1 Monat Haftstrafe

15. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Monat Haftstrafe

Hallo zusammen,

eine Verwandte muss demnächste eine einmonatige Haftstrafe antreten. Sie ist des öfteren beim Ladendiebstahl ertappt worden. Sie leidet unter Kleptomanie. Dies wurde auch schon vom Gerichtsarzt bestätigt. Trotz Therapien bekam sie ihre Krankheit noch nicht in Griff, so dass sie nach dem letzten Vorfall zu einem Monat Haftstrafe verurteilt wurde.
Gibt es bei kurz andauernden Hafstrafen auch vorzeitige Entlassungen wegen guter Führung oder Freigang?
Oder ist es wahrscheinlicher, dass sie den Monat komplett absitzen muss.
Bedanke mich im Vorfeld für eure Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sehe ich auch so.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Vielleicht hilfts dann auch gegen die Kleptomanie...

quote:



-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, dass muß komplett abgesessen werden, da die Mindesverbüßungsdauer für eine vorz. Entlassung nach § 57 StGB nicht erreicht wird. Beim nächsten Mal werden wahrscheinlich ab 6 Monate Aufwärts werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

.

-- Editiert von wastl am 15.01.2008 18:58:26

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ich kenne die Vorstrafen nicht und unterstelle die erste Haftstrafe (!). Normalerweise werden Haftstrafen unter 6 Monate nicht verhängt und schon gar nicht ohne Bew. Kann man daher nicht veruchen im Gnadengesuch die vollstreckung zur Bewährung auszusetzen zumal es nur eine kleinigkeit ist (1 Monat=30 Ts) ?
Was sagen die Fachleute aus der Praxis ?

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Versuchen kann man das sicher. Aber es ist auch unwahrscheinlich, dass es nicht bereits vorher zur Bewährung ausgesetzte Strafen gab. Erwischt worden ist sie ja schon mehrfach. Da wird es kaum aus dem Stand von der Geldstrafe zur einer unbedingten Freiheitsstrafe kommen. Das sieht auch die Gnadenbehörde.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Aber es ist auch unwahrscheinlich, dass es nicht bereits vorher zur Bewährung ausgesetzte Strafen gab.

Das vermute ich auch ganz stark, und davor Geldstrafen. Wahrscheinlich hat nichts von dem gefruchtet...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Habe mal den gleichen Fall erlebt, als ich noch Referendar bei der Staatsanwaltschaft war. Da gab es 27 einschlägige Vorstrafen. Die ersten Verfahren wurden eingestellt, die nächsten wurden gegen Auflage eingestellt, bei den nächsten gab es kleine Geldstrafen, dann gab es größere Geldstrafen, dann gab es Bewährung, dann gab es nochmals Bewährung und irgendwann war eben Schluß ! Irgendwann kann man nicht anders als eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu beantragen. Das sehen auch die Richter so.

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#10
 Von 
consul_123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Justice005

Das ist richtig. Es gab vorher Geldstrafen und auch schon Bewährungsstrafen.
Von daher ist diese verhängte Strafe von 1 Monat Haft auch nachvollziehbar. Schlussendlich muss man froh sein, dass es nur 1 Monat ist..

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