Nehmen wir mal Folgendes an:
Die Polizei/Staatsanwaltschaft beginnt Ermittlungen gegen eine Person in einer Straftat, die aber bereits verjährt ist.
Handeln die Strafverfolgungsbehören damit schon rechtswidrig?
Kann man sogar sagen, dass sie sich damit bereits strafbar im Sinne des § 344 StGB
(Verfolgung Unschuldiger) machen?
-----------------
""
§ 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) erfüllt ?
10. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2014 | 10:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) erfüllt ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Januar 2014 | 16:07
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Handeln die Strafverfolgungsbehören damit schon rechtswidrig? <hr size=1 noshade>
Nein, so pauschal kann man das nicht sagen.
Im Einzelfall kann das ohne weiteres gerechtfertigt sein, etwa wenn zu vermuten ist, daß im Umfeld dieser Straftat weiter, noch nicht verjährte Straftaten aufgedeckt werden (etwa weil der verjährte Diebstahl einer Hanfplantage die Vermutung nahelegt, der Beschuldigte züchte immer noch Gras).
Oder Umstände, die eine Verjährung doch als nicht vorliegend erscheinen lassen würden (z.B. könnte der verjährte Totschlag sich doch noch als Mord herausstellen).
Oder oder oder...
quote:<hr size=1 noshade>Kann man sogar sagen, dass sie sich damit bereits strafbar im Sinne des § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) machen? <hr size=1 noshade>
S.o.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Januar 2014 | 18:08
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Ob Verjährung eingetreten ist bestimmt sich ja nach der Straftat. Außerdem fängt die StA ja nicht einfach so an zu ermitteln. Sollen wir jetzt raten oder verraten Sie uns, was Sie eigentlich meinen? Z.B. wäre es ja denkbar, dass erst jetzt Anzeige erstattet wurde. Dann muss die StA ja ermitteln, um was es geht, um dann zu sehen, ob überhaupt Verjährung eingetreten ist. Wenn es z.B. um Raub-Diebstahl oder gefährliche bzw. einfache Körperverletzung geht gibt es durchaus Unterschiede.
Wenn aber nach dem Anzeigevorbringen bereits Verjährung eingetreten ist wird die StA auch nichts machen. Warum auch?
Und jetzt?
Schon
267.992
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
12 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten