1. Ladendiebstahl. Was nun?? Bin total verzweifelt!

19. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kathy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
1. Ladendiebstahl. Was nun?? Bin total verzweifelt!

Gestern lies ich mich dazu hinreissen und habe in einem Warenhaus ein Shirt im Wert von 12,00 Euro gestohlen. Natuerlich wurde ich beim hinaus gehen auf die Strasse auch gleich von einem Detektiv erwischt, den eine Verkaeuferin hatte es gesehen wie ich in einer Umkleidekabine das Preisschild entfernte und das Shirt in meine Tasche steckte.
Ich hatte so etwas noch nie zuvor getan und kam auch noch nie mit dem Gesetz in Konflikt.
Doch ich habe nun grosse Angst das auf mich eine hohe Geldstrafe kommt. Im Kaufhaus als meine Daten aufgenommen worden sind musste ich schon 25,00 Euro bezahlen. Da ich das Geld nicht bei mir hatte bekam ich einen Ueberweisungsschein den ich gestern Abend noch ueberwiesen habe.
Das Problem ist das ich schon seit Jahren keine Arbeit finden konnte und Sozialhilfe empfangen musste. Seit drei Monaten bin ich allerdings nicht mehr auf staatliche Hilfe angewiesen da ich eine selbstaendige Taetigkeit nachgehen wollte. Doch in den letzten drei Monaten verdiene ich monat. nicht mehr als 170,00 Euro. Ich habe kein Geld um eine solche Strafe zu bezahlen. Mein Freund zahlt schon meine Miete sonst waere ich Obdachlos.
Hat jemand Ahnung wie hoch der Betrag ausfallen wird den ich zahlen muss?
Wie lange muss man warten bis sich die Polizei bei einem meldet???
Muss man zum Gericht eingeladen???
Ende Maerz oder Anfang April stehe ich vor einer geplanten Operation. Ich werde mind. 10-14 Tage nicht faehig sein Einladungen der Polizei oder des Gerichtes wahr zu nehmen.
Kommt dann nochmal eine Geldstrafe hinzu????

Bitte um eine Antwort!!!

Verzweifelte Kathy

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo Kathy.

Du kannst prinzipiell meine Antworten auf die Frage von "Mickey maus" (im anderen thread) auch auf Deinen Fall beziehen.

Nochmal in Kurzform:

1. Will das Kaufhaus überhaupt Anzeige erstatten? Falls nein, passiert überhaupt nichts mehr, da es sich um einen "Diebstahl geringwertiger Sachen" handelt (Warenwert unter ca. 50,-€). Diebstahl ger.wertiger Sachen ist ein sog. Antragsdelikt und wird daher auch nur auf Antrag (Anzeige) verfolgt. (Es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht besonderes öffentl. Interesse, was ich hier aber nicht sehe)

2. Selbst bei einer Anzeige ist die Chance groß, daß das verfahren nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) eingestellt wird, da Ersttäter(in) und geringer Warenwert.

3.Eine Gerichtsverhandlung wird es IMHO nicht geben, da solche sachen üblicherweise im Strafbefehlsverfahren (schriftl.verfahren) abgewickelt werden. d.h. Du bekommst einen Anhörungsbogen zugeschickt, auf dem Du Dich zur Sache äußern kannst(oder auch nicht)
und danach wird ein Strafbefehl (so eine Art Bußgeldbescheid) erlassen und Dir zugeschickt.

4.Wann die Polizei sich (ggf!) bei Dir meldet kann man nicht sagen, da es a) darauf ankommt, wieviel sie gerade zu tun hat, und b) wann sie von der Sache erfährt, denn das kaufhaus hat 3 Monate Zeit, um Anzeige zu erstatten.

5. Was Deinen Krankenhausaufenthalt betrifft, spielt dieser bezügl. einer evtl. kommenden polizeilichen Vorladung keine Rolle, da man polizeil. Ladungen NICHT Folge leisten muß.

Falls Du zu einer Gerichtsverhandlung geladen werden solltest (was wie gesagt unwahrscheinlich ist: vgl. Einstellung/Strafbefehlsverfahren) schickst Du einfach ein ärztl. Attest ans Gericht, dann wird der Termin verlegt, und es passiert gar nichts.

So, jetzt war's doch nicht die Kurzform, sondern doch die ausführliche :-)

Gruß, Bob

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kathy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob,

Vielen Dank fuer deine Antwort!
Ich bin schon etwas erleichtert das es wahrscheinlich nicht ganz so schlimm kommen wird. Ich bin mir allerdings sicher das das Kaufhauf eine Anzeige gestellt hat, den mir wurde dort gesagt das ich irgendwann noch ein Brief von der Polizei erhalten werde. Natuerlich werde ich den Anhoerungsbogen auch genau ausfuellen und meine Tat gestehen!
Mir ist das alles so furchtbar peinlich, ich dachte schon das ich am Ende noch im Knast lande da meine finanzielle Situation zur Zeit nicht die allerbeste ist und das alles nur wegen einem Shirt.
Doch aus diesem Fehler habe ich sehr viel gelernt und so etwas wird in Zukunft nie wieder vor kommen.

Herzlichen Gruss,
Kathy

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pettypink
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)

Hea, mir ist vorgestern fast dasselbe passiert. Was ist denn aus deinem "Fall" geworden? Hab so schreckliche Angst, da ich schon 22 bin und Lehrerin werden will. Peinlich Peinlich! Meld dich doch mal!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kathy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt habe ich noch keinen Brief von der Polizei erhalten. Jedenfalls habe ich auch Angst das ich eine super hohe Geldstrafe verpasst bekomme. Leider kann ich dir zu meinem "Fall" noch nicht so viel sagen. Wir muessen da wohl abwarten und hoffen das es nicht so schlimm wird. :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pettypink
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)

Stimmt! Ich bin schon wieder ganz relaxt...mehr oder weniger. Jeder kann schließlich mal ne Dummheit machen. Ich hoffe, dass es nicht so arg wird. Inzwischen schon was neues? LG pettypink

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo ihr Beiden.

Die Höhe einer evtl. Geldstrafe richtet sich nach Eurem Einkommen:

1 Tagessatz = 1/30 Eures monatlichen Nettoeinkommens.

Wenn man davon ausgeht, daß für einen Ladendiebstahl durchschnittlich 25 Tagessätze
verhängt werden, wäre also bei einem Nettoeinkommen von 900,-€ eine Geldstrafe von 750,-€ fällig ( 900:30x25), die jedoch auf Antrag in Raten gezahlt, oder in Form von gemeinnütziger Arbeit abgeleistet werden kann.

Aber bei geringem Warenwert und "Ersttäterschaft" ist auch eine Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) gut möglich.

In Sachen Führungszeugnis wird es erst eng, wenn 90 tagess. überschritten werden, oder es schon mal eine andere Verurteilung gab.




-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pettypink
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)

Aber wenn man mal im öffentlichen Dienst als Beamter arbeiten will ist das schon blöd.
Noch ne Frage. Ich habe nur einen Nebenjob bei einer Bäckerei, in der ich 3 mal pro Monat arbeite. Mein Einkommen ist mal mehr, mal weniger. Was mache ich denn dann für Angaben bzgl. meines Einkommens?
Ich wohne übrigens in Schleswig - Holstein und habe gehört, dass hier die meisten Ersttäter freigesprochen werden. Können sie dazu etwas sagen? Meinen Fall hab ich auch im Forum geschildert...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Freigesprochen nicht. Das Verfahren wird (ggf.) eingestellt.

Sie müssen doch mehr Einkommen haben, als das der 3 Tage Nebenjob !? (ALG, AlHi, Sozialhilfe, Eltern usw. !?) Dieses ist anzugeben. Ansonsten siehe meine Antwort im anderen Thread.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pettypink
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)

Können die überprüfen, wieviel Taschengeld ich bekomme? Bin schon 21 lebe noch zu Hause?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nun, überprüfen ist relativ zu sehen. Wenn Sie das Taschengeld monatlich überwiesen bekommen, dann kann man natürlich dieses nachweisen (Kontobuchungen). Wenn Sie dieses jedoch immer bar auf die Hand bekommen, ist dieses so nicht mehr möglich.

Aber bitte vergessen Sie nicht, dass Sie der Wahrheitspflicht unterworfen sind. Sollten Sie sich dieser vorsätzlich widersetzen, so können Sie je nach Einzelfall mit einer harten Bestrafung rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lembado
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

wie sieht es eigentlich aus bekomme regelmäßig 35€ taschengeld überwieden aber bekomme noch kindergeld in höhe von ca. 400 überwiesen kann man mir davon auch was abknöpfen oder nur von taschengeld?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Oje, also ich hoffe sehr; ihr beide seit für alle Zeiten kuriert. Also nach meinem Wissen, die Anzeigen werden wegen Geringfügikeit eingestellt. Dazu wird ein Hausverbot kommen, an welches ihr euch strikt halten solltet. Als "Ersttäter" ist die zuständige Staatsanwaltschaft zumeist milde. Aber bitte; nicht wieder tun :augenroll: Farnmausi

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschließen. Bei Ersttätern unter 21 und einer Einstellung nach Jugendrecht steht das ganze bis zum 24. Lebensjahr im Erziehungsregister; Einstellungen nach §153 oder §153a StPO stehen für zwei Jahren ab Zeitpunkt der entgültigen Einstellung im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Wenn in dieser Zeit neue Straftaten begangen werden, wird sich die Staatsanwaltschaft sehr gut überlegen, ob sie noch einmal einstellt oder lieber verurteilt (nach Ablauf der Zeit seit quasi wieder Ersttäter).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
chaica
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab einmal was eingesteckt, wurde prompt erwischt und hab es ca. 6Monate später wieder getan (ich bin wirklich dumm, ich weiß). Beim 1. Mal wurde das Verfahren, wie beschrieben, eingestellt. Das 2. Mal ist nun schon etwas her und bis jetzt habe ich noch keine Post erhalten. Kann es sein, dass ich wieder nur einen Anhörungsbogen bekomme?Oder wie sieht meine Strafe aus?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@chaica:
Das kommt darauf an, ob bei dir Jugend- oder Erwachsenenrecht angewendet wird, in ersterem Fall würde ich mit Sozialstunden rechnen, bei Erwachsenenrecht würde ich mit einer Einstellung gegen Zahlungsauflage (§153a StPO ) oder einer kleinen Geldstrafe rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
chaica
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke...
ich bin 19 also wird wohl das Jugendrecht angewendet oder ist das nicht 100%-ig sicher? Und es war auch unter 50€...aber ist wohl unrealistisch auf eine weitere Einstellung zu hoffen?!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen