wenn ein Schuldner widerholt vor jedem Gerichtsvollziehertermin immer wieder kurz über die Grenze in ein Covid19 Risikogebiet fährt, um eine erneute Quarantäneanordnung zu bekommen? Ist der § 288 StGB Vereiteln der Zwangsvollstreckung erfüllt? Wie kommt der Gerichtsvollzieher zu seinem Recht in einem solchem Fall?

Ich beziehe mich auf Standardsachen wie die Abnahme der Vermögensauskunft und Pfändung beweglicher Sachen in der Wohnung. Im Prinzip alles wo der GV beim Schuldner vor Ort sein muss oder wo der Schuldner zum GV ins Büro muss. PfÜB e.t.c. natürlich ausgenommen.

Hier kommen sich 3 unabhängige Rechtsgebiete (Reisefreiheit, Infektionsschutzgsetz und Gewaltausübungsrecht des Gerichtsvollziehers) in die Queere.

-- Editiert von SusanneKl1982 am 26.09.2020 20:45

-- Editiert von SusanneKl1982 am 26.09.2020 20:47

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von SusanneKl1982):
Ist der § 288 StGB Vereiteln der Zwangsvollstreckung erfüllt?


Ich denke mal nein, da die Anordnung ja eine Zwangsvollstreckung allenfalls verzögert aber nicht vereitelt.

Und außerdem dürfte eine ZV auch mit ausreichender Eigensicherung des GV auch durchaus möglich sein, Rettungsdienste, Ärzte usw. müssen die Wohnung ja bei Bedarf auch betreten.

Aber nur meine Meinung.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von SusanneKl1982):
Ist der § 288 StGB Vereiteln der Zwangsvollstreckung erfüllt?

Nein.



Zitat (von SusanneKl1982):
Wie kommt der Gerichtsvollzieher zu seinem Recht in einem solchem Fall?

Der wird das schon wissen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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