10 Euro Diebstahl

12. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sunshine38
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)
10 Euro Diebstahl

Hallo, unzwar wurde mir vor einigen tagen diebstahl vorgeworfen als ich Waren im Wert von ca 50 Euro gekauft hatte und dabei ca 10 Euro an lebensmitteln nicht an der Kasse bezahlt habe. Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen und soll mich nun äußern, habe leider keinerlei Erfahrungen mit solchen dingen bzw wie ich mich äußern soll. Kann mir jemand sagen was "wird das Verfahren nicht eingestellt, so bin ich mit der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Gericht [Einverstanden] [nicht einverstanden]" bedeuten soll? Was heißt das für mich? Außerdem soll ich beantworten ob ich die Tat zugebe oder nicht und wenn ja wieso. Bei diebstahl macht leugnen wohl keinen großen Sinn. Ist bei solchen fällen die Wahrheit und das man einen Fehler gemacht hat immer besser als sich da rauszureden? Oder fällt die Strafe dann noch höher aus? Danke schon mal für jeglichen Rat oder Tip.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1488x hilfreich)

Sie könnten zunächst mal die Suchfunktion dieses Forums bemühen. Dieses Thema wurde schon mehrere hundert mal durchgekaut. ;)

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#2
 Von 
Sunshine38
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke, dort werden einige Sachen beantwortet, aber nicht spezifisch die Sachen, die mir zum Beispiel wichtig wären. "Zeitpunkt des Tatenschlusses" zum Beispiel, da würde es wohl schaden, wenn ich hinschreiben würde, dass ich die Tat schon seit längerer Zeit geplant habe (Vorsätzlich) und das keine spontanaktion war.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1488x hilfreich)

Diebstähle im 10-Euro-Bereich werden üblicherweise eingestellt, wenn der Beschuldigte geständig ist und nicht vorbestraft. Nähere Ausführungen sind allerdings nicht erforderlich. Es reicht, die Tat zuzugeben. Vorsatz hat übrigens nichts mit Planung zu tun. Wenn man sich im Laden entschließt, das, was einen da aus dem Regal anlächelt, einzustecken, ist das auch vorsätzlich. Gemeint ist ein natürlicher Handlungsvorsatz, also das Gegenstück zur Fahrlässigkeit (= aus Versehen).

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