Hallo zusammen,
eine Verwandte muss demnächste eine einmonatige Haftstrafe antreten. Sie ist des öfteren beim Ladendiebstahl ertappt worden. Sie leidet unter Kleptomanie. Dies wurde auch schon vom Gerichtsarzt bestätigt. Trotz Therapien bekam sie ihre Krankheit noch nicht in Griff, so dass sie nach dem letzten Vorfall zu einem Monat Haftstrafe verurteilt wurde.
Gibt es bei kurz andauernden Hafstrafen auch vorzeitige Entlassungen wegen guter Führung oder Freigang?
Oder ist es wahrscheinlicher, dass sie den Monat komplett absitzen muss.
Bedanke mich im Vorfeld für eure Antworten.
1 Monat Haftstrafe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Sehe ich auch so.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Vielleicht hilfts dann auch gegen die Kleptomanie...
quote:
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"gruß azrael"
Ja, dass muß komplett abgesessen werden, da die Mindesverbüßungsdauer für eine vorz. Entlassung nach § 57 StGB
nicht erreicht wird. Beim nächsten Mal werden wahrscheinlich ab 6 Monate Aufwärts werden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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-- Editiert von wastl am 15.01.2008 18:58:26
Ich kenne die Vorstrafen nicht und unterstelle die erste Haftstrafe (!). Normalerweise werden Haftstrafen unter 6 Monate nicht verhängt und schon gar nicht ohne Bew. Kann man daher nicht veruchen im Gnadengesuch die vollstreckung zur Bewährung auszusetzen zumal es nur eine kleinigkeit ist (1 Monat=30 Ts) ?
Was sagen die Fachleute aus der Praxis ?
Versuchen kann man das sicher. Aber es ist auch unwahrscheinlich, dass es nicht bereits vorher zur Bewährung ausgesetzte Strafen gab. Erwischt worden ist sie ja schon mehrfach. Da wird es kaum aus dem Stand von der Geldstrafe zur einer unbedingten Freiheitsstrafe kommen. Das sieht auch die Gnadenbehörde.
Aber es ist auch unwahrscheinlich, dass es nicht bereits vorher zur Bewährung ausgesetzte Strafen gab.
Das vermute ich auch ganz stark, und davor Geldstrafen. Wahrscheinlich hat nichts von dem gefruchtet...
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Habe mal den gleichen Fall erlebt, als ich noch Referendar bei der Staatsanwaltschaft war. Da gab es 27 einschlägige Vorstrafen. Die ersten Verfahren wurden eingestellt, die nächsten wurden gegen Auflage eingestellt, bei den nächsten gab es kleine Geldstrafen, dann gab es größere Geldstrafen, dann gab es Bewährung, dann gab es nochmals Bewährung und irgendwann war eben Schluß ! Irgendwann kann man nicht anders als eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu beantragen. Das sehen auch die Richter so.
@ Justice005
Das ist richtig. Es gab vorher Geldstrafen und auch schon Bewährungsstrafen.
Von daher ist diese verhängte Strafe von 1 Monat Haft auch nachvollziehbar. Schlussendlich muss man froh sein, dass es nur 1 Monat ist..
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