@ Bob

21. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)
@ Bob

Hallo Bob,
könntest evtl. Du oder jemand anderes mal in der Sparte Wirtschaftsrecht nachsehen? Axel hat da ein Problem, nur schaut da irgendwie seltener einer vorbei. Es geht um angeblichen Scheckbetrug. Falls noch jemand was dazu sagen könnte... ich denke, Axel wäre für jeden Tipp dankbar.

Danke und noch ein schönes Wochenende.
Fran_zi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Axel Linther
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Fran_zi,

herzlichen Dank für die Hilfe. Damit´s Bob und etwaige andere Kenner der Materie leichter haben, hier noch einmal der konkrete Fall:

Meine Frau ist unter tragischen Umständen mit nur 34 Jahren verstorben, das war im Oktober. Nun ruft mich ein mir nicht bekannter Mensch an (lt. Internet Betreiber einer Filmproduktion) und behauptet, meine Frau habe 1997 einen nicht für sie bestimmten Verrechnungsscheck über 6500,-- DM eingelöst, den er seinem Vermieter geschickt habe, und zwar per Post. Unsere Adresse und die Adresse des Vermieters sind völlig unterschiedlich - nur die Stadt ist die gleiche. Irrläufer auf dem Postweg somit wohl sehr, sehr unwahrscheinlich resp. auszuschließen. Dass der Scheck aber tatsächlich auf ein Konto meiner Frau eingelöst wurde, hat mir die Bank bestätigt. Nun kann ich mir nach 15 gemeinsam verbrachten Jahren aber nicht vorstellen, dass meine verstorbene Frau (Selbständig, Naturwissenschaftlerin, sehr gewissenhaft, völlig unbescholten) einen Scheckbetrug begangen haben soll, wie es die Gegenseite behauptet. Ich weiß allerdings auch nicht, wer ihr den Scheck gegeben hat. Ich weiß noch nicht einmal, ob sie wirklich das Konto selbst eröffnet hat, denn es existiert nicht mehr, und es war auf einer Bank, auf der wir sonst keine Konten haben. Möglich ist, dass irgendwer mit falscher Identität ein Konto eröffnet hat (absurd?). Möglich ist aber auch, dass sie den Scheck ganz rechtmäßig von einem Kunden erhalten und eingelöst hat - so ein V-Scheck ist ja ein Zahlungsmittel, das lt. Bank durch mehrere Hände gehen kann, wenngleich auch das ungewöhnlich ist. Wie auch immer - tragischerweise kann ich sie nicht mehr fragen. Die Gegenseite konfrontiert mich nun mit seltsamen Telefonaten und Faxen ohne Anschreiben, alles nicht seriös wirkend, und fordert 6.500,-- DM, die ich unter keinen Umständen zahlen will und als nunmehr alleinerziehender Vater auch nicht mehr kann. Meine Fragen dazu:

1.) Wer ist nun in der Beweispflicht? Muss ich nachweisen, dass meine verstorbene Frau den Scheck rechtmäßig erhielt?
2.) Muss ich überhaupt etwas nachweisen oder ist die Sache nach fast sieben Jahren sowieso verjährt oder auf andere Weise nichtig? Die Gegenseite behauptet, das Fehlen von 6500,-- DM erst nach dieser langen Zeit bemerkt zu haben (seltsam,oder?)
3.) Was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht?
4.) Muss in einem solchen Fall die RS-Versicherung bezahlen? (Meine Frau und ich waren gemeinsam versichert, seit 11/03 bin ich alleiniger Vers.-Nehmer).

ICH BIN DANKBAR FÜR JEDEN TIPP!
Ganz herzliche Grüße von einem, der gerade ziemlich ratlos ist -

Axel

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo.

Erstmal zur strafrechtlichen Seite:

Nach § 78 StGB ist die Tat (wenn sie denn stattgefunden hat) seit 2002 verjährt. Von daher also Entwarnung. (Selbst wenn noch nicht verjährt wäre und Deine Frau noch leben würde, dürfte das hier geschilderte m.E. nicht zu einer Verurteilung reichen)

Zivilrechtlich sind hier andere User besser informiert als ich, von daher möchte ich diesbezügl. nur eine vorsichtige Einschätzung abgeben. (Da die Sache 1997 stattfand, gilt auch noch das BGB in der alten Fassung)

Zivilrechtlich dürfte die Forderung noch nicht verjährt sein ( Frist 10 Jahre??? /aus "unerlaubter Handlung" resultierend ???), aber die ganze Sache hört sich so mysteriös an, daß ich nicht glaube, daß da etwas dran ist. Meiner Meinung nach versucht dort jemand Dich abzuzocken, in der Hoffnung, daß Du zahlst, um Deine Frau nicht post-mortem in "schlechtem Licht" dastehen zu lassen. Wie auch immer, die Beweisführung dürfte dem "Gläubiger" äußerst schwer fallen. Ob eine RSV leistet kann ich aus dem Stehgreif leider auch nicht sagen, aber ich würde einfach mal eine Deckungsanfrage starten. Zahlen würde ich keinesfalls !!

Wie gesagt, evtl. kann einer der anderen noch etwas zur zivilrechtlichen Seite beitragen.







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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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