Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine Vorladung
bekommen, dass ich Drogen gekauft haben soll.
Auf die Vorladung habe ich nicht reagiert, weil es einfach lächerlich ist was mir Vorgeworfen wurde. Und es ca ein halbes Jahr war. Also kann ich mich nichtmal richtig erinnern.
Nun habe ich allerdings ein schreiben vom Amtsgericht erhalten. ( mit Rechtschreibfehlern )
Ich weiß echt nicht wie ich drauf reagieren soll. Da ich wenig Zeit habe und Arbeitsbedingt ( Probezeit ) nicht gut ankommt.
Im schreiben steht was von Polizist, das ist der selbe der die Vorladung bearbeitet hat. Oder will er mich vor Ort wo es Stockdunkel war, gesehen haben, wie ich den „Dealer" die Hand reichte als begrüßung ?
Kriege ich schon eine Strafe, wenn ich nicht dort Auftauche ? Oder kriege ich noch einen Brief zur Aufforderung ? Ich bin 20 und komme aus NRW, hatte noch nie Polizeilichen Kontakt. Werden die mich bei Autokontrollen und Allgemeinen Kontrollen nach Drogen abtasten bzw im Auto Drogentest ? Oder wird es erst irgendwo vermerkt, wenn ich 100% schuldig gesprochen werde ? Oder wird es nirgendwo vermerkt ? Was kann ich für eine Strafe für 1g halten....?
https://www.bilder-upload.eu/bild-6f3162-1568887504.jpeg.html
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-- Editiert von Muhlo123 am 19.09.2019 12:10
-- Editiert von Muhlo123 am 19.09.2019 12:11
-- Editiert von Muhlo123 am 19.09.2019 12:12
1 Gramm Marihuana
Zitat :Nun habe ich allerdings ein schreiben vom Amtsgericht erhalten. ( mit Rechtschreibfehlern )
Wer im Glashaus sitzt..
Da hätte man vorher schonmal hier schreiben können und dann auch den Tipp erhalten, dass so etwas nie gut ankommt.Zitat :Auf die Vorladung habe ich nicht reagiert
Was ist das denn nun für ein "Schreiben"?Zitat :Im schreiben steht was von Polizist, das ist der selbe der die Vorladung bearbeitet hat.
PS: Habe die Anklageschrift erst gerade entdeckt. Antwort folgt.
-- Editiert von DeusExMachina am 19.09.2019 12:33
Das kann hier wohl niemand beantworten. Nur scheint man im Chatverlauf des Dealers ja auch noch fündig geworden zu sein.Zitat :Oder will er mich vor Ort wo es Stockdunkel war, gesehen haben, wie ich den „Dealer" die Hand reichte als begrüßung ?
Zunächst entscheidet das Gericht nun über die Zulassung der Anklage. Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, erhältst Du zu gegebener Zeit eine Ladung, der Du folgen solltest.Zitat :Kriege ich schon eine Strafe, wenn ich nicht dort Auftauche ? Oder kriege ich noch einen Brief zur Aufforderung ?
Natürlich. Das Verfahren ist auch jetzt schon "irgendwo" vermerkt.Zitat :Oder wird es erst irgendwo vermerkt, wenn ich 100% schuldig gesprochen werde ?
Zitat :Was kann ich für eine Strafe für 1g halten....?
Bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug.. theoretisch. Die Anwendung des § 29 (5) BtMG scheint mir in diesem Fall aber wahrscheinlicher.
-- Editiert von DeusExMachina am 19.09.2019 12:56
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Zitat :Oder will er mich vor Ort wo es Stockdunkel war, gesehen haben, wie ich den „Dealer" die Hand reichte als begrüßung ?
Ähh....
Das Schreiben gelesen?
Da steht doch deutlich drin, welche Beweise gegen dich vorliegen.
Zitat:Ich bin 20 und komme aus NRW
Hmm, lt. der Anklageschrift beantragt die StA Eröffnung vor dem Strafrichter. Da müsste eigentlich "Jugendrichter" stehen... oder kommt nach "Strafrichter" noch irgendwas in der Richtung?
z.B. "Strafrichter ..... als Jugend(einzel)richter ?!
Zitat:Kriege ich schon eine Strafe, wenn ich nicht dort Auftauche ?
Wo auftauchst? Bisher ist es mal nur eine Anklageschrift. Noch kein Eröffnungsbeschluss (der aber kommen wird) und noch keine Terminansetzung zur Hauptverhandlung. Wenn die dann kommt, und Du da nicht auftauchst, wird der Richter einen Vorführungs- oder Haftbefehl erlassen. Im günstigen Fall holt die Polizei Dich dann zuhause oder bei der Arbeit ab und führt Dich bei Gericht vor. Im weniger günstigen Fall, wirst Du verhaftet und bleibst bis zum dann neu zu terminierenden Verhandlungstermin in Haft. Das können schon mal ein paar Wochen werden.
Zitat :Zitat :Oder will er mich vor Ort wo es Stockdunkel war, gesehen haben, wie ich den „Dealer" die Hand reichte als begrüßung ?
Ähh....
Das Schreiben gelesen?
Da steht doch deutlich drin, welche Beweise gegen dich vorliegen.
Whatsapp ist doch kein beweis ? Ich alber da gern mal rum und der Dealer kann ja behaupten was er möchte wenn er ne strafminderung kriegen sollte.... ich frag mich weshalb der polizist dort steht, es war nähmlich stockdunkel und leute wenn ich echt 1gramm gekauft haben sollte find ich es echt erbärmlich...
Whatsapp ist doch kein beweis ? Und zwar weshalb?
Ich alber da gern mal rum und der Dealer kann ja behaupten was er möchte wenn er ne strafminderung kriegen sollte.... Ja, dessen Aussage ist auch ein Beweis.
ich frag mich weshalb der polizist dort steht Nun, Sie werden seine Aussage ja hören.
und leute wenn ich echt 1gramm gekauft haben sollte find ich es echt erbärmlich... Beabsichtigen Sie, das auch dem Richter mitzuteilen?
Werden die mich bei Autokontrollen und Allgemeinen Kontrollen nach Drogen abtasten bzw im Auto Drogentest ? Da das noch keiner beantwortet hat - ja, natürlich: Sie sind in den entsprechenden polizeilichen Dateien gespeichert, und zwar jetzt schon.
Die Anwendung des § 29 (5) BtMG scheint mir in diesem Fall aber wahrscheinlicher. Ich nicht - die Mühe einer Anklageschrift hätte sich die Staatsanwaltschaft ja dann gespart. Insofern wird es wohl auf Sozialstunden oder Geldstrafe hinauslaufen, je nachdem, ob Jugendstrafrecht angewandt wird oder nicht.
-- Editiert von muemmel am 20.09.2019 19:30
Also mit Verlaub, und ich möchte ja nicht meckern. Aber wenn die StA wg. 1g Marihuana (und der 29 (5) ist auch für alle anderen BTM (die i.d.R. erheblicher sein dürften) gedacht) anklagt und die sonstigen Angaben des TE zu Vorbelastungen etc. zutreffen, so hätte sie es m.E. (ich betone: das ist meine persönliche Meinung) nicht besser verdient als dass das Gericht von einer Bestrafung absieht. Denn solche überflüssigen Anklagen sind mitunter Grund dafür, dass tatsächliche Straftäter jahrelang auf ihre Aburteilung warten. Da muss auch vielleicht einmal auf die StA pädagogisch eingewirkt werden. Die Höchstmenge zur Quantifizierung gering beträgt selbst im strengsten Bundesland das Fünffache.Zitat :Ich nicht - die Mühe einer Anklageschrift hätte sich die Staatsanwaltschaft ja dann gespart.
-- Editiert von DeusExMachina am 20.09.2019 21:22
§ 29(5) BtMG kann aber nicht schon durch die Staatsanwaltschaft im Vorverfahren angewendet werden, sondern erst durch's Gericht.
Die StA könnte nach 31a BtMG einstellen. Kriterium dafür ist aber neben der geringen Menge halt auch das öffentliche Interesse, dass nicht gegeben sein darf.
In Ergänzung zu Streetworker: der Fragesteller scheint ja kein Unschuldslamm zu sein. Woher wüsste er sonst, dass der Polizist gar nichts gesehen haben kann wegen Dunkelheit? In so Fällen kann (nicht muss) es sinnvoll sein, nichts auszusagen. Nur, wenn man keine Angaben macht, dann entscheidet der Staatsanwalt nach Lage der Akten. Wie soll es sonst gehen? Und hier war offensichtlich ein hinreichender Tatverdacht da, nach Aktenlage. Dann wird angeklagt und der Rest ergibt sich in der Hauptverhandlung.
wirdwerden
Zitat :Auf die Vorladung habe ich nicht reagiert, weil es einfach lächerlich ist was mir Vorgeworfen wurde. Und es ca ein halbes Jahr war. Also kann ich mich nichtmal richtig erinnern.
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Im schreiben steht was von Polizist, das ist der selbe der die Vorladung bearbeitet hat. Oder will er mich vor Ort wo es Stockdunkel war, gesehen haben, wie ich den „Dealer" die Hand reichte als begrüßung ?
Du kennst den Ort, weißt auch, dass es dort zur Tatzeit stockdunkel war ... aber der Vorwurf ist lächerlich und Du hast keine Erinnerung daran?
Na sicher, hat sie aber nicht (die Anklageschrift hängt ja oben dran). Daher meine Auskunft, 29 (5) hielte ich für wahrscheinlicher als 5 Jahre.Zitat :Die StA könnte nach 31a BtMG einstellen.
Wir können nur mit dem arbeiten, was wir haben. Und wenn der FS anzeigt, er habe noch nie mit der Polizei zu tun gehabt, dann stehe ich zu meinem letzten Kommentar.Zitat:der Fragesteller scheint ja kein Unschuldslamm zu sein.
danke für eure nachrichten, sorry hatte mich vertippt, bin 22 Jahre alt und nicht 20
Zitat :Whatsapp ist doch kein beweis ? Und zwar weshalb?
Ich alber da gern mal rum und der Dealer kann ja behaupten was er möchte wenn er ne strafminderung kriegen sollte.... Ja, dessen Aussage ist auch ein Beweis.
ich frag mich weshalb der polizist dort steht Nun, Sie werden seine Aussage ja hören.
und leute wenn ich echt 1gramm gekauft haben sollte find ich es echt erbärmlich... Beabsichtigen Sie, das auch dem Richter mitzuteilen?
Nein, natürlich werde ich dem Richter nichts mitteilen, naja ich warte ab mal wenn es zur verhandlung kommt und dann hole ich mir einen anwalt, der auch akteneinsicht
Fordern kann oder ? Und ja es ist in meinen Augen sehr erbärmlich, wegen 1Gramm, aber ist ja Deutschland. Das ist so als wenn ich über Orange gefahren bin und mir jemand reinwürgen möchte dass es Rot war. Verstehste ?:-)
Zitat :Zitat :Auf die Vorladung habe ich nicht reagiert, weil es einfach lächerlich ist was mir Vorgeworfen wurde. Und es ca ein halbes Jahr war. Also kann ich mich nichtmal richtig erinnern.
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Im schreiben steht was von Polizist, das ist der selbe der die Vorladung bearbeitet hat. Oder will er mich vor Ort wo es Stockdunkel war, gesehen haben, wie ich den „Dealer" die Hand reichte als begrüßung ?
Du kennst den Ort, weißt auch, dass es dort zur Tatzeit stockdunkel war ... aber der Vorwurf ist lächerlich und Du hast keine Erinnerung daran?
Ich hab nichts gekauft und fertig :D ja es war stockdunkel, habe ich anhand des chatverlaufes gesehen Wegen uhrzei und habe auch fotos an dem „abend" gemacht. Deswegen selbst wenn der „dealer" mir was gegeben haben soll, der
polizist hätte NICHTS sehen können es sei denn er war direkt daneben. Es kann doch auch sein das er mir Sprengstoff gegeben hat oder einen Popel als revanche das ich ihn zum ort Geholt Hab und nichts gekauft habe ? Wollen die mir das nicht glauben, obwohl es genau so abgelaufen ist? Nur weil es sich unglaublich anhört ??
Zitat :Na sicher, hat sie aber nicht
Ich hatte diesen Teil
Zitat:Aber wenn die StA wg. 1g Marihuana (und der 29 (5) ist auch für alle anderen BTM (die i.d.R. erheblicher sein dürften) gedacht) anklagt...
zunächst so interpretiert als wenn du der Auffassung wärst, dass die Staatsanwaltschaft irgendwie nach 29(5) hätte verfahren sollen, statt anzuklagen.
Zitat :naja ich warte ab mal wenn es zur verhandlung kommt und dann hole ich mir einen anwalt, der auch akteneinsicht
Fordern kann oder ?
Das wäre dann ein bisschen spät (wenn Du schon den Termin zur Verhandlung bekommst) Dass es zur Verhandlung kommt, davon kannst du zu 95% ausgehen. Aller spätester Zeitpunkt sich um einen RA zu kümmern wäre, wenn der Eröffnungsbeschluss vom Gericht kommt.
Zitat:wegen 1Gramm, aber ist ja Deutschland
In Deutschland wird 1g zum Eigenverbrauch normalerweise zu 99.9% eingestellt, wenn nicht entgegenstehendes öffentliches Interesse gegeben ist. Warum das in deinem Fall jetzt nicht so ist, können wir nicht wissen. Irgendeinen Grund wird es geben und den wirst Du früher oder später auch erfahren.
Es gibt übrigens neben liberalen Ländern wie Holland oder der Schweiz auch in Europa/der EU Länder wo auch der Besitz geringer Mengen Cannabis sehr viel strenger verfolgt wird, als in Deutschland. Z.b. Griechenland und Kroatien. Deutschland hat grds. mit die liberalste Praxis in der ganzen EU.
Zitat :Zitat :naja ich warte ab mal wenn es zur verhandlung kommt und dann hole ich mir einen anwalt, der auch akteneinsicht
Fordern kann oder ?
Das wäre dann ein bisschen spät (wenn Du schon den Termin zur Verhandlung bekommst) Dass es zur Verhandlung kommt, davon kannst du zu 95% ausgehen. Aller spätester Zeitpunkt sich um einen RA zu kümmern wäre, wenn der Eröffnungsbeschluss vom Gericht kommt.
Zitat:wegen 1Gramm, aber ist ja Deutschland
In Deutschland wird 1g zum Eigenverbrauch normalerweise zu 99.9% eingestellt, wenn nicht entgegenstehendes öffentliches Interesse gegeben ist. Warum das in deinem Fall jetzt nicht so ist, können wir nicht wissen. Irgendeinen Grund wird es geben und den wirst Du früher oder später auch erfahren.
Es gibt übrigens neben liberalen Ländern wie Holland oder der Schweiz auch in Europa/der EU Länder wo auch der Besitz geringer Mengen Cannabis sehr viel strenger verfolgt wird, als in Deutschland. Z.b. Griechenland und Kroatien. Deutschland hat grds. mit die liberalste Praxis in der ganzen EU.
Ich kann mir nur
Vorstellen, dass die den dealer vielleicht noch härter bestrafen können oder er halt auch die wahrheit gesagt hat und die das überprüfen wollen ? Ich habe echt keine Ahnung, wie gesagt selbst wenn ich 1g gekauft haben sollte, find ichs einfach nur lächerlich, vorallem sie den dealer ja schon haben. Die sollen sich mal um die wirklichem probleme hier kümmern...achso ja glaube mit spätestens auch den eröffnungsbeschluss... einfach nur seltsam
-- Editiert von Muhlo123 am 22.09.2019 18:10
achso ja glaube mit spätestens auch den eröffnungsbeschluss... Fall diese wirren Worte bedeuten sollen, Sie würden sich dann einen Anwalt besorgen: Sie wissen schon, dass der so 800 Euro kostet?
Ich bin „unschuldig" der Staat zahlt den Anwalt doch ? Ich bin mir aufjedenfall keiner Schuld bewusst und habe nichts verbrochen. Die können mir auch nichts in die Schuhe schieben, werden die dann halt so zu spüren bekommen.
Zitat :Ich bin „unschuldig" der Staat zahlt den Anwalt doch ?
Nur bei Freispruch, nicht bei Einstellung nach § 31a BtMG, was in der Hauptverhandlung auch noch möglich ist, und auch nicht bei Absehen von Strafe nach § 29(5) BtMG. Bei Verurteilung natürlich auch nicht.
@Muhlo123
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Die Tatsache dass du 22 bist, macht die Anklage im Übrigen noch etwas mysteriöser. Denn im Normalfall wäre dann ein Strafbefehl ergangen statt einer Anklage, wenn nicht eingestellt wird. Es ist offenbar auch nicht so, dass die Staatsanwaltschaft zunächst einen Strafbefehl beantragt hat und das Gericht den Erlass abgelehnt hat und stattdessen Hauptverhandlung anberaumt hat. Denn das Bild was du hochgeladen hast zeigt eine original Anklageschrift. Die gäbe es in der Form aber nicht, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst versucht hätte einen Strafbefehl zu erwirken.
Das war auch mein Gedanke. Entweder sind die Angaben des TE nicht ganz lückenlos oder die Begebenheit spielt auf irgendeiner bayerischen Alm jenseits des strafrechtlichen Alltags, wo die StA Abwechslung von der Verfolgung bandenmäßiger Kuhschubser braucht. Oder in einem Brennpunkt, wo eine Null-Toleranz-Politik ausgelobt wurde (aber auch dann wäre es fragwürdig, dass auf den SB verzichtet wurde).Zitat :Die Tatsache dass du 22 bist, macht die Anklage im Übrigen noch etwas mysteriöser.
In jedem Fall würde ich den TE doch höflich bitten wollen, den weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere einer etwaigen Aufklärung in der HV hinsichtlich derer Notwendigkeit hier zu dokumentieren.
Ich bin „unschuldig" der Staat zahlt den Anwalt doch ? Nö - siehe Antwort Nr. 21. Und ohne ein paar 100 Euro Vorkasse nimmt auch kein Anwalt den Fall an.
Die können mir auch nichts in die Schuhe schieben, werden die dann halt so zu spüren bekommen. Sehr optimistisch - mit dieser Mir-kann-keiner-Einstellung werden Sie nicht weit kommen...
Zitat :Zitat :Die Tatsache dass du 22 bist, macht die Anklage im Übrigen noch etwas mysteriöser.
In jedem Fall würde ich den TE doch höflich bitten wollen, den weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere einer etwaigen Aufklärung in der HV hinsichtlich derer Notwendigkeit hier zu dokumentieren.
Warum ist das
Mysteriöser das ich 22 Jahre alt
bin ?
Ich werde es dokumentieren, habe damit kein problem.
Warum wäre ein strafbefehl ausgegangen bzw was würde das bedeuten ?
Und wie meinst du das mit erlass ablehnen, wollen die mich echt wegen 1gramm so hart dran kriegen oder wie ich verstehe echt nur bahnhof. Also das die anders vorgehen, als du es zb kennst warum das ganze „theater"
Warum ist es „mysteriös" das sie so vorgehen bei meinem Alter ? Und was meint ihr mit lückenlos ? Also habe alles so beschrieben wie es ist und die 2 Briefe halt.
Ist es
Gut das kein Strafbefehl kam oder was meint ihr ? Bzw gehen die anders
Vor ?
Also ich lebe in einem Dorf, aber hier
Sind klein Kriminelle unterwegs bzw wesentlich mehr vorallem jugendliche die kiffen. Deswegen rege ich mich ja so auf, die sollen sich dadrauf lieber konzentrieren
Zitat:Warum ist es „mysteriös" das sie so vorgehen bei meinem Alter ?
Normalerweise werden solche Fälle (wenn sie nicht eingestellt werden) per Strafbefehl erledigt. Das ist - grob vereinfacht - ein schriftliches Verfahren, wo das Urteil per Post kommt, also ohne Gerichtsverhandlung.
Das geht aber nur bei Tätern, die mindestens 21 Jahre alt sind.
Sie sind über 21, d.h. ein schriftliches Verfahren wäre möglich gewesen - aber in Ihrem Fall wurden die Weichen gleich in Richtung Gerichtsverhandlung gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht mal versucht, ein schriftliches Verfahren zu beantragen (was man aus der Form der Anklageschrift erkennen kann).
Das ist schon sehr merkwürdig.
Denn auch Staatsanwälte machen sich ungern mehr Arbeit als nötig. Und eine Anklageschrift und eine Hauptverhandlung sind mit Arbeit für den Staatsanwalt verbunden. Mit einem Starfbefehl (=schriftliches Verfahren) hätte sich der Staatsanwalt Arbeit gespart. Wollte er aber nicht. Aber warum?
Zitat:Also ich lebe in einem Dorf
Manchmal ist es in der Tat so, dass die Justiz auf dem Land weniger zu tun hat als in der Großstadt.
Da kann es passieren, dass auf dem Land Fälle vor Gericht landen, die in der Großstadt eingestellt worden wären.
Zitat:Warum ist es „mysteriös" das sie so vorgehen bei meinem Alter ?
Das hatte ich direkt bei meinem Posting vom 22.09./20:39 dazu geschrieben.
drkabo hat es jetzt auch noch mal ausführlich erklärt.
Darf man fragen, von welcher Staatsanwaltschaft die Post kam?
Zitat :Also ich lebe in einem Dorf, aber hier....
Sauerland?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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