1. ladendiebstahl bei H&M im wert von 30 euro

18. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
1. ladendiebstahl bei H&M im wert von 30 euro

hallo,
auch ich wollte letzte woche eine strickjacke bei H&M und einen slip klauen.ich hab es eingesteckt, bin an die kasse und habe etwas anderes bezahlt.erst draußen vor dem laden hat mich der kaufhausdedektiv angesprochen!ich musste mit in sein büro und dann kam die polizei.ich musste einen bogen unterschreiben, wo ich sagen konnte ob ich alles zugebe oder nicht.hab ich natürlich, leugnen wär ja zwecklos!vorhin hat mich die polizei angerufen, ich konnte aber nich ran gehen.jetzt habe ich totale angst was mir blüht. mein nächstes problem ist, dass ich nicht zum ersten mal geklaut habe, ich aber das erste mal erwischt worden bin. es fing vor 2 jahren an, als ich große persönliche probleme hatte.diese haben sich zwar wieder gelöst aber das klauen ist geblieben!!
kann ich das irgendwie bei der polizei anmerken OHNE dass das negativ gewertet wird???
ich wurde auch gefragt ob ich das schon öfter getan hätte, habe ich natürlich nein gesagt, denn macht ja keinen guten eindruck!
sollte ich jetzt zu einer psychologin gehn??(was ich sowieso vorhatte, denn so geht es ja nicht weiter)!
als ich erwischt wurde, habe ich mich trotzdem sehr erschrocken, weil ich in dem moment nicht an die folgen, dass ich erwischt werden könnte, gedacht habe(so wie immer)
meinen eltern muss ich das auch noch beibringen, denn ich denke mal drumrum kommen werd ich nich!!
Bitte um schnelle antwort, die polizei wird sich sicher bald melden!!

Feli

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39 Antworten
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#1
 Von 
Badeperle
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ich kann dir jetzt zwar nicht weiterhelfen, aber ich hab genauso wie du bei H&M letzte Woche zum ersten Mal geklaut (für 1,90€) und wurde auch von dem Ladendetektiv erwischt. Kannst ja mal bei meinem Thema "Erster Ladendiebstahl" (Badeperle steht ja daneben) vorbeigucken. Mir wurden hier schon sehr viele Fragen super beantwortet.
Darf ich fragen, bei welchem H&M du warst?

Liebe Grüße!

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war in berlin am ku´damm.
ich hab dein thema schon genau durchgelesen. aber man hat eben doch angst, dass man einen harten staatsanwalt hat. und dann eben noch mein dauerndes klauen...weiß nich ob sich das positiv oder eher neg. auf meine verurteilung auswirken würde!!

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

wie Sie ja bereits angemerkt haben, haben Sie sich bereits in anderen Beiträgen informiert.

Dass Sie bereits Wiederholungstäterin sind, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen dieses negativ ausgelegt wird. Die ganze Hintergrundgeschichte können Sie im Anhörungsbogen, oder in dem Gespräch mit der Polizei/Staatsanwaltschaft darlegen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#4
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin ja aber noch nie erwischt worden!!
also sollte ich das lieber nicht erwähnen??
dann kümmere ich mich aber trotzdem um mein problem, habe in 2 wochen einen termin beim psychologen, erwähne es dann aber nicht bei der polizei!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wie schon oft in den Beiträgen erwähnt: "müssen" müssen sie erst einmal nicht - sie brauchen sich ja nicht selbst zu belasten!
Ob sie von ihrem Problem berichten wollen, ist ihre Entscheidung - dass es sich vom Totschweigen nicht ändert, sollte klar sein, da sie angeblich wirklich in dieser Richtung aktiv werden wollen!
Eine derartige "Krankheit" wäre zumindest eine Erklärung für das Verhalten; ob es sich positiv oder negativ auf die Einschätzung der Staatsanwaltschaft auswirkt, wage ich nicht zu beurteilen!

Wichtig ist jetzt, mit den Eltern "reinen Tisch" zu machen - die haben ein offenen Wort bestimmt verdient!

Ich wünsche ihnen auf alle Fälle viel Erfolg mit dem Psychologen!


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Badeperle
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hab übrigens in Bochum geklaut und ärger mich jetzt super doll, denn eigentlich war ich vorher Stammkundin bei H&M. Jetzt kann ich wohl erstmal immer nach Holland fahren, damit ich noch zu H&M kann ;-) Ich habe aber auch super Angst, dass das Verfahren nicht eingestellt wird usw.! Wär richtig ******* für mich. Meiner Mutter hab ich noch am gleichen Tag von der Sache erzählt, gott sei dank hab ich ein gutes Verhältnis zu ihr. Ist auch irgendwie besser, wenn man es den Eltern erzählt, dann muss man nicht so heimlich tun bzw. sie helfen einem beim Ausfüllen vom Anhörungsbogen usw. Ich hab übrigens auch nicht an die Folgen beim Klauen gedacht; da hat man echt ******* gebaut ne?

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#7
 Von 
Ernst K.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Da die Polizei Sie angerufen hat, hat der Kaufhausdetektiv oder das Kaufhaus wohl mitlerweile Anzeige gegen Sie erstattet.

In solchen Fällen verlangt die Polizei eine Aussage von Ihnen zu dem Diebstahl. Diese geht dann an die Staatsanwaltschaft, welche Anklage gegen Sie erhebt.

Bei dem geringen Geldbetrag und da dies Ihr erster, bekannter Diebstahl ist, können Sie mit einer Geldstrafe ohne Verhandlung rechnen. Weiterhin erfolgt ein Eintrag in Ihr polizeiliches Führungszeugniss, was sich bei Bewerbungen nicht besonders gut macht!

Ich hoffe für Sie, Sie haben daraus gelernt und gehen nicht mehr Stehlen. Wo dieses Verhalten endet wissen Sie ja selber!

"Der Krug geht solange zum Brunnen bis er zerbricht"

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

können Sie mit einer Geldstrafe ohne Verhandlung rechnen.

vorausgesetzt felina fällt nicht mehr unter das Jugendrecht, denn dort git es keine Geldstrafen und auch keine Strafbefehle.

Weiterhin erfolgt ein Eintrag in Ihr polizeiliches Führungszeugniss

Nein!

Felina ist zum ersten Mal erwischt worden, und eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen ist hier nicht zu erwarten. Das wäre aber notwendig, damit es idF. einen FZ-Eintrag gibt. Fällt Felina noch unter das Jugendrecht, gibt es sowiso keinen bei der hier zu erwartenden Strafhöhe.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
eurydike
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,
ich(18) habe vor einer Woche bei H&M Waren im Wert von ca. 25€ entwendet und wurde erwischt. War mein erstes Mal und habe mich wohl ziemlich doof angestellt. Jedenfalls musste ich dann nach hinten ins Büro des Ladendetektivs und der hat so einen Strafanzeigebogen ausgefüllt und meinen Perso verlangt. Was mich allerdings im Nachhinein sehr wundert, ich musste nix unterschreiben und konnte das Ding auch nicht lesen(ich war in dem Moment eh ganz woanders- von wegen Zukunft versauen etc.). Dann kam die Polizei, der hat ihnen das Teil in die Hand gedrückt und schon war die Sache vorbei. Und heute habe ich eine Vorladung als „Beschuldigter“ zur „Vernehmung“. Ich dachte ich kriege einen Anhörungsbogen. Ich habe so eine Angst, dass jetzt was auf mich zu kommt, auf das ich nicht vorbereitet bin, und dass ich jetzt meine Zukunft (wollte Offizier bei der BW werden) vergessen kann????!!!!
Ich habe schon ein Entschuldigungsschreiben an H&M geschickt und 25€ an die Aidshilfe meiner Stadt gespendet(Kopie von Spendenquittung mitgeschickt)…was kann ich noch tun. Ich bin so fertig. Sollte ich einen Anwalt konsultieren???

6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ob Du einen Anwalt nehmen willst, mußt Du selber entscheiden.

Bei Beschuldigten unter 18 ist es sehr oft, und bei Leuten unter 21 auch nicht ungewöhnlich, daß anstatt ein Anhörungsbogen eine Ladung zur Vernehmung kommt, da hier (>18, aber <21) wahrscheinlich noch Jugendrecht angewendet wird.

Da das Dein erster Diebstahl, bzw. erste Straftat war, wird er sicherlich nach §§ 153/153a StPO oder § 45 JGG von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei Einstellung nach § 45 JGG würdest Du einen Eintrag ins Erziehungsregister bekommen (bis Du 24 bist), bei §§ 153(a) StPO einen ins Register der Staatsanwaltschaft. Von daher wäre EInstellung nach der StPO günstiger für Dich. Eine entsprechende Bitte kannst Du mit ins Protokoll aufnehmen lassen.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wurde heute nochma angerufen.die wollten nur wissen was meine hauptadresse ist, weil ich nicht mehr bei meinen eltern wohne aber da in der nähe geklaut habe.ein brief kommt, das wurde mir am telefon erzählt.meiner mutter werde ich das erzählen, aber ich warte erstma ab was passiert!!

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#12
 Von 
eurydike
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich hoffe inständig, dass das Verfahren eingestellt wird.
Aber ich muss Freitag zur Vernehmung und bin sehr unsicher, wie ich mich dort verhalten soll. Auf jeden Fall die Tat zu geben...ist ja logisch. Sollte ich das Entschuldigungsschreiben mitnehmen??? Nimmt der anwesende Beamte nur meine Aussage auf oder passiert da noch irgendwas???

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, daß Schreiben kannst Du mitnehmen (als Anlage zum Protokoll). Mehr als die Aussage wird da nicht passieren. Das man wegen Ladendiebstahls eine "erkennungsdienstliche Behandlung" (also Fingerabdrücke usw.) macht, ist zumindest nicht die Regel.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

warum ist es besser einen eintrag ins stpo zu bekommen als jgg???

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

In die StPO kann man keinen Eintrag bekommen. Die StPO ist ein Gesetzbuch.

Wenn man zwischen 18 und 20 ist, kann -im Falle einer Einstellung- entweder nach den Vorschriften der StPO oder nach denen des JGG eingestellt werden (unter 18 immer JGG, über 20 immer StPO)

Eine Einstellung nach JGG wird im "Erziehungsregister" gespeichert bis der Beschuldigte das 24. Lebebensjahr vollendet hat (bei einem z.B. 18 jährigen wären das 6 Jahre)

Eine Einstellung nach der StPO wird idR. für 2 Jahre im "ZStV" gespeichert. Also viel kürzer.

Zum anderen ist das ZStV auch für weniger Stellen einsehbar (und auch nur zum Zwecke der Strafverfolgung), als das Erziehungsregister.


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#16
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

also auf deutsch ich kann mit meinem einmaligen diebstahl hoffen,dass ich nach erwachsenemrecht behandelt werde???

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#17
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

also auf deutsch ich kann mit meinem einmaligen diebstahl hoffen,dass ich nach erwachsenemrecht behandelt werde???

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, unter 2 Voraussetzungen:

a)Du bist 18, 19 oder 20 Jahre alt. (denn sonnst gibt es "keine Wahl")

b)Das Verfahren soll eingestellt werden.


Denn im Falle einer Verurteilung (also keine Einstellung) fährst Du registertechnisch schlechter, wenn Du nach Erwachsenenrecht behandelt wirst.



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-- Editiert von !streetworker! am 21.11.2004 22:59:26

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#19
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich bin 20!!na ich hab ja darauf keinen einfluss.ich bin eh noch am studiern und werde keinen festen job vor 24 annehmen!!nur nebenjobs!andererseits finde ich im erzíehungsregister zu stehn nich so schlimm wie ZStV, so vom klang her!!!aber gut!wird das danach gelöscht??also können wenn ich 30 bin spätere arbeitgeber darauf zurück greifen???(wie siehts da jeweils mit beiden registern aus)

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#20
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich bin 20!!na ich hab ja darauf keinen einfluss.ich bin eh noch am studiern und werde keinen festen job vor 24 annehmen!!nur nebenjobs!andererseits finde ich im erzíehungsregister zu stehn nich so schlimm wie ZStV, so vom klang her!!!aber gut!wird das danach gelöscht??also können wenn ich 30 bin spätere arbeitgeber darauf zurück greifen???(wie siehts da jeweils mit beiden registern aus)

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#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nein, wenn Du 30 bist ist alles gelöscht (vorausgesetzt Du begehst keine Straftaten mehr)

andererseits finde ich im erzíehungsregister zu stehn nich so schlimm wie ZStV

Einfaches Beispiel:

Du möchtest Personenschützerin werden, also eine Waffe tragen. Dazu brauchst Du einen Waffenschein. Die Behörde, die Dir den ausstellt kann das Erziehungsregister einsehen, daß ZStV nicht.

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#22
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit dem waffenschein kann ich aber wenn ich 24 und älter bin machen, weil alles weg is ne??also die angaben sind dann in beiden registern weg???
is ja komisch, also muss ich auf superreif machen, damit ich nich nach jugendstrafrecht verurteilt werde!

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#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn bis dahin nichts neues dazugekommen ist: ja

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#24
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, ich nochmal!
also ich hab am mittwoch einen termin beim psychologen.die polizei hat sich nach dem anruf nicht mehr gemeldet.wie lange kann das dauern??denn der richter muss das ja erstma lesen und mich dann schriftlich oder mündlich verhören. kann sich das noch ewig hinziehn??wir reden ja hier immerhin von der hauptstadt, wo viel los is!!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Bis das komplette Verfahren abgeschlossen ist, kann es u.U. mehrere Monate dauern.

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#26
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo!
ich wollte 1. nochmal wegen dem ladenverbot fragen.gilt das eigentlich jetzt schon?oder bekomme ich das schriftlich von der polizei.also ich war nicht mehr bei H&M seit diesem vorfall.aber wenn ich erst in 2 monaten post bekomme, dann hab ich ja auch länger als 2 jahre ladenverbot oder??

2.von der staatsanwaltschaft kam immer noch nichts, und das ist ja nun schon 1 monat her. gibt es da eine verjährungsfrist?also wie lange dürfen die sich mit ihrer anklage zeit lassen ??kann man darauf hoffen dass die das vergessen?

danke, felina

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

1. Die Polizei hat mit dem Hausverbot nichts zu tun. Das ist eine zivilrechtliche Maßnahme von H+M. In Kraft ist es seit dem Tag, an dem man Dich erwischt hat.

2.

gibt es da eine verjährungsfrist?also wie lange dürfen die sich mit ihrer anklage zeit lassen

5 Jahre [§ 78(3)4 StGB ]

kann man darauf hoffen dass die das vergessen?

Hoffen kann man auf alles (ich hoffe z.B. schon seit Jahren, mal nen 6er im Lotto zu haben ;) ) Aber passieren wird es nicht. Weder mein 6er im Lotto, noch daß die StA Dein Verfahren "vergißt"

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es kann aber passieren, dass man vergißt dich über die Einstellung zu informieren...

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#29
 Von 
felina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

das wär aber schade ;-)
also ne lehre wars mir auf jeden fall!
naja...berlin...da kann sowas dauern...passieren ja auch schlimmere sachen als ein diebstahl von 30euro(möchte ds jetzt aber damit nicht bagatelisieren)aber man möchte ja doch wissen, ob was kommt oder nicht oder ob was in den akten steht...ich meine die können sich ja noch monate zeit lassen

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, klar. Die Mitteileilung über eine ggf. Einstellung muß Dir mitgeteilt werden. "Vergessen" kann es aber evtl. trotzdem werden, kommt aber net so oft vor.

-----------------
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