Hallo,
liegt eine Verfolgung Unschuldiger (bis zur Anklage) durch die zuständige Polizeibeamtin und evtl Staatsanwaltschaft vor wenn, Person A in einer Whatsapp-Textnachricht an Person B die Redewendung "dann ist Polen offen" verwendet und daraufhin von Person B´s Tochter veranzeigt wird weil:
"Meiner Mutter schrieb er das er sie nach Polen verschleppt wo sie keiner mehr findet"
Die Polizistin wollte die angebliche Droh-Textnachricht offenbar überhaupt nicht sehen.
Meiner Meinung nach wäre es die Pflicht der Polizistin gewesen sich diese Textnachricht zeigen zu lassen, aber sie forderte die Tochter B´s noch nicht mal dazu auf.
Person A wurde von der Tochter mehrfach angezeigt und für das Verschleppen-Märchen dann mitangeklagt unter Beschränkung.
Besonders interessant ist, dass die Polizistin in der Strafanzeige dann einfach behauptete, dass Person A nicht Person B, sondern deren Tochter nach Polen verschleppen wolle.
Person A hat Akteneinsicht und die Tochter spricht in ihrer Aussage ausweislich von ihrer Mutter also Person B.
Tocher und Mutter tragen nicht mal den selben Nachnamen....
Wäre das somit auch noch eine Falsche Verdächtigung nicht nur durch die Tochter sondern auch durch die Polizistin?
Die Redewendung "dann ist Polen offen" heisst soviel wie "dann gibt es Ärger".
Den gesamten Nachrichenverlauf zwischen Person A und Person B reichte A mehrmals auf USB-Sticks bei der zuständigen Polizistin ein und diese USB-Sticks wurden von der Polizistin einfach mehrfach "entsorgt"...
Die Strafanzeigen gegen die Polizistin stellte Person A direkt bei der Staatsanwaltschaft und legte auch die entsprechenden ausgedruckten Teile aus der Akte mit dazu.
Der zuständige Staatsanwalt lehnte es allerdings ab Ermittlungen gegen seine Hilfsbeamtin einzuleiten weiil es sich bloß um Person A´s "abstrakte subjektive Wahrnehmung" handeln würde.
Wäre das auch noch Strafvereitlung im Amt durch den Staatsanwalt?
-- Editiert von User am 22. Februar 2023 22:03
-- Editiert von User am 22. Februar 2023 22:09
§ 344 StGB Verfolgung Unschuldiger???
22. Februar 2023
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Frage vom 22. Februar 2023 | 21:56
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 344 StGB Verfolgung Unschuldiger???
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#1
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:18
Von
Status: Lehrling (1952 Beiträge, 1029x hilfreich)
Bitte nochmal neu schreiben, hier blickt keiner durch.
Vor allem, was hat das mit der Verfolgung Unschuldiger zu tun?
#2
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:18
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
*In der Strafanzeige A´s gegen B´s Tochter wegen falscher Verdächtigung schreibt die selbe Polizistin dann allen ernstes:
"Sie behaupteten das SIE nach Polen verschleppt werden sollen"
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#3
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:21
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBitte nochmal neu schreiben, hier blickt keiner durch. :
Vor allem, was hat das mit der Verfolgung Unschuldiger zu tun?
Hi, was ist daran so unverständlich?
"Die Polizistin wollte die angebliche Droh-Textnachricht offenbar überhaupt nicht sehen.
Meiner Meinung nach wäre es die Pflicht der Polizistin gewesen sich diese Textnachricht zeigen zu lassen, aber sie forderte die Tochter B´s noch nicht mal dazu auf."
#4
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:23
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVor allem, was hat das mit der Verfolgung Unschuldiger zu tun? :
Was sollte das denn sonst sein?
#5
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:29
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBitte nochmal neu schreiben, hier blickt keiner durch. :
Vor allem, was hat das mit der Verfolgung Unschuldiger zu tun?
Wenn Sie jemandem in einer Whatsapp "dann gibt es Ärger" schreiben und dann angezeigt und dafür angeklagt werden weil Sie angeblich geschrieben hätten, dass Sie die Person verschleppen wollen, hätten Sie nicht auch erwartet das die Polizei sich diese Peudo-Nachricht vielleicht wenigstens mal zeigen lassen würde?
Da wäre doch jeder 8-jährige ohne Polizeiausbildung als erstes drauf gekommen.
#6
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:32
Von
Status: Lehrling (1908 Beiträge, 1143x hilfreich)
Dieser Meinung können Sie gerne sein. Ich möchte mich dieser Meinung aber nicht anschließen.Zitat:Meiner Meinung nach wäre es die Pflicht der Polizistin gewesen sich diese Textnachricht zeigen zu lassen, aber sie forderte die Tochter B´s noch nicht mal dazu auf.
Nein.Zitat:liegt eine Verfolgung Unschuldiger (bis zur Anklage) durch die zuständige Polizeibeamtin
Nein.Zitat:Wäre das somit auch noch eine Falsche Verdächtigung nicht nur durch die Tochter sondern auch durch die Polizistin?
Das war total überflüssig, da die Staatsanwaltschaft sich das Original der AKte mühelos hätte selbst beschaffen können.Zitat:Die Strafanzeigen gegen die Polizistin stellte Person A direkt bei der Staatsanwaltschaft und legte auch die entsprechenden ausgedruckten Teile aus der Akte mit dazu.
Dann ist das Ende der Fahnenstange doch bereits erreicht. Sie haben die offizielle Antwort auf Ihre Frage nun Schwarz auf Weiß.Zitat:Der zuständige Staatsanwalt lehnte es allerdings ab Ermittlungen gegen seine Hilfsbeamtin einzuleiten
Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft in eigener Verantwortung getroffen. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung gewesen wäre, dass die Polizistin nicht vernünftig ermittelt habe, insbesondere die fragliche Chat-Nachricht hätte gesichtet oder gar in die Akte aufgenommen werden müssen, dann hätte die Staatsanwaltschaft entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Die Staatsanwaltschaft war mit der Arbeit der Polizistin aber offenbar zufrieden. Da können Sie der Polizistin nun schlecht vorwerfen, dass diese nicht schlauer als die Staatsanwaltschaft war.Zitat:Person A wurde von der Tochter mehrfach angezeigt und für das Verschleppen-Märchen dann mitangeklagt unter Beschränkung.
Sie haben die Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar mit unsinniger Arbeit überschüttet. Und Sie haben bei der Polizei und Staatsanwaltschaft den Eindruck völliger Verrücktheit hinterlassen. Sollte es in diesem Zusammenhang dann dazu gekommen sein, dass die die Polizei und Staatsanwaltschaft einen Aspekt unzutreffend eingeschätzt haben oder sollte denen eine Unachtsamkeit unterlaufen sein, dann wäre das irgendwo auch nur menschlich. In gewisser Weise wäre das geradezu durch Sie provoziert worden.
Wenn SIe durchgehend den Eindruck völliger Verrücktheit hinterlassen, dann können Sie es niemandem verübeln, dass er Ihnen Schilderungen und Sichtweisen mit äußerster Skepsis gegenübersteht. SIe sind ganz einfach völlig unglaubwürdig und schildern den angeblich zugetragenen Sachverhalt in nicht ansatzweiser glaubhafter Weise, ja nicht einmal in irgendwie nachvollziehbarer Weise. Das spricht ganz entschieden dafür, dass an Ihren Erzählungen (so gut wie) nichts dran ist.
Entgegen Ihrer Ansicht, die vermutlich mit einer Art psycholigischem Schutzreflex zu erklären sein dürfte, liegt das auch nicht etwa daran, dass sich niemand vorstellen könnte, dass Polizei und Staatsanwaltschaft etwas falsch machen oder gar Straftaten begehen. Ich kenne genügend Fälle, in denen das tatsächlich der Fall war. Ihr Fall aber scheint keiner davon zu sein.
Sie sollten die Sache sindlich auf sich beruhen lassen und Ihren Frieden finden. Nehmen Sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Lassen Sie sämtliche juristische Verfahren durch Ihren Anwalt abschließen.
-- Editiert von User am 22. Februar 2023 22:40
#7
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:33
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBitte nochmal neu schreiben, hier blickt keiner durch. :
Vor allem, was hat das mit der Verfolgung Unschuldiger zu tun?
Okay vielleicht hätte ich den Beitrag auf die Verfolgung Unschuldiger beschränken sollen, sorry dafür.
Wird sofort geänder.t
#8
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:40
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat: :
Wäre das somit auch noch eine Falsche Verdächtigung nicht nur durch die Tochter sondern auch durch die Polizistin?
Nein.
Wieso nicht?
Kann so eine Polizistin aus Meister Eder einfach mal den Pabst machen?
#9
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:42
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein. :
Es geht mir nicht nur um mich, sondern auch darum potentielle weitere Opfer vor dieser inakzeptablen Polizeiarbeit zu schützen.
#10
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:47
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSie haben die Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar mit unsinniger Arbeit überschüttet. Und Sie haben bei der Polizei und Staatsanwaltschaft den Eindruck völliger Verrücktheit hinterlassen. Sollte es in diesem Zusammenhang dann dazu gekommen sein, dass die die Polizei und Staatsanwaltschaft einen Aspekt unzutreffend eingeschätzt haben oder sollte denen eine Unachtsamkeit unterlaufen sein, dann wäre das irgendwo auch nur menschlich. In gewisser Weise wäre das geradezu durch Sie provoziert worden. :
Wenn SIe durchgehend den Eindruck völliger Verrücktheit hinterlassen, dann können Sie es niemandem verübeln, dass er Ihnen Schilderungen und Sichtweisen mit äußerster Skepsis gegenübersteht. SIe sind ganz einfach völlig unglaubwürdig und schildern den angeblich zugetragenen Sachverhalt in nicht ansatzweiser glaubhafter Weise, ja nicht einmal in irgendwie nachvollziehbarer Weise. Das spricht ganz entschieden dafür, dass an Ihren Erzählungen (so gut wie) nichts dran ist.
Entgegen Ihrer Ansicht, die vermutlich mit einer Art psycholigischem Schutzreflex zu erklären sein dürfte, liegt das auch nicht etwa daran, dass sich niemand vorstellen könnte, dass Polizei und Staatsanwaltschaft etwas falsch machen oder gar Straftaten begehen. Ich kenne genügend Fälle, in denen das tatsächlich der Fall war. Ihr Fall aber scheint keiner davon zu sein.
Vielen Dank Herr Doktor°° Sie wissen ja ganz schön viel....
#11
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:47
Von
Status: Lehrling (1908 Beiträge, 1143x hilfreich)
Geht es Ihnen wirklich um andere? Andere scheinen sich an der Arbeit der Polizei in Ihrem Falle nicht zu stören. Für diese müssen Sie also nicht weiter streiten. Und schauen SIe doch nur, was diese Wohltat für die Allgemeinheit Sie bisher schon alles gekostet hat und wie wenig es gebracht hat! Lohnt sich das?Zitat:Es geht mir nicht nur um mich, sondern auch darum potentielle weitere Opfer vor dieser inakzeptablen Polizeiarbeit zu schützen.
Es ist nicht erkennbar, ob Sie hier überhaupt "Opfer" von irgendetwas geworden sind. ALlenfalls scheinen Sie einem Streich Ihrer eigenen Gedanken zum Opfer gefallen zu sein.
Wenn Sie bessere Polizeiarbeit wünschen, dann sorgen Sie dafür, dass die Polizei mehr Zeit für die einzelnen Fälle hat. Begehen Sie selbst keine Straftaten mehr und überfrachten Sie die Polizei nicht weiter mit aussichtlosen Eingaben.
Wenn die Polizei 100 Fälle zu erledigen hat, dann ist da (natürlich!) ebenhalt auch ein Fall darunter, bei dem möglicherweise nicht mit größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wurde. Erst recht, wenn ein massiver Zeit- und Kostendruck besteht. Zu der Entschräfung dieses Problems (wenn es sich denn überhaupt jemals ganz lösen lassen sollte) tragen Sie aber nichts zu bei.
Und seien wir doch ehrlich. Sie haben sich schon lange vor der "Polen-Geschichte" auf die Polizei eingeschossen gehabt. Sie haben ja Ihrer Unzufriedenheit mit den zum "Tatort" geeilten Beamten erschöpfend zum Ausdruck gebracht. Jetzt scheint es ein wenig so, als würden Sie fast schon begierig nach einer Möglichkeit suchen, einem der Polizeibeamten doch noch irgendetwas anlasten zu können.
Dabei scheint mir die Polizei bei der ganzen Geschichte die unbedeutendste Rolle gespielt zu haben. Wessen Rolle wie bedeutsam ist, dass ergibt sich letztendlich aus dem Gesetz. Wenn Sie sich dieses Gesetz aber nicht erklären lassen möchten bzw. Sie in ein Rechtsforum hereinplatzen und es dort besser wissen wollen als alle anderen, dann werden Sie wohl noch lange Zeit bei Ihrer falschen juristischen Einschätzung verbleiben. Dann werden Sie auch noch lange Zeit die Rollenverteilung falsch deuten, Verantwortungen falsch gewichten und sich dementsprechend auf die falschen Schuldigen stürzen (wenn es denn überhaupt Schuldige im juristischen Sinne gab).
Sie scheinen sämtlichen Beteiligten die Arbeit und das Leben nicht gerade leicht gemacht zu haben. Dann hält sich mein Mitlied mit Ihnen doch auch sehr in Grenzen.
Ihrem Anwalt können Sie die Arbeit leichter machen, wenn Sie von nun an die FInger von juristischen Angelegenheiten lassen.
-- Editiert von User am 22. Februar 2023 22:56
#12
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:50
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDiese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft in eigener Verantwortung getroffen. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung gewesen wäre, dass die Polizistin nicht vernünftig ermittelt habe, insbesondere die fragliche Chat-Nachricht hätte gesichtet oder gar in die Akte aufgenommen werden müssen, dann hätte die Staatsanwaltschaft entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Die Staatsanwaltschaft war mit der Arbeit der Polizistin aber offenbar zufrieden. Da können Sie der Polizistin nun schlecht vorwerfen, dass diese nicht schlauer als die Staatsanwaltschaft war. :
Also eine Verfolgung Unschuldiger durch die Staatsanwaltschaft?
Im übrigen hat das weder etwas mit einer angeblichen Verrücktheit noch mit irgendwelchen unterstellten psychiscchen Schutzreflexen zu tun....
#13
Antwort vom 22. Februar 2023 | 22:59
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGeht es Ihnen wirklich um andere? Andere scheinen sich an der Arbeit der Polizei in Ihrem Falle nicht zu stören. Für diese müssen Sie also nicht weiter streiten. Und schauen SIe doch nur, was diese Wohltat für die Allgemeinheit Sie bisher schon alles gekostet hat und wie wenig es gebracht hat! Lohnt sich das? :
Es ist nicht erkennbar, ob Sie hier überhaupt "Opfer" von irgendetwas geworden sind. ALlenfalls scheinen Sie einem Streich Ihrer eigenen Gedanken zum Opfer gefallen zu sein.
Wenn Sie bessere Polizeiarbeit wünschen, dann sorgen Sie dafür, dass die Polizei mehr Zeit für die einzelnen Fälle hat. Begehen Sie selbst keine Straftaten mehr und überfrachten Sie die Polizei nicht weiter mit aussichtlosen Eingaben.
Welche Straftaten soll Person A denn begangen haben? :D
Die Anklage gegen A wurde fallen gelassen nachdem man irgendwann in der Lage war zu kombinieren.
Dabei handelte es sich nämlich um nichts als eine skrupellose und Justizinstrumentalisierende Täter-Opfer-Umkehr der Tochter B´s.
Diese war zuvor an einem Raubüberfall auf A beteiligt, bzw. sogar mit vor Ort und wählte gemeinsam mit ihren Komplizen dann einfach die Opferbeschuldigung und Hetzkampagnen als Verteidigungsstrategie.
#14
Antwort vom 22. Februar 2023 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (125918 Beiträge, 40559x hilfreich)
Haben die Antworten in dem andern Beitrag zu dem Thema nicht gefallen?
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Besonders-Schwerer-Raub-oder-gefaehrliche-Koerperverletzung-mit-Diebstahl-__f605167.html
#15
Antwort vom 22. Februar 2023 | 23:00
Von
Status: Lehrling (1908 Beiträge, 1143x hilfreich)
Vielleicht auch einfach durch gar keinen? Das ist keine Entweder-Oder-Frage. Nur weil jemand angeklagt und dann freigesprochen wurde (?), bedeutet das noch nicht, dass sich "auf der anderen Seite" jemand wegen falscher Verdächtigung oder Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht haben muss. Manchmal passieren Fehler ganz einfach, das Problem wird dann vor Gericht aufgeklärt und damit ist es dann auch gut.Zitat:Also eine Verfolgung Unschuldiger durch die Staatsanwaltschaft?
Dieser Meinung dürfen Sie gerne bleiben. Es bleibt allein Ihnen überlassen, ob Sie da weiter auf die eigene Einschätzung vertrauen möchten oder ob Sie lieber auf das Urteil von Fachpersonal vertrauen möchten.Zitat:Im übrigen hat das weder etwas mit einer angeblichen Verrücktheit noch mit irgendwelchen unterstellten psychiscchen Schutzreflexen zu tun....
Zitat:Welche Straftaten soll Person A denn begangen haben? :D
Nein, war sie nicht. Sowieso hat das nichts mit der Polizistin zu tun.Zitat:Diese war zuvor an einem Raubüberfall auf A beteiligt
-- Editiert von User am 22. Februar 2023 23:03
#16
Antwort vom 22. Februar 2023 | 23:01
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEntgegen Ihrer Ansicht, die vermutlich mit einer Art psycholigischem Schutzreflex zu erklären sein dürfte, liegt das auch nicht etwa daran, dass sich niemand vorstellen könnte, dass Polizei und Staatsanwaltschaft etwas falsch machen oder gar Straftaten begehen. Ich kenne genügend Fälle, in denen das tatsächlich der Fall war. Ihr Fall aber scheint keiner davon zu sein. :
Das scheint sehr wohl einer zu sein!
Ihre schriftlichen Ausführungen bestehen zum größten Teil aus Vorurteilen und voreiliger Urteilsbildung.
#17
Antwort vom 22. Februar 2023 | 23:06
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHaben die Antworten in dem andern Beitrag zu dem Thema nicht gefallen? :
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Besonders-Schwerer-Raub-oder-gefaehrliche-Koerperverletzung-mit-Diebstahl-__f605167.html
Nein!
#18
Antwort vom 22. Februar 2023 | 23:13
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd seien wir doch ehrlich. Sie haben sich schon lange vor der "Polen-Geschichte" auf die Polizei eingeschossen gehabt. Sie haben ja Ihrer Unzufriedenheit mit den zum "Tatort" geeilten Beamten erschöpfend zum Ausdruck gebracht. Jetzt scheint es ein wenig so, als würden Sie fast schon begierig nach einer Möglichkeit suchen, einem der Polizeibeamten doch noch irgendetwas anlasten zu können. :
Nachdem A die Beamtin und ihre Vorgesetzte auch wegen Freiheitsberaubung u. Strafvereitlung im Amt veranzeigte wurde A von diesen ************ wegen zurechtfantasierten Straftaten zurück veranzeigt. U.a. allen ernstes auch wegen Nachstelung, weil A wohl zu fordernd war und die Polizistinnen regelmäßig im Dienst kontaktierte.
Wären Sie an A´s Stelle würden Sie das alles auch nicht so einfach auf sich beruhen lassen, das können Sie mir glauben. Hier wurde nämlich aus einem mehrfach Geschädigten ein Täter gemacht obwohl A seit 15 Jahren nicht mehr straffällig geworden ist.
-- Editiert von Moderator am 23. Februar 2023 16:01
#19
Antwort vom 22. Februar 2023 | 23:30
Von
Status: Student (2085 Beiträge, 547x hilfreich)
Zitatwurde A von diesen abgewichsten Ordnungshüterinnen :
Ich bin beeindruckt von deiner Fähigkeit dich sachlich und fokussiert auf das Thema zu konzentrieren. Wenn das im Kontakt mit Polizei / Staatsanwaltschaft (egal ob mündlich oder schriftlich) ähnlich lief... naja...
ZitatEs geht mir nicht nur um mich, sondern auch darum potentielle weitere Opfer vor dieser inakzeptablen Polizeiarbeit zu schützen. :
Lern aus der Geschichte rund um Käpt'n Ahab und verbeiß dich nicht in irgendwelche Sachen, die dir scheinbar über den Kopf wachsen.
#20
Antwort vom 22. Februar 2023 | 23:38
Von
Status: Unbeschreiblich (125918 Beiträge, 40559x hilfreich)
ZitatWären Sie an A´s Stelle würden Sie das alles auch nicht so einfach auf sich beruhen lassen, das können Sie mir glauben :
Richtig, ich würde unverzüglich psychiatrisch versierte Hilfe veranlassen.
Zitatobwohl A seit 15 Jahren nicht mehr straffällig geworden ist. :
Nun, spätestens seit 22. Februar 2023 / 23:13 ist man nun wieder Straftäter ...
ZitatNein! :
Dann wende man sich an ein Wunschantwortforum.
Zumindest hier wird man seine Fragen wohl nicht so oft stellen können bis man die Wunschantworten hat...
#21
Antwort vom 23. Februar 2023 | 16:17
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 931x hilfreich)
"Karlsson vom Dach" scheint vom Dach gesprungen zu sein ... weg ist er.
Und jetzt?
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