10 Gr Gras erwischt

10. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
AlexLP
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
10 Gr Gras erwischt

Hallo Leute,

folgende Situation. Ich(29) wohne derzeit in Hamburg. Bei mir wurde versucht in die Whg einzubrechen als ich am pennen war. Leider hab ich nichts mitbekommen, bis die Polizei bei mir vor der Whg morgens stand.

Ein Nachbar hat wohl gedacht, ich würde so lt. Party feiern, leider haben die bei mir die Tür versucht aufzubrechen und eine Scheibe eingeschlagen. Hab einen festen Schlaf.

Die Polizei kam dann in die Whg und ich habe leider nicht an das Gras auf meinem Tisch gedacht. Natürlich haben Sie es gesehen und mitgenommen. Unterschrieben habe ich nur zum Einbruch etwas, nicht etwa zum Gras. Sie haben nur gesagt, sie würden sich dazu bei mir noch mal melden. Hatte noch nie was mit Drogen und Polizei am Hut und bin auch nicht vorbestraft.

Was könnte schlimmstenfalls drohen bzw. soll ich direkt einen Anwalt einschalten ? Mit einer Geldstrafe könnte ich sehr gut leben !

Gruß
Alex

-- Editiert AlexLP am 10.02.2013 12:31

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb359314-42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Da du nicht vorbestraft bist kommt dann
Einfach nur Mahnung
Geldstrafe oder
Arbeitsstunden
Sowas wie Knast eher nicht. Ich glaub du brauchst nicht mal ein Anwalt. Könntest aber trotzdem einen holen um die straffe noch mehr lindern.

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#2
 Von 
fb359314-42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch was 10 gr. Sind 100€ (ungefähr ) da stellt man sich schon mal die frage eigenkonsum oder dielen. Hol lieber ein Anwalt. Und du brauchst für 10gr eine gute Erklärung. Trotzdem brauchst du keine Angst vor Knast zu haben. Du bist nicht vorbestrafft und hattest bis her nix mit sowas zu tun das ist deine Rettung. Sogar wenn es ein zweites mal passiert das die Polizei das NUR sieht muss es nicht zu Knast kommen aber beim dritten mal schon.

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#3
 Von 
AlexLP
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar danke für eure Antworten. Ich werde erstmal die Post abwarten oder soll ich sofort nen Anwalt einschalten ?

Ich glaub es war bissel weniger als 10 gr. Glaube eher an 7gr oder so. Keine Ahnung

Gruß
Alex

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#4
 Von 
fb359314-42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Warte erstmal auf post. Es kann sogar sein dass du nicht mal eine Verhandlung bekommst sondern einfach post bekommst dass es entschieden wurde zbs. Das du Geldstrafe bekommst. Denn dein Fall nennt man glaub ich kleinkriminalität (so un gefähr ) und solche fälle werden meist einfach so entschieden um die verhandlungskosten zu sparen

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zunächst wäre ich vorsichtig mit den Antworten von User fb359314-42 , der weiß nämlich eher wenig in dieser Materie (siehe auch eigene Frage http://www.123recht.net/Ladung-zum-strafantritt-__f404190.html und die Antworten hier sind ja z.T. schon widersprüchlich)

Dann zunächst einmal abwarten, ob überhaupt noch etwas zu dem Thema kommt. SOBALD irgendetwas kommt, hier nochmals melden und mitteilen, wie der Vorwurf ist(keinesfalls irgendwelche Aussagen gegenüber der Polizei tätigen).

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#6
 Von 
fb359314-42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Er ist nicht vor bestraft und hatte vor her nix mit sowas zu tun da bekommt er 10000% kein Knast es wird 100% Geld oder Arbeitsstunden geben. Das Grass wurde nur auf sein Tisch gefunden er wurde nicht beim dealen erwischt nicht beim selber kaufen nicht das er das grade genommen hat nix. Also kommt auch nix schlimmes wie haft.
Es gab mal ein Vorfall ein junger Mann kein deutsche pass Grass mit im Auto gehabt. 20gr. Die Polizei kam. Kontrolle! Das Grass gefunden. War vor bestraft und wurde schon mal auffällig mit Grass er hat eine Geld straffen bekommen die er in Arbeitsstunden um wandeln konnte mehr nicht.
Sogar beim dealen, wurde jemand erwischt 2 mal nicht mehr als 2 Gramm kein Knast bekommen
Warum soll bei dem frage steller dann was schlimmeres kommen

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#7
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Äh, also wenn es noch eines Nachweises totaler Ahnungslosigkeit bedurft hat, die sogar ein noch Ahnungsloserer wie ich erkennt ... ;)

Hoffentlich peilen unsere Gerichte nicht bloß ein bischen über den Daumen und schießen dann ein Urteil aus der Hüfte, sondern gucken sich jeden Fall auch im Detail an.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

@ Alex

Sie werden eine Vorladung oder einen Anhörungbogen bekommen.

Da Hamburg die Eigenbedarfsgrenze von 10g auf 6g gesenkt hat, ist eine Einstellung nach § 31a BtmG nicht möglich.

Der Verdacht zu "dealen" wird alleine wegen einer Menge von 10g garantiert nicht entstehen.

Vermutlich wird es einen Strafbefehl geben, in dem eine kleinere Geldstrafe (20-30 Tagessätze) festgesetzt wird. Gegen diesen können Sie -wenn Sie wollen- Einspruch einlegen. Dann käme es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung.

"Abeitsstunden" gibt es im Erwachsenenrecht nicht als direkte Strafe. Allenfalls als Bewährungsauflage zur einer Freiheitsstrafe z. Bew. oder Einstellung nach § 153a StPO oder in Form einer Geldstrafenumwandlung, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt werden kann (auch nicht in Raten).

Ein Anwalt ist -jedenfalls vorerst- vollkommen unnötig.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#9
 Von 
AlexLP
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke erstmal für die Antwort. Eigentlich will ich nur keine Bewährung oder "Knast". Geld spielt da eigentlich eine untergeordnete Rolle.

Wie hoch werden die Tagessätze sein ? Ich werde dann erstmal die Post abwarten.

Danke und Gruß
Alex

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Eigentlich will ich nur keine Bewährung oder "Knast".


Wird es auch nicht geben.

quote:
Wie hoch werden die Tagessätze sein ?


1 Tagessatz bei einer Geldstrafe entspricht 1/30 des monatl. Nettoeinkommens, bei z.B. 1.200 € also 40,00 €. Dies ist dann mit der Anzahl der Tagessätze zu multiplizieren.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"



-- Editiert !!Streetworker!! am 10.02.2013 19:14

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Anzumerken wäre noch, daß die TS gerade im schriftlichen Verfahren oft höher oder niedriger ausfallen, als sie müßten. Sind sie niedriger - Glück gehabt. Sind sie höher, kann man einen entsprechend auf die TS-Höhe beschränkten Einspruch einlegen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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