-Diebstahl gemäß §§242, 243 StGB Sachbeschädigung in 22 Fällen

24. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Milchschnitte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
-Diebstahl gemäß §§242, 243 StGB Sachbeschädigung in 22 Fällen

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<h1>Guten Tag,:(</h1>
Hoffentlich bin ich hier richtig.
Ich weiß garnicht wo ich anfangen soll, ich versuchs mal so:

Ich habe vor 2 Jahren mit zwei Freunden 22 Autoscheiben eingeschlagen , wobei ich der Haupttäter war und 1 radio aufsatz entwendet habe. Nach 2 Jahren schreibt mir die Polizei das ich zu einer Vorladung kommen soll? Womit muss ich rechnen?

Habe derzeit Iranschie Staatsangehörigkeit

Hab mehrere Anzeigen bezüglich:
1x Sachbeschädigung,
1x Körperverletzung,
1x Körperlicher-misshandlung
(jedoch alle eingestellt)
<img src=http://www.gkn-la.net/images/photo_images/Seodaemun%20Prison.jpg WIDTH=110 HEIGHT=110>
Verurteilung:
Ich bin bereits wegen Raub
vorbestraft, auch verurteilt, habe jedoch meine Arbeitstunden in höhe von 48 std. abgeleistet und mich geändert

Noch was zu meinen Angaben, es hört sich jetzt wirklich nicht gerade gut an, jedoch bin ich kein schlechter, ungebildeter Mensch . Hatte lediglich ein Paar Fehltritte im Leben.

Würde mich über eine Sachliche & Fachliche Antwort freuen.

<BODY TEXT="#6600FF">Recht herzlichen Dank schon mal im vorraus
!-----------------!
"Bin
zur Zeit Abiturient, auf einem Technischen Gym in Hamburg "
<img src=http://www.peter-neher.de/d-galgen.jpg WIDTH=110 HEIGHT=110>
</body>
</html>

-- Editiert von Milchschnitte am 24.12.2005 02:07:33

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie alt sind Sie denn? Und wie alt waren Sie zur Tatzeit?
Wissen Sie noch, nach welchen Vorschriften die bisherigen Verfahren eingestellt wurden? Das ist nicht ganz unwichtig.

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#2
 Von 
Milchschnitte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich bin jetzt mitlerweile 18 jahre alt und war daher zur tatzeit 16.

Leider weiß ich nicht warum die eingestellt wurden, ich denke mal weil es nicht gerade gravirende Dinge waren und aus mangel an Beweißen vielleicht?

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"Bin zur Zeit Abiturient, auf einem Technischen Gym in Hamburg"

-- Editiert von Milchschnitte am 24.12.2005 11:11:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Milchschnitte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wäre nett wenn noch jemand was zu meinem fall sagen würde...

danke

-----------------
"Bin zur Zeit Abiturient, auf einem Technischen Gym in Hamburg"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Gehen sie zur polizeilichen Vernehmung und hören sie sich an um was es geht, dann wissen sie mit was sie zu rechnen haben.

Als Beschuldigter haben sie ja generell das Recht zu schweigen, wovon sie Gebrauch machen sollten.

Vielleicht gehts ja um was ganz anderes! :)

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Körperverletzungen nicht gravierend? Nun ja. Das ist sicher Ansichtsssache.
Die Angaben zum Fall sind immer noch recht dürftig. Es ist z.B. nicht klar, ob es 22 Autos sind, ob es jeweils nur Sachbeschädigungen sind oder versuchte Einbruchsdiebstähle; in einem Fall ist es in jedem Fall ein Diebstahl, da Sie ja etwas mitgenommen haben.
Sie können Zur Polizei gehen, müssen das aber nicht. Wenn Sie hingehen, brauchen Sie außer Ihren Personalien nichts zu sagen. Vielleicht wäre es aber ratsam, einen Verteidiger zu beauftragen, damit er mal in die Akten schaut.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Milchschnitte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

...? Ist mein Thema nicht intressant genug=?

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#7
 Von 
Thabea
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Milchschnitte
Was für Antworten erwarten Sie denn noch? Holger und Wastl waren doch schon eindeutig genug und genauere Hintergründe zu dem Fall gibt es immer noch nicht.

Durch penetrant hervorgehobene Erwartungen ohne Beantwortung der Fragen wird es nicht besser.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es liegt nicht am Thema sondern daran, dass man Ihnen sagt, welche Informationen für eine halbwegs sachgerechte Antwort benötigt werden und Sie diese Informationen nicht liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Milchschnitte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurde bislang nicht gesagt welche angaben notwendig sind, ich hab so ziehmlich alles gesagt, was ich soweit in Erfahrung bringen konnte.

Wenn sie mir sagen könnten, welche weiteren angaben für sie relevant sind, dann berichten sie mir dieses bitte und ich bemühme mich ihnen diese Informationen zu liefern
Danke


-----------------
"Bin zur Zeit Abiturient, auf einem Technischen Gym in Hamburg"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

ein Urteil ist schwer zu prognostizieren. Spannend wäre es z. B. zu erfahren, ob Ihre Vorverfahren wegen Unschuld eingestellt wurden oder nach den §§ 45 , 47 JGG , also quasi wegen Geringfügigkeit. Außerdem wäre es wichtig, zu wissen, wie lange diese Taten oder angeblichen Taten zurückliegen.

Gruß vom mümmel

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