Hallo,
ich befürchte das Problem, dass meine Ex Freundin (14) mich anzeigen will wegen Verführung Minderjähriger.
Nun würde ich (19) gerne wissen was kann auf mich zukommen.
-wir hatten nie Sex
-Zungenkuss war vorhanden
-ebenso unter den BH greifen
mehr nicht!
Alles passierte mit ihrem Willen.
Was ist, wenn sie sagt, dass mehr war oder etwas gegen ihren Willen war?
Danke im Voraus.
--Jugendschutzgesetz -- Verführung Minderjähriger?
28. November 2016
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Frage vom 28. November 2016 | 17:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
--Jugendschutzgesetz -- Verführung Minderjähriger?
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#1
Antwort vom 28. November 2016 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9555x hilfreich)
Zitat:
-wir hatten nie Sex
-Zungenkuss war vorhanden
-ebenso unter den BH greifen
mehr nicht!
Alles passierte mit ihrem Willen.
Nun würde ich (19) gerne wissen was kann auf mich zukommen.
Praktisch: Nichts ... davon ausgehend, dass Du sie für's Fummeln nicht bezahlt hast, und auch keine Zwangslage Ihrerseits ausgenutzt hast.
Zitat:Was ist, wenn sie sagt, ... etwas gegen ihren Willen war?
Dann wird man sicherlich erst mal ein Strafverfahren gegen Dich einleiten.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.11.2016 19:07
#2
Antwort vom 28. November 2016 | 19:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zitat:
Zitat:Was ist, wenn sie sagt, ... etwas gegen ihren Willen war?
Dann wird man sicherlich erst mal ein Strafverfahren gegen Dich einleiten.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.11.2016 19:07
Wenn dieser Fall eintreten sollte, so würde doch Aussage gegen Aussage stehen. Wie geht ein Gericht in solch einem Fall vor?
Wird das Verfahren eingestellt?
-- Editiert von go454659-51 am 28.11.2016 19:24
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#3
Antwort vom 28. November 2016 | 19:58
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1213x hilfreich)
Es hört sich beide Aussagen genauestens an und entscheidet dann am Ende, ob es von der belastenden Version überzeugt ist oder zumindest so große Zweifel hat, dass deren Unwahrheit zu Gunsten des Angeklagten angenommen werden muss. Mit solchen Problemen haben Gerichte umfassende Erfahrung und können sich bei Bedarf weiterer Hilfsmittel/Zeugen bedienen. Da Gerichte doch in aller Regel eine Lüge erkennen, versuchen die meisten es gar nicht erst damit.Zitat:Wie geht ein Gericht in solch einem Fall vor?
Allerdings kann es natürlich sein, dass sich auch aus dem unstreitigen Teil der Geschichte eine Strafbarkeit ergibt. Sowas kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände festgestellt werden.
Ja meinen Sie denn, die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren ein, nur weil Sie das sogleich wieder einstellen will?Zitat:Wird das Verfahren eingestellt?
Viel interessanter ist die Frage, ob hier überhaupt Anzeige erstattet wird. Könnte man bezweifeln. Wenn es soweit ist, würde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der Einsicht in die Akte nimmt und sich die Aussage genau ansieht. Bis dahin würde ich die Sache vergessen, alle Nachrichten archivieren und die Geschädigte nicht wieder kontaktieren.
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