***** "Betrugsversuch"

20. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tomberry
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
***** "Betrugsversuch"

Hallo liebes Forum,

Letzte Woche habe ich mir bei ***** eine Playstation 4 in einem Angebot gekauft, bei dem man einen zweiten Controller dazu bekommt. Außerdem kaufte ich mir ein PS4-HDMI-Kabel sowie ein paar Spiele.

Als ich dann nun nachhause kam und alles auspackte, merkte ich, dass der zusätzliche Controller fehlte. Also war mein Gedanke: "Huch, da haben sie mir wohl vergessen den extra Controller in die Tüte zu packen." Da es zu dem Zeitpunkt aber schon sehr spät war, bin ich nich zurück zum *****. Und dann hab ich es sogar eine Woche schleifen lassen, weil es mir auch nicht sooo wichtig war, und ich arbeitsmäßig viel zutun hatte.

Gestern aber hatte ich etwas Zeit; bin also zum ***** und habe einem Mitarbeiter geschildert, dass mir wohl vergessen wurde ein Controller einzupacken und gab ihm meinen Beleg. Daraufhin er: "Ja, einen Moment bitte." Und nur 3 Minuten später stand dann plötzlich der Ladendetektiv vor mir, der mich aufgefordert hat, ihn in sein Büro zu begleiten. Im Büro angekommen erzählte er mir dann, dass man auf den Videoaufnahmen deutlich erkennen könne, wie mir ein Controller in die selbe Tasche gesteckt wurde, wie meine gekauften Spiele. Daraufhin erwiderte ich, dass ich das merkwürdig finde, da ich mein ganzes Zimmer nach dem Controller abgesucht habe, und die einzige Erklärung die ich gehabt hätte, die wäre, dass mir vergessen wurde, der Controller einzupacken. Also entschuldigte ich mich für das Mißverständnis und dachte schon wieder gehen zu können, als er mir dann was von "Betrugsversuch" erzählen wollte, und dass man das zur Anzeige bringen müsse.

Da dachte ich wirklich ich bin im falschen Film.

Nachdem ich also erstmal 10 Minuten lang diskutiert habe, wie das denn bitte ein "Betrugsversuch" sein kann, ging er zum Chef und kam damit zurück, dass man von der Anzeige nochmal absehen wird, weil ich ja noch nie negativ aufgefallen sei.

Ich war so geschockt, dass man mich behandelt hat wie einen Kriminellen (vor der Tür stand die ganze Zeit so ein kräftiger Kerl, damit ich bloß nicht abhaue), dass ich es erstmal dabei belassen habe und nachhause gegangen bin.
Daheim habe ich auch nochmal überall nach dem Controller gesucht, aber wieder das gleiche: Nichts gefunden.

Jetzt hätte ich gleich zwei Fragen :

1. Ist es wirklich ein Betrugsversuch, wenn man behauptet, dass einem der Controller nicht eingepackt wurde, auf Videoaufnahmen aber zu sehen ist, dass er wohl doch eingepackt wurde?

Jeder Trottel weiß doch, dass man nicht einfach in den ***** gehen und sagen kann, "Ja, sie haben mir keinen Controller gegeben", und man dann einen einfach so bekommt. Ist doch selbstverständlich, dass sie das auf irgendeine Weise erstmal nachprüfen - sei es durch Bestandprüfung oder Videoband. Ich hielt das für selbstverständlich, und sollte ich mich irren, mir eben mitgeilt wird, dass ich sehr wohl einen Controller mitbekam - und damit hat sich die Sache gegessen.

Da ich den Controller einfach nicht finden konnte, wäre die 2.Frage nun:
Habe ich ein Recht darauf, das Videoband zu sehen?
Ich weiß ja nicht wie gut die Qualität der Videoaufnahmen sind, aber ich kann mir gut vorstellen, dass der Detektiv die Verpackung des PS4-HDMI-Kabel für den Controller gehalten hat. Erst wenn ich mit eigenen Augen gesehen habe, dass mir klar erkennbar der Controller eingepackt wurde, will ich ablassen.
Ich könnte mir einfach einen neuen Controller kaufen, aber hier geht's mir auch um's Prinzip, und dass mir eventuell Unrecht widerfahren ist.

Vielen Dank schonmal vorab für eure Hilfe!

Liebe Grüße,

Tomberry

-- Editiert von Moderator am 21.12.2014 21:21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ist es wirklich ein Betrugsversuch, wenn man behauptet, dass einem der Controller nicht eingepackt wurde, auf Videoaufnahmen aber zu sehen ist, dass er wohl doch eingepackt wurde? Ist es, namentlich dann, wenn man dies "behauptet", d. h., wenn man weiß, daß man einen Controller erhalten hat. Das erfüllt alle Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB .
Habe ich ein Recht darauf, das Videoband zu sehen? Nö - in welchem Rahmen denn auch? Es wurde ja keine Anzeige erstattet und auch keinerlei "Fangprämie" etc. von Ihnen gefordert.
Erst wenn ich mit eigenen Augen gesehen habe, dass mir klar erkennbar der Controller eingepackt wurde, will ich ablassen. Na, dann nehmen Sie sich einen Anwalt und klagen auf Erfüllung des Kaufvertrages. Ich weiß jetzt nicht, was ein Controller kostet - vermutlich weniger als ein Anwalt. Und ich weiß natürlich auch nicht, wie lange solche Überwachungsbänder eigentlich aufgehoben werden...

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 22.12.2014 09:44

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tomberry
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort!

quote:<hr size=1 noshade>Ist es, namentlich dann, wenn man dies "behauptet", d. h., wenn man weiß, daß man einen Controller erhalten hat. Das erfüllt alle Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB . <hr size=1 noshade>


Ich weiß jetzt nicht, wie sehr sie sich am Wort "behauptet" festgebissen haben, aber es geht mir doch nur darum, dass ich mir eigentlich ziemlich sicher war, dass man mir den Controller NICHT eingepackt hat (d.h., dass ich nicht weiß, dass ich einen Controller erhalten habe). Wenn man gerade als man Heim gekommen ist, in der Tüte keinen Controller vorfindet, und man auch sein ganzes Zimmer danach absucht, ist es ja wohl das naheliegendste, dass man ihn mir vergessen hat einzupacken. Wie kann man mir daraus bitte einen Betrugsversuch stricken? Erklären Sie mir das mal genauer.
Da lässt man über 700€ im Laden, wundert sich über einen nicht vorhandenen Controller, will das bei ***** klarstellen, und dann wird es einem gedankt, in dem gleich der Ladendetektiv mit Betrugsversuch kommt!? Na, wenn das für sie normal ist...

quote:<hr size=1 noshade>Nö - in welchem Rahmen denn auch? Es wurde ja keine Anzeige erstattet und auch keinerlei "Fangprämie" etc. von Ihnen gefordert. <hr size=1 noshade>

Weil der Detektiv eventuell nicht richtig geschaut und ich dadurch a) um meine Ware gebracht wurde und b) mir Unrecht getan wurde, mich des Betrugsversuchs zu verdächtigen und ich eine Entschuldigung verlange?

Wie gesagt, der Controller ist nirgends, also kann es für mich gar nicht anders sein, als dass man auf dem Videoband das HDMI-Kabel mit Controller verwechselt hat. Also würde ich gerne, dass sich der Herr Ladendetektiv das Band nochmal anschaut, und am liebsten wäre ich natürlich dabei.
Wenn das nicht machbar ist, läuft hier mMn irgendwas schief.

Nehmen wir nämlich mal an, der Detektiv hat sich tatsächlich verschaut. Fehler passieren, Menschen irren. Wie soll ich dann jetzt noch an meine Ware, die mir zustehen würde, kommen? Nur mit einem Anwalt? Tolle Sache.

-- Editiert Tomberry am 20.12.2014 18:22

-- Editiert Moderator am 21.12.2014 21:21

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

quote:
Na, wenn das für sie normal ist...


Bleib mal locker. Er hat doch mit keiner Silbe geschrieben, dass DU das behauptet hast.

Er hat geschrieben, dass es dann (versuchter) Betrug ist, wenn man es behauptet, aber in Wirklichkeit den 2. Controller erhalten hat und das auch weiss. Nicht mehr und nicht weniger.


quote:
b) mir Unrecht getan wurde, mich des Betrugsversuchs zu verdächtigen und ich eine Entschuldigung verlange?


Die Entschuldigung kannst du verlangen, darauf hast du nur keinen Rechtsanspruch. Das heißt sie können aber müssen nicht. ;-)


quote:
a) um meine Ware gebracht wurde


Du hast natürlich einen Anspruch auf die Ware, die du gekauft hast. Allerdings hast du ja gesehen, ***** behauptet du hast ihn erhalten, du sagst du hast ihn nicht erhalten.

Wenn also reden nichts bringt, bleibt dir nur mehr übrig rechtliche Schritte (über einen Anwalt) einzuleiten. Das ist dann aber Zivilrecht, kein Strafrecht mehr.

-- Editiert Dirrly am 20.12.2014 18:28

-- Editiert Moderator am 21.12.2014 21:21

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tomberry
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar, ich danke für die Antwort!

Ist nur ein unschönes Gefühl zu wissen, dass einem (eventuell) Unrecht widerfuhr, und die einzige Option der Gang zum Anwalt ist - ganz davon abgesehen, dass es wegen eines Controllers ohnehin nicht lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten. Werd' mir einfach einen neuen kaufen... bei ******.

Jedenfalls vielen Dank für die Antworten und noch einen schönen Abend,

Tomberry

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-- Editiert Moderator am 21.12.2014 21:37

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich hätte mir ja das Videoband zeigen lassen. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch darauf, aber wenn man höflich fragt, so nach dem Motto: "Dürfte ich mir das Band mal ansehen? Ich habe den Controller nirgendwo zu Hause gefunden, bin also davon ausgegangen, dass er mir nicht eingepackt wurde." In dem Fall hätten die Jungs bestimmt mit sich reden lassen, und Sie hätten sich selber von dem Geschehen überzeugen können. Ärgern Sie sich nicht. Ist doch noch mal gut ausgegangen.

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-- Editiert Moderator am 21.12.2014 21:21

1x Hilfreiche Antwort

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